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GYNÄKOLOGIE/542: Zu viele Fehlbildungen bei Ungeborenen unentdeckt (idw)


Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften
Medizin / Kommunikation - 20.03.2012

Zu viele Fehlbildungen bei Ungeborenen unentdeckt


Bonn - Im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge kann jede Frau in Deutschland drei Ultraschalluntersuchungen in Anspruch nehmen. Trotzdem bleiben viele Fehlbildungen bei Ungeborenen unentdeckt. Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin begrüßt daher die anstehenden Änderungen der Mutterschaftsrichtlinien nach denen künftig allen werdenden Müttern um die 20. Schwangerschaftswoche eine Ultraschalluntersuchung "mit systematischer Untersuchung der fetalen Morphologie durch einen besonders qualifizierten Untersucher" offen steht.

"Studien zeigen, dass die pränatalen Entdeckungsraten für schwere Fehlbildungen zunehmend hinter denen anderer europäischer Länder zurückfallen", erklärt Professor Dr. med. Ulrich Gembruch, Direktor der Abteilung für Geburtshilfe und Pränatalmedizin am Universitätsklinikum Bonn. Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) beschlossenen Änderungen der Mutterschaftsrichtlinien sollen diesem Defizit nun Rechnung tragen: Künftig kann jede Frau im Rahmen des zweiten Ultraschall-Screenings zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche eine "systematische Untersuchung der fetalen Morphologie" in Anspruch nehmen. Diese geht über die bisherige Screening-Untersuchung hinaus. "Die Untersuchung wird in der Regel der behandelnde Frauenarzt durchführen", erklärt Gembruch. Die Anforderungen an das Screening entsprächen weitestgehend der Basisuntersuchung der Stufe I der DEGUM. "Damit sind die Anforderungen zwar höher als die bisherigen. Wir erreichen aber bei Weitem nicht die Anforderungen, die mittlerweile nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Ländern an eine Untersuchung auf fetale Fehlbildungen in der 20. Woche gestellt werden", bemängelt der Experte.

Ziel müsse es sein, Entdeckungsraten zwischen 70 und 80 Prozent zu erreichen. Dafür müssten Ärzte gemäß der DEGUM Qualifikationsstufe II qualifiziert sein und eine in Qualität und Umfang entsprechende Untersuchung durchführen. Eine solch detaillierte Organdiagnostik würde der Frauenarzt aber nach wie vor nur dann veranlassen, wenn er Auffälligkeiten entdeckt oder besondere Risiken vorliegen. "Wie bei jedem Screening ist die Genauigkeit der ersten Untersuchung die entscheidende", so Gembruch. Da viele Fehlbildungen mit Häufigkeiten von 1 zu 1000 bis 1 zu 100.000 sehr selten auftreten, hätten viele Frauenärzte in ihrem Berufsleben jedoch kaum Fehlbildungen gesehen und entsprechend Schwierigkeiten, diese zu identifizieren. Für Kinder mit schweren Fehlbildungen kann die vorgeburtliche Diagnose lebensrettend sein. Patienten mit schweren angeborenen Herzfehlern etwa müssten direkt nach der Geburt in einer kinderkardiologischen Klinik betreut und oftmals direkt operiert werden.


Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution76


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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften
Medizin / Kommunikation - 20.03.2012
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. März 2012