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KASSEN/881: Kurznachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 04.07.2012 (KBV)


KBV-Kompakt Nr. 27 - Kurznachrichten aus der KBV vom 4. Juli 2012

→  Lob und Kritik für geplante Vorsorgeuntersuchungen an Schulen
→  Medizinische Versorgung in Sachsen-Anhalt gestärkt
→  Neues Versorgungsangebot in Thüringen gestartet
→  KV Berlin stellt Sachstand zur Begehung von operierenden Praxen richtig
→  Landesgruppe des NAV-Virchow-Bundes kritisiert Urteil zur eGK



___Kompakt - Aus Berlin___
Lob und Kritik für geplante Vorsorgeuntersuchungen an Schulen

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hatte den Ländern vorgeschlagen, Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche in Schulen einzuführen. Diese Möglichkeit haben Verbände, darunter die Ärztekammer Berlin, der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung und der Hartmannbund begrüßt: Sie seien eine sinnvolle Alternative zu den immer wieder diskutierten U-Untersuchungen. Auf diesem Wege sei die Vorbeugung bei jungen Menschen in sinnvollem Umfang gewährleistet, sagte Dr. Klaus Reinhardt, Vorsitzender des Ärzteverbandes. Anders sieht das der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). Er habe nichts gegen Beratung in Schulen, wenn Länder und Kommunen dies finanzierten, erklärte der Vorsitzende, Dr. Wolfram Hartmann. Er sei aber strikt dagegen, dass Vorsorgeuntersuchungen in die Schulen verlegt würden.

(Deutsches Ärzteblatt Online, 3. Juli; Pressemitteilung des Hartmannbundes, 3. Juli)

Raute

___Kompakt - Aus KBV und KVen___
Medizinische Versorgung in Sachsen-Anhalt gestärkt

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Sachsen-Anhalt wird in Zukunft im Kampf gegen den Ärztemangel mit dem Altmarkkreis Salzwedel kooperieren.Damit verfolgen beide Seiten das Ziel, jungen Ärzten attraktive Rahmenbedingungen für eine Niederlassung zu schaffen und auf die intakte Infrastruktur hinzuweisen. Niederlassungswillige Ärzte sollen durch eine wirtschaftliche Förderung und bei der Suche nach geeigneten Standorten unterstützt werden. Die wohnortnahe ärztliche Versorgung sei für den Landkreis ein wichtiger Standortfaktor, hieß es von beiden Seiten.

(Gemeinsame Pressemitteilung der KV Sachsen-Anhalt und des Altmarkkreises, 3. Juli)

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Neues Versorgungsangebot in Thüringen gestartet

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Thüringen will zusammen mit der AOK Plus die Betreuung von Patienten mit kardiovaskulären Erkrankungen verbessern. Dafür sollen ärztliche Versorgungsverbünde ins Leben gerufen werden. Die enge Zusammenarbeit von Hausärzten und Kardiologen soll Doppeluntersuchungen und Krankenhausaufenthalte für Patienten vermeiden sowie abgestimmte Arzneimitteltherapien ermöglichen. Nach aktuellen Hochrechnungen könnten dadurch über 10.000 Versicherte mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen besser behandelt werden, hieß es aus der KV.

(Pressemitteillung der KV Thüringen, 29. Juni)

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KV Berlin stellt Sachstand zur Begehung von operierenden Praxen richtig

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin hat klargestellt, dass sie die generelle Begehung von Praxen mit OP-Genehmigung nicht fordert - anders als in der Ärzte Zeitung vom 2. Juli 2012
[http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/816972/streit-kontrollen-ambulanten-operateuren.html?sh=1&h=1986470971]
dargestellt. Es habe bei der Vertreterversammlung der KV lediglich den Vorschlag gegeben, operierende Praxen auch ohne Anzeichen von Fehlverhalten zu begehen. Ob das sinnvoll ist, sei am Ende die Frage geblieben, hieß es aus der KV. Hintergrund: Die Qualitätssicherungsrichtlinien in der vertragsärztlichen Versorgung sehen kontinuierliche Kontrollen auch für Praxen mit OP-Genehmigung vor. Ergeben sich aus diesen Kontrollen Hinweise auf nicht ordnungsgemäße OPs, kann die Arztpraxis vor Ort überprüft werden.

(Pressemitteilung der KV Berlin, 3. Juli)

Raute

___Kompakt - Aus den Verbänden___
Landesgruppe des NAV-Virchow-Bundes kritisiert Urteil zur eGK

Mit Unverständnis hat die Landesgruppe Nordrhein des NAV-Virchow-Bundes auf die jüngste Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) reagiert. Die Richter hatten die Klage eines Versicherten abgewiesen, der datenschutz- und verfassungsrechtliche Bedenken gegen die eGK geltend machen wollte. "Auch wir befürchten, dass die eGK der Schlüssel für die künftige technische Vernetzung von Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken über zentrale Server ist", sagte Landesgruppenvorsitzender Dr. Helmut Gudat. Das Gericht urteilte: Die auf der Karte enthaltenen Pflichtangaben seien unbedenklich und verletzen den Kläger nicht in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Kläger will gegen das Urteil Berufung einlegen.

(Pressemitteilung der Landesgruppe Nordrhein des NAV-Virchow-Bundes, 4. Juli)

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Quelle:
Newsletter KBV-Kompakt Nr. 27 vom 4. Juli 2012
Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Impressum: http://www.kbv.de/8.html
Redaktion: Dezernat Kommunikation der KBV
Telefon: 030 / 4005 - 2203, Fax: 030 / 4005 - 27 2203
E-Mail: info@kbv.de
Internet: www.kbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juli 2012