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KASSEN/848: Kurznachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 22.12.2011 (KBV)


KBV-Kompakt Nr. 51 - Kurznachrichten aus der KBV vom 22. Dezember 2011


→  Versorgungsstrukturgesetz passiert Bundesrat
→  Geänderte Approbationsordnung für Ärzte kommt
→  BMG veröffentlicht Änderungen für 2012
→  BundesArztsuche-App ist jetzt auch für Android-Smartphones erhältlich
→  KBV stellt aktuellen Qualitätsbericht vor
→  KV Hessen: Versorgung chronisch Kranker gefährdet
→  Resolution der KV Hessen: Kritik an der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
→  KV Nordrhein: Arzneimittelvereinbarung 2012
→  KV Rheinland-Pfalz: "AOK schadet Impfquote in Rheinland-Pfalz"
→  Josef Hecken soll GBA-Vorsitzender werden
→  Erster GBA-Beschluss zur frühen Nutzenbewertung von neuen Arzneimitteln
→  Gericht kippt Mindestmenge für Frühgeborene
→  Ärzteumfrage: Guten Noten für Weiterbildung, schlechte Noten für Arbeitsbedingungen
→  Vergütungsregelung für ambulante neuropsychologische Leistungen gefordert
→  Test auf Schwangerschaftsdiabetes wird Kassenleistung

Raute

___Kompakt - Aus Berlin___

Versorgungsstrukturgesetz passiert Bundesrat

Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstrukturgesetz) hat den Bundesrat passiert und kann wie geplant am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) erklärte dazu: "Unser Ziel ist es, Patienten im Versorgungsalltag an der hohen Qualität, die unser Gesundheitswesen unbestritten hat, teilnehmen zu lassen. Dieses Ziel erreichen wir durch eine Verbesserung der medizinischen Versorgung, eine engere Verzahnung der Leistungssektoren, einen schnelleren Zugang zu Innovation und weitere Spielräume für mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen."

(Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums, 16. Dezember)


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Geänderte Approbationsordnung für Ärzte kommt

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat eine Änderung der Approbationsordnung für Ärzte vorgestellt. Die neuen Regelungen sollen der Nachwuchsgewinnung dienen, Medizinstudierende und deren spätere Niederlassung als Hausarzt fördern sowie die Allgemeinmedizin in der Ausbildung stärken. Die Verordnung des BMG sieht unter anderem vor, das Staatsexamen zeitlich aufzulockern und teilweise vor das Praktische Jahr (PJ) zu legen. Zwei weitere Änderungen betreffen direkt das PJ: Studenten sollen es in Teilzeit absolvieren dürfen, außerdem soll es an mehr Krankenhäusern als bisher angeboten werden. Dazu soll das "universitäre Auswahlrecht für die Lehrkrankenhäuser zur praktischen Ärzteausbildung" abgeschafft werden. Das kritisiert vor allem der Medizinische Fakultätentag (MFT) als "Missachtung der Bundesärzteordnung" und befürchtet einen "Qualitätsverlust in der Ärzteausbildung". In den Einwänden des MFT gegen mehr "PJ-Mobilität" sieht wiederrum der Hartmannbund eine "rückwärtsgewandte Mentalität". Der Bundesrat muss den Änderungen noch zustimmen.

(Pressemitteilung des BMG, 20. Dezember; Pressemitteilungen des MFT, 14. November und 15. November; Pressemitteilung des Hartmannbunds, 22. Dezember)


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BMG veröffentlicht Änderungen für 2012

Neben dem Versorgungsstrukturgesetz werden ab dem 1. Januar 2012 weitere Änderungen wirksam, wie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mitgeteilt hat. Zum Beispiel erhöhen sich die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze im Vergleich zu diesem Jahr. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 3.825 Euro im Monat (2011: 3.712,50 Euro) und die Versicherungspflichtgrenze auf 4.237,50 Euro im Monat (2011: 4.125 Euro). Der durchschnittliche Zusatzbeitrag bleibt bei Null Euro.

(Pressemitteilung des BMG, 19. Dezember)

Raute

___Kompakt - Aus KBV und KVen___

BundesArztsuche-App ist jetzt auch für Android-Smartphones erhältlich

Die Besitzer von Smartphones mit dem Android-Betriebssystem können ab sofort die BundesArztsuche-App der KBV herunterladen und nutzen. Bislang war dies nur für iPhones möglich. Die iPhone-App erscheint Ende Dezember in der überarbeiteten Version 2.0. Die BundesArztsuche-App ist kostenlos und ermöglicht es, einen Arzt oder Psychotherapeuten in der Nähe zu finden. Die Suche kann verfeinert werden, zum Beispiel hinsichtlich Fachgebiet und Sprache des Arztes. Die App zeigt die Ergebnisse als Liste oder auf einer Karte an. Mehr Informationen und der Link zum Download stehen hier zur Verfügung [*].

[*] http://www.kbv.de/arztsuche/BundesArztsucheApp.html


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KBV stellt aktuellen Qualitätsbericht vor

Der Qualitätsbericht 2011 informiert über den aktuellen Stand der Qualitätsförderung in der vertragsärztlichen Versorgung. Der Bericht basiert auf den Qualitätsprüfungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und deren Qualitätssicherungskommissionen. Themen des Berichts sind zum Beispiel die Knie- und Schultergelenkspiegelung und das Ultraschallscreening in der Schwangerschaft. Der aktuelle Qualitätsbericht ist hier erhältlich.

(Pressemitteilung der KBV, 15. Dezember)


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KV Hessen - Versorgung chronisch Kranker gefährdet

Die BARMER GEK prüft die Abrechnung von sogenannten Chronikerziffern und fordert fünf Millionen Euro von hessischen Hausärzten zurück. Dies hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen mitgeteilt und das Vorgehen scharf kritisiert. Die KV sieht durch diese "Unverschämtheit" sowohl die Versorgung chronisch kranker Patienten als auch die Existenz vieler Hausärzte gefährdet.

(Pressemitteilung der KV Hessen, 19. Dezember)


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Resolution der KV Hessen - Kritik an der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen ist wegen bestehender Sicherheitsbedenken gegen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Sie lehnt es ebenfalls ab, die Onlinestammdatenaktualisierung vorzuziehen. Die Kritik wurde auf der Vertreterversammlung der KV Hessen als Resolution einstimmig verabschiedet.

(Pressemitteilung der KV Hessen, 22. Dezember)


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KV Nordrhein - Arzneimittelvereinbarung 2012

Für das Gebiet der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein liegt die Arzneimittelvereinbarung 2012 vor. "Die Vereinbarung folgt weiterhin dem Grundsatz: Beratung vor Regress", hat der Vorstandsvorsitzende der KV, Dr. Peter Potthoff, erklärt. Die KV Nordrhein hatte erfolglos versucht, die Me-too-Liste abzuschaffen. Die Liste wird, bedingt durch die frühe Nutzenbewertung bei neuen Arzneimitteln, nicht weitergeführt. Neuerungen gibt es auch bei der Verordnung von Blutzuckerteststreifen: Zum Beispiel dürfen sie künftig für ein ganzes Quartal verordnet werden.

(Pressemitteilung der KV Nordrhein, 19. Dezember)


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KV Rheinland-Pfalz - "AOK schadet Impfquote in Rheinland-Pfalz"

Der Impfstoff-Konflikt zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und der AOK in Rheinland-Pfalz geht weiter. Der stellvertretende Vorsitzende der KV Rheinland-Pfalz, Dr. Peter Heinz, hat kritisiert: "Ohne konkrete Anhaltspunkte unterstellt die AOK Rheinland-Pfalz Hunderten von Ärztinnen und Ärzten bei der Erbringung von Impfleistungen Unregelmäßigkeiten und Unwirtschaftlichkeit." Wie die KV mitteilte, prüft die AOK Regresse bei Impfstoffen, die die Ärzte bestellt, aber nicht verbraucht haben.

(Pressemitteilung der KV Rheinland-Pfalz, 20. Dezember)

Raute

___Kompakt - Aus den Verbänden___

Josef Hecken soll GBA-Vorsitzender werden

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat den früheren Präsidenten des Bundesversicherungsamtes, Josef Hecken, als neuen unparteiischen Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) nominiert. Dr. Harald Deisler soll für eine zweite Amtszeit als Unparteiischer berufen werden. Neu hinzukommen soll die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der Bundesärztekammer, Dr. Regina Klakow-Franck. KBV und Deutsche Krankenhausgesellschaft müssen noch zustimmen.

(Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbands, 19. Dezember; Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20. Dezember)


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Erster GBA-Beschluss zur frühen Nutzenbewertung von neuen Arzneimitteln

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat das erste Verfahren einer frühen Nutzenbewertung für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen abgeschlossen. Demnach weist der Wirkstoff Ticagrelor zur Behandlung bestimmter Herz-Kreislauferkrankungen einen Zusatznutzen auf. Nun müssen der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung und der Hersteller von Ticagrelor Preisverhandlungen führen.

(Pressemitteilung des GBA, 15. Dezember)


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Gericht kippt Mindestmenge für Frühgeborene

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat die Mindestquote des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) für die Versorgung von Frühgeborenen gekippt. Damit ist der Beschluss hinfällig, nach dem Kliniken Frühchen nur behandeln dürfen, wenn sie mindestens 30 Fälle pro Jahr haben. Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßte das Urteil. "Die willkürliche Festlegung einer Mindestmenge für bestimmte Krankenhausleistungen ist kein geeignetes Instrument zur Verbesserung der Versorgungsqualität", sagte Dr. Günther Jonitz, Vorsitzender der Qualitätssicherungsgremien der BÄK. Der Vorsitzende des GBA, Dr. Rainer Hess, kündigte Revision vor dem Bundessozialgericht an.

(Ärzte Zeitung, 21. Dezember; Pressemitteilung der BÄK, 22. Dezember; Pressemitteilung des GBA, 22. Dezember)


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Ärzteumfrage: Guten Noten für Weiterbildung, schlechte Noten für Arbeitsbedingungen

Die Qualität der ärztlichen Weiterbildung ist zwar besser geworden, doch prägen Arbeitsbelastung, Bürokratie und Überstunden den Berufsalltag von Weiterbildungsärzten. Zu diesem Ergebnis ist die Bundesärztekammer (BÄK) in einer Online-Umfrage unter 30.000 Ärzten im Rahmen des Projektes "Evaluation der Weiterbildung" gekommen.

(Pressemitteilung der BÄK, 16. Dezember)


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Vergütungsregelung für ambulante neuropsychologische Leistungen gefordert

Neurologen, Nervenärzte und Psychiater begrüßen den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ende November, die ambulante neuropsychologische Diagnostik und Therapie als Kassenleistung zuzulassen. Nun müssten noch die Zulassungsbedingungen für Ärzte und Psychotherapeuten und die Vergütung dieser neuen Leistung geklärt werden, forderte jetzt der Vorsitzende des Berufsverbands Deutscher Neurologen, Dr. Uwe Meier.

(Pressemitteilung des Berufsverbands Deutscher Nervenärzte, 15. Dezember)


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Test auf Schwangerschaftsdiabetes wird Kassenleistung

Schwangere haben künftig Anspruch auf einen Test auf Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) gefasst. Vorgesehen sind zwei Tests im sechsten oder siebten Schwangerschaftsmonat: Ein Vortest und gegebenenfalls ein zweiter, entscheidender Zuckertest.

(Pressemitteilung des GBA, 15. Dezember)


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Quelle:
Newsletter KBV-Kompakt Nr. 51 vom 22. Dezember 2011
Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Impressum: http://www.kbv.de/8.html
Redaktion: Dezernat Kommunikation der KBV
Telefon: 030 / 4005 - 2203, Fax: 030 / 4005 - 27 2203
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Dezember 2011