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NACHSORGE/059: Rehabilitation für Kinder und Jugendliche stark gefährdet (Kinder Reha AG)


Kinder Reha AG - 6. Oktober 2010

Rehabilitation für Kinder und Jugendliche stark gefährdet

Drastische Belegungsrückgänge


Bundesweit schlagen Rehabilitationskliniken für Kinder und Jugendliche Alarm. Die Bewilligungsquote der Reha-Anträge nimmt seit Monaten kontinuierlich ab, darüber hinaus werden derzeit Rehabilitationsanträge von Eltern und Ärzten nur sehr zögerlich bewilligt. Ein Rückgang in der Bettenbelegung bis zu 30 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum ist die Folge.

Eine solche Entwicklung schadet nicht nur den 4.000 Beschäftigten der bundesweit 82 existierenden Reha-Kliniken für Kinder und Jugendliche, sondern vor allem den jungen Patienten mit chronischen Erkrankungen wie Neurodermitis oder Asthma, extremem Übergewicht oder psychosomatischen Erkrankungen. Eine möglichst frühzeitige Behandlung in einer spezialisierten Einrichtung kann in den meisten Fällen den Gesundheitszustand deutlich bessern oder heilen.

Obwohl die Rentenversicherungsträger ausdrücklich zu ihrer Verpflichtung stehen, jedem Kind, das eine Reha-Maßnahme wirklich braucht, auch eine zukommen zu lassen, so ist doch die ständig enger werdende Budgetlage dafür verantwortlich zu machen, dass die Kinderrehabilitation bundesweit gefährdet ist.

Die Rehabilitationskliniken haben in den letzten Jahren mit Unterstützung der Deutschen Rentenversicherung den Qualitätsstandard in ihren Häusern weiter steigern können. Durch Zertifizierungsverfahren und die Erfüllung der Anforderungsprofile werden den Kindern und Jugendlichen, die in der Regel 4-6 Wochen lang behandelt werden, optimale und geprüfte Bedingungen geboten.

Ausdrücklich weist der Verband die Eltern und Erziehungsberechtigten darauf hin, dass Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von allen Zuzahlungen befreit sind. Rentenversicherungen, Krankenkassen oder Beihilfeträger übernehmen sämtliche Kosten der Behandlung. Auch können die Kosten für eine aus ärztlicher Sicht notwendige Begleitperson übernommen werden. Geregelt ist dies alles in den Sozialgesetzbüchern SGB V, SGB VI und SGB IX. Eine möglichst frühzeitige Behandlung der Kinder und Jugendlichen in einer spezialisierten Einrichtung entlastet letztendlich die Sozialversicherungsgemeinschaft erheblich, denn eine frühzeitige Behandlung senkt Folgekosten im Erwachsenenalter erheblich.

Jetzt stehen in den Häusern die ersten Betten leer. Durch den starken Rückgang der zugewiesenen Fälle sinken die Einnahmen drastisch. Mehrere Kliniken haben bereits Kurzarbeit angemeldet. Zahlreiche weitere verlängern die Arbeitsverträge von Mitarbeitern nicht mehr, bzw. müssen betriebsbedingte Kündigungen aussprechen. Nachdem die Rentenversicherung jahrelang den Rückgang der Bewilligungen durch Krankenversicherungsträger aufgefangen hat, scheint dies momentan nicht möglich.

Die Arbeitsgemeinschaft Kinderrehabilitation fordert alle sozialpolitisch Verantwortlichen auf, die Kinderrehabilitation nicht durch unnötige Sparmaßnahmen zu gefährden. Der gesundheitspolitische Leitsatz "Rehabilitation vor Rente" bedarf der Ergänzung: "Rehabilitation für Kinder und Jugendliche vor dem Berufsantritt".


Wolfgang Niemeyer
1 . Vorsitzender der Kinder Reha AG


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Quelle:
Arbeitsgemeinschaft Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen
Bundesrepublik Deutschland e. V.
Geschäftsstelle: Cecilienhöhe 3, 55543 Bad Kreuznach
Telefon: 0671/83 55-167, Fax: 0671/35084
E-Mail: info@arbeitsgemeinschaft-kinderrehabilitation.de
Internet: www.arbeitsgemeinschaft-kinderrehabilitation.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Oktober 2010