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ERNÄHRUNG/1229: Melonen können krankmachende Keime übertragen - kühl lagern und rasch verzehren (idw)


Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Pressemitteilung Nr. 22/2013 - 09.08.2013

Melonen können krankmachende Keime übertragen

BfR rät, geschnittene Melonen gekühlt aufzubewahren oder rasch zu verzehren



Melonen sind wegen ihres süßen, saftigen und weichen Fruchtfleisches beliebt. Gerade im Sommer wird das frische und gesunde Obst gerne und viel verzehrt. Allerdings können Melonen bei der Produktion, beim Transport oder bei der Lagerung mit Krankheitserregern verunreinigt werden, die dann bei der Zubereitung unter Umständen auf das Fruchtfleisch gelangen.

"Salmonellen, Listerien oder EHEC können sich auf dem säurearmen Fruchtfleisch von Melonen relativ schnell vermehren", sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). "Zum Schutz vor Infektionen sollten Verbraucher vorgeschnittene Melonen deshalb rasch verzehren oder kühlen." Melonenstücke, die mehrere Stunden ungekühlt gelagert wurden, sollten vorsichtshalber entsorgt werden. Generell rät das BfR, bei der Zubereitung und Aufbewahrung von Melonen unbedingt die Regeln der Küchenhygiene zu beachten. Schwangere, Kleinkinder, alte und kranke Menschen sollten auf den Verzehr aufgeschnittener Melone, die mehrere Stunden bei Raumtemperatur aufbewahrt wurde, vorsorglich verzichten.

Im Handel werden Melonen entweder als ganze Frucht oder als Teilfrucht (halbe oder Viertelmelonen) angeboten. Beliebt sind auch vorgeschnittene Melonen, die - teilweise vermischt mit anderen Obstsorten - verzehrsfertig verkauft werden. Insbesondere an der rauen Oberfläche von sogenannten "Netzmelonen", wie z.B. der Sorte Cantaloupe, können Mikroorganismen leicht anhaften. Gelangen krankmachende Bakterien auf das säurearme Fruchtfleisch, können sie sich bei ungekühlter Lagerung bereits nach wenigen Stunden vermehren und somit unter Umständen zu einer ernstzunehmenden Gesundheitsgefahr werden. Im Zusammenhang mit dem Verzehr von Melonen wurden Krankheitsausbrüche bislang vor allem durch Salmonellen, Listerien und EHEC (Enterohämorrhagische Escherichia coli) ausgelöst.

Nach dem Verzehr von verunreinigten Cantaloupe-Melonen erkrankten beispielsweise im Jahr 2011 in den USA mindestens 147 Menschen an einer Infektion durch Listeria monocytogenes. 33 Menschen starben als Folge der Infektion und eine Schwangere erlitt eine Fehlgeburt. Die Keime waren beim Aufschneiden von der Schale auf das Fruchtfleisch gelangt. In Deutschland, dem Vereinigten Königreich und in Irland löste der Verzehr von importierten Wassermelonen Ende 2011 einen Salmonellen-Ausbruch aus. Das Risiko, nach dem Verzehr von Melonen zu erkranken, lässt sich für Deutschland jedoch aufgrund fehlender Daten nicht abschätzen.

Melonen können an verschiedenen Stellen ihrer Produktion mit Krankheitserregern in Kontakt kommen, beispielsweise durch Hygienemängel beim Anbau oder beim Waschen der Früchte. Weiterhin können infizierte Personen bei mangelnder Hygiene Krankheitserreger direkt auf die Melonen übertragen.

Werden Melonen aufgeschnitten, können Bakterien von der Schale auf das Fruchtfleisch gelangen. Außerdem können Krankheitserreger indirekt über Hände oder über verunreinigte Küchengeräte (Messer, Bretter) auf das Fruchtfleisch aufgebracht werden.

Um das Risiko einer Lebensmittelinfektion zu minimieren, sollte beim Aufschneiden von Melonen daher unbedingt auf die allgemeinen Regeln der Küchenhygiene geachtet werden: Dazu gehört es, Hände zu waschen, mit sauberen Messern und Schneidbrettern zu arbeiten und Kreuzkontaminationen zu vermeiden. Diese Regeln gelten ebenso für die Zubereitung von Melonen im Lebensmitteleinzelhandel und in Privathaushalten wie in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung und der Gastronomie.

Dem Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomiebetrieben und Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen empfiehlt das BfR, Melonen nur in den Mengen aufzuschneiden, die innerhalb von etwa zwei Stunden an die Kundschaft abgegeben werden können.

Verbraucher sollten Teilstücke von Melonen unbedingt abgedeckt im Kühlschrank aufbewahrt, falls sie nicht zügig verzehrt werden können. Insbesondere Schwangere und Personen mit nicht ausgebildeter oder geschwächter Immunabwehr (Kleinkinder, alte und kranke Menschen) sollten aufgeschnittene Melone, die mehrere Stunden bei Raumtemperatur aufbewahrt wurde, vorsorglich nicht mehr verzehren. Diese Personen sollten sorgfältig abwägen, ob sie geschnittene Melonen verzehren wollen, wenn ihnen nicht bekannt ist, ob diese für einen längeren Zeitraum ungekühlt gelagert wurden.

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Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.bfr.bund.de/cm/343/melonen-gesundheitsgefahr-durch-verunreinigung-mit-pathogenen-bakterien.pdf
Stellungnahme des BfR


Über das BfR
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution638

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Dr. Suzan Fiack, 09.08.2013
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. August 2013