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ARBEITSMEDIZIN/325: Berufliche Hauterkrankungen werden deutlich häufiger gemeldet (BGW)


Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
BGW-Presse-Info - 28.11.2011

Berufliche Hauterkrankungen werden deutlich häufiger gemeldet

Dunkelziffer geht zurück - Betroffene suchen früher Hilfe


Im Jahr 2010 sind der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) über 25 Prozent mehr beruflich bedingte Hauterkrankungen gemeldet worden. Beschäftigte aus Gesundheits-, Pflege- und Beauty-Berufen wenden sich bei Hautproblemen inzwischen bereits früher an ihre Berufsgenossenschaft, um sich helfen zu lassen und einen unfreiwilligen Berufsausstieg abzuwenden - für die BGW ein großer Erfolg.

6.686 Meldungen des Verdachts auf eine beruflich bedingte Hauterkrankung erhielt die BGW im Jahr 2010 aus Pflegeinrichtungen, Kliniken, Friseursalons und weiteren Mitgliedsbetrieben, 2009 waren es 5.326 gewesen. Bereits seit einigen Jahren nehmen die Meldungen kontinuierlich zu (siehe Grafik). "Auf den ersten Blick wirkt das besorgniserregend", erläutert Dr. Verena Kagel von der BGW. "Es bedeutet jedoch nicht, dass es mehr beruflich bedingte Hauterkrankungen gibt." Ganz im Gegenteil: Der Anteil der schweren Fälle geht eher zurück. Im Jahr 2010 gab es bei der BGW nicht mehr berufsbedingte Hauterkrankungen mit Berufsausstieg als im Jahr zuvor.

In der Vergangenheit haben Beschäftigte mit beruflich bedingten Hautproblemen oft einfach weiter gearbeitet - so lange, bis es nicht mehr ging und sie den Beruf aufgeben mussten. "Aus Scham oder Angst vor Nachteilen am Arbeitsplatz haben viele ihre Erkrankung verheimlicht oder sie als nicht so gravierend angesehen, bis es zu spät war", so Dr. Kagel. Mit breit angelegter Informationsarbeit hat die BGW als gesetzliche Unfallversicherung für das Friseurhandwerk, das Gesundheitswesen und die Pflege erreicht, dass ihr beruflich bedingte Hauterkrankungen inzwischen früher gemeldet werden. Sie hat in den vergangenen Jahren bundesweit zehn Schulungs- und Beratungszentren (BGW schu.ber.z) eröffnet, in denen sie zielgruppenorientierte Hautschutz-Seminare und individuelle Hautsprechstunden anbietet. Dies hat sich in den entsprechenden Branchen herumgesprochen, sodass sich immer mehr junge Berufstätige melden, sobald sie erste Hautveränderungen insbesondere an den Händen beobachten. "Auch viele Ausbilder und Chefs sind sensibler für die Hautproblematik geworden und schicken ihren Berufsnachwuchs zu uns, wenn sie Hautprobleme bemerken", berichtet Dr. Kagel.

Beruflich bedingte Hautprobleme beginnen in vielen Fällen mit wiederkehrenden Reizungen - oft schon zu Beginn der Ausbildung. Sie entstehen zum Beispiel durch den zu häufigen Kontakt mit Wasser, das die Hautbarriere schwächt. Auch zu langes Tragen von Schutzhandschuhen, das die Hände schwitzig und feucht macht, schadet der Haut. Früher oder später können sich aus den Hautreizungen dauerhafte Ekzeme entwickeln. Außerdem ist angegriffene Haut anfälliger für allergieauslösende Stoffe, etwa aus Reinigungs- oder Flächendesinfektionsmitteln. "Wenn eine Allergie auftritt, muss die betreffende Substanz vollständig gemieden werden", erläutert Dr. Kagel. "Leider ist dies in einigen Berufen manchmal nicht möglich." Wer dagegen Hautirritationen rechtzeitig behandeln lässt und dann konsequent auf den richtigen Schutz der Haut achtet, kann meist in seinem Beruf tätig bleiben.



Über uns

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für fast sieben Millionen Versicherte in rund 600.000 Unternehmen zuständig und damit Deutschlands zweitgrößte Berufsgenossenschaft. Vorrangige Aufgabe der BGW ist die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Im Schadensfall gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.


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Quelle:
BGW - Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
BGW-Presse-Info vom 28.11.2011
BGW-Öffentlichkeitsarbeit
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Januar 2012