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MELDUNG/241: Hygienegesetz - Kliniken fehlen technische Voraussetzungen (DGAI)


Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) - 08.09.2011

Anästhesisten begrüßen Neufassung des Infektionsschutzgesetzes:
Kliniken und Praxen fehlen technische Voraussetzungen


Berlin - In mehr als dreiviertel der Kliniken fehlen Instrumente für einen besseren Infektionsschutz. Dazu gehören etwa elektronische Systeme zur Erfassung der Gabe von Antibiotika. Nur damit sei die weltweite Ausbreitung gefährlicher Erreger und das Fehlen neuer Antiinfektiva zu überwinden, warnt die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI). Ohne diese und weitere Qualitätsmerkmale sei das überarbeitete Infektionsschutzgesetz (IfSG) zum Scheitern verurteilt, so die DGAI. Welche Ressourcen für die erfolgreiche Umsetzung des Gesetzes fehlen, diskutieren Experten der DGAI auf der Kongress-Pressekonferenz anlässlich des Hauptstadtkongresses der DGAI (HAI 2011) am Dienstag, dem 13. September 2011 im ICC Berlin.

Täglich ereignen sich in Deutschland bis zu 12 vermeidbare Todesfälle aufgrund von Krankenhausinfektionen. Eine der Ursachen ist mangelnde Hygiene an Kliniken. Das überarbeitete Infektionsschutzgesetz verpflichtet Krankenhäuser unter anderem, Hygieneärzte zu beschäftigen und Infektionen früher zu melden. "Die Überarbeitung des Gesetztes war dringend notwendig und ist ein Schritt in die richtige Richtung", sagt Professor Dr. med. Dr. h. c. Jürgen Schüttler, Kongress-Präsident des HAI 2011. Denn Antibiotika-Resistenzen hätten sich in den letzten Jahren dramatisch ausgebreitet und neue Antiinfektiva würden kaum entwickelt. Ursache sei der unkontrollierte Einsatz von Antibiotika: Viele Patienten erhalten Antibiotika, obwohl keine Infektion mit Bakterien vorliegt.

"Die DGAI begrüßt daher die geplante Bildung der Kommission "Deutsche Antibiotika Resistenzstrategie" (DART) die bundesweit gültige Empfehlungen zur Diagnose und Therapie resistenter Keime erarbeiten soll", so der Direktor der Anästhesiologischen Klinik des Universitätsklinikums Erlangen. Doch ob die geplanten Strategien zum Erfolg führen, sei keineswegs sicher: "Die Ergebnisse aktueller Studien sind eher verwirrend", erläutert Privatdozentin Dr. med. Maria Deja von der Klinik für Anästhesiologie mit Schwerpunkt operative Intensivmedizin der Berliner Charité. Nicht immer gelinge es, durch Screening-Tests und zusätzliche Hygienemaßnahmen, die Übertragung von multiresistenten Keimen wie etwa MRSA zwischen Patienten im Krankenhaus zu senken. In einer Studie mit mehr als 9000 Patienten erzielten allein das Einhalten der üblichen Maßnahmen wie das Tragen von Handschuhen und regelmäßig desinfizierte Hände eine vergleichbar gute Wirkung. "Das Ergebnis zeigt deutlich, dass eine strikte Einhaltung herkömmlicher Prävention wirksam sein kann", so Deja. Allerdings standen die Ergebnisse des Screenings erst etwa fünf Tagen nach der Probenentnahme zur Verfügung.

Damit das neue Hygiene-Gesetz die Infektionsraten senkt, brauche es laut DGAI präventive Strategien, die eine Übertragung verhindern. "Es fehlen jedoch Erfassungssysteme, die einfache Maßnahmen wie Handhygiene und den Verbrauch an Desinfektionsmitteln überprüfen", erklärt Sabine Becherer, Pflegewissenschaftlerin am Centrum für Anästhesiologie, OP-Management und Intensivmedizin. Auch die technischen Voraussetzungen, um die unnötige Gabe von Antibiotika zu vermeiden seien nicht gegeben. Die DGAI empfiehlt elektronische Patientenkurven (PDMS). Sie registrieren Patientendaten im Minutentakt und überwachen auch die Auswahl und Dauer der Antibiotikaverordnung. "In Deutschland verfügen noch nicht einmal 20 Prozent der Intensivstationen über ein PDMS", beklagt Dr. Deja. Ein anderes Instrument, das im Infektionsschutzgesetz nicht enthalten ist, sind sogenannte Stewardship-Programme. Sie sehen vor, dass Experten in Kliniken den sinnvollen Einsatz der Antibiotika durch Empfehlungen und Überwachung steuern. Zur Unterstützung hat die DGAI zusammen mit anderen Fachgesellschaften die Internetplattform www.dgai-abx.de entwickelt.

"Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes sieht die DGAI als ein wichtiges Signal", schlussfolgert Schüttler. Jedoch könnte das Gesetz aufgrund der aufgeführten Strukturdefizite wie etwa fehlender PDMS-Systeme scheitern. Welche Lücken die DGAI in der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes sieht, und wie sie verhindern will, dass Deutschland in eine neue Ära der präantiobiotischen Behandlung von Infektionen zurückfällt, diskutieren Experten auf der Kongress-Pressekonferenz anlässlich des diesjährigen Hauptstadtkongress der DGAI, am 13. September 2011 im ICC Berlin.

Quelle:
Manuskript - Dr. med. Maria Deja
(in der Pressemappe zur Kongress-Pressekonferenz enthalten)


HAI 2011 - 13. Hauptstadtkongress der
Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI)
für Anästhesiologie und Intensivtherapie mit Pflegesymposium
11. bis 13. September 2011, Internationales Congress Centrum, ICC Berlin


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Quelle:
Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI)
DGAI Pressestelle, Kathrin Gießelmann/Corinna Spirgat
Postfach 30 11 20, 70451 Stuttgart
Telefon: 0711 8931-981
E-Mail: giesselmann@medizinkommunikation.org
Internet: www.dgai.de / www.dac2011.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. September 2011