Schattenblick → INFOPOOL → MEDIZIN → FAKTEN


ETHIK/1298: Luxemburg - Regierung will Euthanasie als natürlichen Tod klassifizieren (ALfA LebensForum)


ALfA LebensForum Nr. 131 - 3. Quartal 2019
Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA)

Bioethik Splitter
Luxemburg: Regierung will Euthanasie als natürlichen Tod klassifizieren


Luxemburg (ALfA). Die Regierung des Beneluxstaates Luxemburg will die "Tötung auf Verlangen" sowie ärztlich assistierte Suizide künftig als "natürliche Tode" klassifizieren. Das berichten verschiedene Medien. Den Berichten zufolge verabschiedete der Regierungsrat Mitte Juli einen entsprechenden Gesetzentwurf. Dieser muss nun vom Parlament beraten werden.

Im März 2009 hatte Luxemburg die Tötung auf Verlangen und den ärztlich assistierten Suizid legalisiert. Mit der Einstufung als "natürliche Todesursache" könnten Hinterbliebene künftig einfacher Anspruch auf die Auszahlungen von Lebensversicherungspolicen der Euthanasierten und Suizidenten gelten machen, heißt es zu Begründung.

*

Quelle:
LEBENSFORUM Ausgabe Nr. 131, 3. Quartal 2019, S. 9
Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA)
Herausgeber: Aktion Lebensrecht für Alle e.V.
Bundesvorsitzende Alexandra Maria Linder M.A. (V.i.S.d.P.)
Verlag: Ottmarsgäßchen 8, 86152 Augsburg
Tel: 0821/51 20 31, Fax: 0821/15 64 07
E-Mail: info@alfa-ev.de
Internet: www.alfa-ev.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Oktober 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang