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BILDUNG/1112: Ärztetag beschließt neue Weiterbildungsordnung ... (DGAUM)


Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. - 25. Mai 2018

Ärztetag beschließt neue Weiterbildungsordnung und setzt Vorschläge der DGAUM zur Stärkung der Arbeitsmedizin um


München, 25. Mai 2018 - Die Novellierung der (Muster-) Weiterbildungsordnung hat der 121. Deutsche Ärztetag Mitte Mai 2018 in Erfurt beschlossen. Mit dem Beschluss geht ein sechs Jahre währender Reformprozess auf die Zielgerade. Ziel ist es, eine neue und kompetenzorientierte Struktur für die fachärztliche Weiterbildung zu schaffen. Abgestimmt haben 250 Delegierte über Definition von Ziel und Zweck (Präambel), über rechtliche Vorgaben (Paragrafenteil) sowie über Inhalte der fachärztlichen Weiterbildung. Darüber hinaus wurden Beschlüsse zu den ärztlichen Zusatz-Weiterbildungen (Abschnitt C) gefällt.

Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) begrüßt insbesondere die Entscheidungen hinsichtlich der eindeutigen Zuordnung des Fachgebiets Arbeitsmedizin zum Kanon der Gebietsbezeichnungen, die der unmittelbarer Patientenversorgung zugeordnet werden (§ 2a Begriffsbestimmungen, Abs. 6) sowie zu den Vorgaben für die Mindestanforderungen zur Zusatzweiterbildung Betriebsmedizin (Abschnitt C): Neben der Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung und dem 360 Stunden Kurs in Arbeitsmedizin sind zusätzlich gefordert entweder 1.200 Stunden betriebsärztliche Tätigkeit unter Supervision eines Befugten oder eine betriebsärztliche Tätigkeit im Rahmen einer neunmonatigen Weiterbildung unter Befugnis an einer Weiterbildungsstätte. Konkret bedeutet dies, dass die Zusatzweiterbildung Betriebsmedizin sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit erworben werden kann. Mit dieser Entscheidung haben Bundesärztekammer und Deutscher Ärztetag Vorschlägen der DGAUM aufgegriffen, um den Erwerb dieser Zusatzbezeichnung attraktiver zu machen. Als wissenschaftlich-medizische Fachgesellschaft hatte die DGAUM beim Diskussionsprozess um die Novellierung der MWBO ein unmittelbares Schreib- und Vorschlagsrecht.

Weitere Informationen zum 121. Deutschen Ärztetag sowie das Beschlussprotokoll zum Download erhalten Sie auf der Webseite der Bundesärztekammer unter
www.bundesaerztekammer.de

Der Deutsche Ärztetag
Der Deutsche Ärztetag ist die Hauptversammlung der Bundesärztekammer, das »Parlament der Ärzteschaft«, und findet einmal jährlich an wechselnden Orten statt. Die 17 deutschen Ärztekammern entsenden insgesamt 250 Abgeordnete zum Deutschen Ärztetag. Zu den Aufgaben des Deutschen Ärztetages gehört es, länderübergreifende Regelungen zum Berufsrecht (z. B. die Muster-Berufsordnung und die Muster-Weiterbildungsordnung) zu erarbeiten und zu verabschieden sowie die Positionen der Ärzteschaft zu aktuellen gesundheits- und sozialpolitischen Diskussionen der Gesellschaft zu artikulieren und sie der Öffentlichkeit zu vermitteln. Der 121. Deutsche Ärztetag war 2018 vom 8. bis 11. Mai in Erfurt zu Gast.


Über DGAUM:
Die DGAUM wurde 1962 gegründet und ist eine gemeinnützige, wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaft der Arbeitsmedizin und der klinisch orientierten Umweltmedizin. Ihr gehören heute über 1000 Mitglieder an, die auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin und Umweltmedizin arbeiten, vor allem Ärztinnen und Ärzte, aber auch Angehörige anderer Berufsgruppen wie etwa Natur- und Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler. Die Mitglieder der Fachgesellschaft engagieren sich nicht nur in Wissenschaft und Forschung, um so bereits bestehende Konzepte für die Prävention, die Diagnostik und Therapie kontinuierlich zu verbessern, sondern sie übernehmen die ärztliche und medizinische Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an der Schnittstelle von Individuum und Unternehmen. Darüber hinaus beraten die Mitglieder der DGAUM alle Akteure, die ihren Beitrag zu der medizinischen Versorgung leisten und auf Fachwissen aus der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention, der arbeits- und umweltbezogenen Diagnostik und Therapie, der Beschäftigungsfähigkeit fördernden Rehabilitation sowie aus dem versicherungsmedizinischen Kontext angewiesen sind.
Weitere Informationen unter www.dgaum.de

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Quelle:
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.
Pressemitteilung Nr. 18/2018 vom 25. Mai 2018
Schwanthaler Straße 73 b, 80336 München
Telefon: 089/330 396-0, Fax: 089/330 396-13
E-Mail: gs@dgaum.de
Internet: www.dgaum.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Mai 2018

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