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MELDUNG/185: Rösler will Budgetierung des ambulanten Operierens 2012 aufheben (Adhoc)


Verband von operativ und anästhesiologisch tätigen niedergelassenen Fachärzten in Deutschland (LAOH)
Donnerstag, 10. März 2011

LAOH-Kritik zeigt Wirkung:

Rösler will Budgetierung des ambulanten Operierens 2012 aufheben, nachdem er sie im Januar selbst eingeführt hat


Frankfurt am Main - Seit Monaten forderte der Verband von operativ und anästhesiologisch tätigen niedergelassenen Fachärzten in Deutschland (LAOH) die Abschaffung der Budgetgrenzen für ambulante Operationen. Jetzt hat Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler eine "Rolle rückwärts" gemacht und lenkt ein. Ab Januar 2012 soll die nur für niedergelassene Ärzte, nicht aber für Krankenhäuser geltende Budgetgrenze für ambulantes Operieren wieder fallen. "Unsere Beschwerde bei der EU-Kommission und die Ankündigung einer Verfassungsbeschwerde zeigen Wirkung", so der LAOH-Vorsitzende Dr. Thomas Wiederspahn-Wilz.

Minister Rösler hatte in einem Interview mit KV-TV Praxis, dem Internet-Sender der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, erklärt, dass die erst im Januar diesen Jahres von ihm selbst gegen den Willen des Bundesrates eingeführten Budget-Obergrenzen beim ambulanten Operieren gegen den Grundsatz "ambulant vor stationär" verstießen. Rösler sagte außerdem, er wolle die ungleichen Wettbewerbsbedingungen des ambulanten und des stationären Bereiches der Medizin im neuen Gesundheitsversorgungsgesetz beseitigen. Diese bestünden darin, dass Krankenhäuser von den Ländern finanzielle Mittel für Investitionen erhielten, niedergelassene Ärzte hingegen nicht.

Die Vorteile ambulanter Operationen für Patienten sind laut LAOH seit langem bekannt und durch zahlreiche Studien belegt. Die Operationen sind meist schonender, die Patienten werden durchgängig von Fachärzten betreut und sind schneller wieder gesund. Sie können sich zu Hause erholen und haben damit ein geringeres Infektionsrisiko.

Aus diesen Gründen fordert der LAOH seit Monaten, dass die wettbewerbsverzerrende und zur Verteuerung der Gesundheitsversversorgung beitragende Deckelung ambulanter Operationen bei niedergelassenen Ärzten aufgehoben wird. Die Deckelung bedeute eine Wettbewerbsverzerrung und einen freiheitsbeschränkenden und berufsregelnden Eingriff in die Ausübung der fachärztlichen Betätigung, die dem Artikel 12 des Grundgesetzes widerspricht. Deshalb lässt der LAOH dies durch die EU-Kommission rechtlich prüfen. "Außerdem ist eine Verfassungsbeschwerde in Arbeit", sagte Dr. Wiederspahn-Wilz, denn es wäre ja möglich, dass der Minister für seine Pläne in der Regierungskoalition keine Mehrheit findet, oder es sich wieder einmal anders überlegt.


Der Verband von operativ und anästhesiologisch tätigen niedergelassenen Fachärzten in Deutschland e.V. ist ein Zusammenschluss von operativ tätigen Anästhesisten und Operateuren in ganz Deutschland. Pro Jahr operieren diese Fachärzte mehr als 150.000 Patienten erfolgreich ambulant. Ziel des Verbandes ist die Förderung und Verbreitung des Wissens und der Forschung auf dem Gebiet des ambulanten Operierens im Interesse seiner Mitglieder und der Patienten.

Kontakt:
Verband von operativ und anästhesiologisch tätigen niedergelassenen Fachärzten in Deutschland (LAOH):
Frankfurter Str. 51, 63500 Seligenstadt
Tel. 06182-960 202, Fax 06182-960 201

Erster Vorsitzender: Dr. med. Thomas Wiederspahn-Wilz,
Emma-Klinik GmbH & Co. KG, Frankfurter Straße 51, 63500 Seligenstadt,
http://www.laoh.net


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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. März 2011