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KASSEN/1040: Versicherte ohne elektronische Gesundheitskarte werden unter Druck gesetzt (Initiative Patientendaten)


Initiative Patientendaten - 4. Dezember 2014

Schocktherapie per Wartezimmerplakat

Kassenärztliche Bundesvereinigung setzt Versicherte ohne elektronische Gesundheitskarte unter Druck - ab 1.1.2015 Behandlung vorgeblich nur noch auf Privatrechnung



Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Interessenvertretung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten, stellt in ihren PraxisNachrichten vom 30.10.2014 ein Informations-Plakat zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) vor, das Ärzte in ihren Praxen aufhängen können. Danach seien Ärzte und Psychotherapeuten ab Januar 2015 verpflichtet, Patienten eine Privatrechnung für die Behandlung und für Verordnungen von Arzneimitteln ein Privatrezept auszustellen, sofern sie keine eGK vorlegen. Wenn dies tatsächlich so wäre, würden Versicherte ohne eGK faktisch ihren Versicherungsschutz verlieren, obwohl sie nach wie vor Mitglied ihrer Krankenversicherung sind und Beiträge bezahlen. Rechtsanwalt und IT-Experte Jan Kuhlmann, der sich seit Jahren mit dem Projekt eGK beschäftigt, weist darauf hin, dass es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt.

Leistungen auch ohne eGK per Ersatzverfahren

Laut Information des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen
(http://www.gkv-spitzenverband.de/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_81024.jsp)
sowie des Gesundheitsministeriums
(http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/elektronische-gesundheitskarte/fragen-und-antworten.html)
erhalten Patienten selbstverständlich auch ohne eGK weiterhin medizinische Leistungen, indem die Krankenkassen eine Ersatzbescheinigung in Papierform ausstellen, die anstelle der eGK in der Arztpraxis vorgelegt werden kann. Auch in laufenden Gerichtsverfahren, in denen Versicherte gegen die verpflichtende Nutzung der eGK geklagt haben, versichern die Krankenkassen, dass kein Zwang zur Nutzung der eGK bestehe und Versicherte über das Ersatzverfahren medizinische Leistungen in Anspruch nehmen können. Entsprechend informiert die KBV selber in ihren "Informationen für die Praxis" vom November 2014 Arztpraxen, dass Patienten, die keine eGK, aber einen Berechtigungsnachweis vorlegen, über das Ersatzverfahren aufgenommen werden sollen
(http://www.kbv.de/media/sp/2014_11_27_Praxisinformation_eGK_Fallkonstellationen.pdf;
Fall 10).

Gezielte Verunsicherung von Versicherten und Ärzten durch Informationspolitik der KBV

Offenbar sollen mit der Plakat-Aktion gesetzlich Versicherte, die die eGK aus Datenschutzgründen ablehnen, gezielt verunsichert und dazu gedrängt werden, die eGK doch zu nutzen. Aber auch Ärzte werden so falsch informiert und verunsichert. Obwohl in Informationsschreiben der KBV für Ärzte das Ersatzverfahren stets erwähnt wird, wird durch herausgehobene Einleitungen oder Überschriften der falsche Eindruck erweckt, dass Patienten ohne eGK ab 1.1.2015 nicht mehr oder nur noch auf Privatrechnung behandelt werden dürften.

02.12.2014

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Die Initiative Patientendaten ist ein Zusammenschluss von Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen, die die elektronische Gesundheitskarte und die geplante Vernetzung im Gesundheitswesen, die sog. Telematikinfrastruktur, aus Datenschutzgründen ablehnen. Über die "Telematikinfrastruktur" sollen alle Leistungserbringer im Gesundheitssystem (Ärzte, Kliniken, Therapeuten, Apotheken) und die Krankenkassen vernetzt werden, um den routinemäßigen Austausch von Patientendaten zu ermöglichen. IT-Experten haben jedoch erhebliche Sicherheitsbedenken und weisen darauf hin, dass der Schutz personenbezogener Daten in einem derartigen System nicht gewährleistet werden kann. Die Initiative Patientendaten fordert daher, die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur zu stoppen.

Die Initiative Patientendaten ist Partner der Aktion "Stoppt-die-e-Card".

www.initiative-patientendaten.de


Zusätzliche Informationen zum Thema finden Sie bei den zahlreichen Initiativen von Krankenversicherten, Ärzten, IT-Experten, Verbraucher- und Datenschützern, die sich mit der elektronischen Gesundheitskarte befassen:

http://www.stoppt-die-e-card.de
http://ddrm.de/?cat=16
http://www.grundrechtekomitee.de/taxonomy/term/24
http://www.vzhh.de/gesundheit/3459/aktuelles-zum-thema-gesundheit.aspx
http://liste-neuanfang.org/Karte/Karte.php
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Arbeitsgruppe_Elektronische_Gesundheitskarte

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Quelle:
Initiative Patientendaten
Pressemitteilung vom 4. Dezember 2014
Dr. Bernhard Scheffold
Breisacherstraße 37, 79106 Freiburg
E-Mail: kontakt@initiative-patientendaten.de
Internet: www.initiative-patientendaten.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Dezember 2014


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