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KASSEN/990: Zusatzbeiträge belasten Versicherte (Bundesverband Rehabilitation)


BDH Bundesverband Rehabilitation - Bonn, 3. Januar 2014

Zusatzbeiträge belasten Versicherte



Den deutschen Beitragszahlern drohen in den kommenden Jahren erhebliche Mehrkosten. Mit ihrem Vorstoß, den Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) die Erhebung fakultative Zusatzbeiträge zu ermöglichen, treibt die Große Koalition nach Ansicht des BDH Bundesverband Rehabilitation die Kostenspirale in der Gesundheitspolitik auf Kosten der Versicherten unnötig an. Experten rechnen mit Zusatzbeiträgen, die durchaus bei 1,5 Prozent liegen könnten und eine zusätzliche, einkommensbezogene Belastung von 17 bis zu 40 Euro im Monat nach sich ziehen.

Die Vorsitzende des Sozialverbandes, Ilse Müller, warnt davor, die Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung ausschließlich Beitragszahlern aufzubürden: "Deutschland benötigt vor dem Hintergrund seiner besonderen Demografie einen nachhaltigeren Kurs in der Gesundheitspolitik, der nur gesamtgesellschaftlich geschultert werden kann. Gegenwärtig fahren wir auf Sicht und betreiben eine Medizin nach Kassenlage, was aus unserer Sicht nicht akzeptabel ist. Mit Kürzungen der Bundeszuschüsse verlagert sich die Sparpolitik des Bundes auf die Ebene der Gesundheitsversorgung und blendet so die wachsenden finanziellen und qualitativen Herausforderung der medizinischen Versorgung der alternden Bevölkerung aus."

Der Bonner Sozialverband plädiert für ein verstärktes Engagement des Bundes zur Förderung von Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation, wie sie in den verbandseigenen Kliniken weiterentwickelt wird. "Wir müssen verstärkt auf Präventionsangebote setzen und das frühzeitige Ausscheiden der Menschen aus dem Erwerbsleben, wo immer es möglich ist, verhindern. Für uns gilt das bewährte Prinzip: Reha vor Rente. Nur so lässt sich das jährliche Defizit in den Kassen dauerhaft reduzieren", so Müller. In einem ersten Schritt empfiehlt der BDH die Streichung des Reha-Deckels, der einer ernst gemeinten Verankerung medizinischer Rehabilitation im Wege steht. Allerdings fehlt den Krankenkassen der finanzielle Anreiz zur Finanzierung von Reha-Maßnahmen, weshalb die Verantwortung vielfach an die Pflegeversicherung weitergereicht wird. Dem Schnittstellenproblem könne mit einem finanziellen Ausgleich zwischen Pflege- und Krankenversicherung begegnet werden, der die Aufwendungen der Kassen für Rehabilitationsleistungen kompensiert. Nach Angaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt das jährliche Defizit der Kassen bei vier Milliarden Euro. Sie benötigen erheblich breiteren Spielraum, um das Thema der Rehabilitation gesellschaftlich verankern zu können.


Über den BDH Bundesverband Rehabilitation

Der BDH ist die größte deutsche Fachorganisation auf dem Gebiet der Rehabilitation von neurologischen Patienten. Weiterhin bietet der BDH rechtliche Beratung und professionelle Vertretung vor Behörden und den Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit sowie ehrenamtliche soziale Betreuung an. Die stationäre neurologische Rehabilitation nimmt einen wichtigen Stellenwert innerhalb des Leistungsangebotes des BDH ein, um Menschen nach einem Unfall oder sonstiger neurologischer und geriatrischer Krankheit Unterstützung auf dem Weg zurück ins Leben zu bieten. Der BDH hat in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg auf dem Gebiet der neurologischen Rehabilitation Pionierarbeit geleistet und Einrichtungen gegründet, die bis heute Maßstäbe setzen und von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen, den Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungen und Versorgungsämtern sowie der Bundesanstalt für Arbeit in Anspruch genommen werden. In der Trägerschaft des BDH befinden sich heute fünf über ganz Deutschland verteilte neurologische Kliniken. Dazu kommen das Rehabilitationszentrum für Jugendliche in Vallendar und das Neurologische Therapie- und Beratungszentrum Ortenau in Offenburg.

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Quelle:
BDH Bundesverband Rehabilitation
Pressemitteilung vom 3. Januar 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Januar 2014