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MELDUNG/276: Kurzfristige Leistungsverbesserungen für Demenzkranke jetzt zügig umsetzen (MDS)


Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS) - 16. November 2011

Kurzfristige Leistungsverbesserungen für Demenzkranke jetzt zügig umsetzen


"Es ist richtig und wichtig, die Leistungen für Demenzkranke zu verbessern. Ebenso notwendig ist es aus der fachlichen Sicht des Medizinischen Dienstes, dass die Bundesregierung an ihrem Ziel festhält, einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einzuführen, sagte Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS) anlässlich der Verabschiedung der Eckpunkte zu einer Pflegereform durch das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch (16.11.2011).

Damit die angekündigte Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffes kurzfristig in Angriff genommen werden kann, müssten die offenen politischen Fragen geklärt werden, so Pick weiter. Hierzu gehöre unter anderem die leistungsrechtlichen Konsequenzen des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes und die Festlegung des Finanzvolumens, der für seine Umsetzung zur Verfügung steht. "Erst mit der Neudefinition von Pflegebedürftigkeit und der Abkehr von der bisherigen verrichtungsbezogenen Einstufung wird es die notwendigen Impulse für eine nachhaltig verbesserte Versorgung der Pflegebedürftigen geben. Das bedeutet: mehr Gerechtigkeit zwischen Menschen mit kognitiven und Menschen mit somatischen Beeinträchtigungen. An die Stelle des Minutenzählens und der Minutenpflege kann ein ganzheitliches Verständnis des Pflegebedarfs treten. Mit dieser Sichtweise wird die Voraussetzung geschaffen, um die Potenziale zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit durch präventive und rehabilitative Maßnahmen besser zu nutzen", so Pick.


Hintergrund:

Der "Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs" unter Vorsitz von Dr. Jürgen Gohde hatte Anfang 2009 seinen Abschlussbericht zur Schaffung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und eines neuen Begutachtungsverfahrens veröffentlicht. Demnach sollen in Zukunft nicht mehr der Zeitaufwand für personelle Hilfen, sondern der Grad der Selbstständigkeit einer Person bei Aktivitäten in sechs pflegerelevanten Lebensbereichen - wie z. B. kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen - erfasst und in fünf Stufen abgebildet werden.

Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in allen medizinischen und pflegerischen Fragen, die diesem qua Gesetz zugewiesen sind. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) auf Landesebene in medizinischen und organisatorischen Fragen.


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Quelle:
Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS)
Pressemitteilung des MDS vom 16. November 2011
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. November 2011