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AUGEN/309: Altersblindheit - Evidenzbericht stärkt Rechtsanspruch auf qualitätsgesicherte Therapie (Adhoc)


ProScience Communications / die Agentur für Wissenschaftskommunikation - Donnerstag, 18. Februar 2010

Altersblindheit

Wissenschaftlicher Evidenzbericht stärkt Rechtsanspruch von Patienten auf qualitätsgesicherte Therapie


Aachen - Ein wissenschaftlicher Evidenzbericht im Auftrag des Verbandes der Ersatzkassen (VdEK) bestätigt die Kritik der Patientenorganisation PRO RETINA Deutschland e.V. an der Versorgung von Patienten, denen Altersblindheit droht. Es fehlt der geregelte Zugang zur Behandlung. Darum ist die Versorgung ein Flickenteppich und viele Patienten werden aus Kostengründen mit einem dafür nicht zugelassenen Medikament behandelt ("off-label-use"), obwohl zugelassene Therapien zur Verfügung stehen. Dies ist dem Evidenzbericht zufolge "problematisch, da Wirksamkeit und Sicherheit der Substanz wissenschaftlich unzureichend belegt sind." "Wir hoffen, dass nun der Rechtsanspruch der Patienten auf eine qualitätsgesicherte Therapie nicht länger missachtet wird", erklärt Ute Palm, Vorstandsmitglied von PRO RETINA Deutschland e.V.

Bislang hat der Verband der Ersatzkassen den selbst in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Evidenzbericht über die Therapie der feuchten Form der Altersabhängigen Makula-Degeneration (AMD) noch nicht veröffentlicht, obwohl dieser bereits seit Ende September 2009 vorliegt und inzwischen von den Autoren auch ins Internet gestellt wurde:
http://www.hta.uni-bremen.de/index.php/news/19/63/Evidenzbericht-Therapie-der-AMD

Das Deutsche Cochrane Zentrum in Freiburg, das HTA-Zentrum in der Universität Bremen und die Augenklinik des Universitätsklinikums Freiburg haben geprüft, wie gut Wirksamkeit und Sicherheit der Behandlungsverfahren belegt sind, die zur Therapie der feuchten Form der Altersabhängigen Makula-Degeneration eingesetzt werden. Für die Behandlung dieser Erkrankung zugelassen sind die (Photodynamische Therapie mit Verteporfin (Handelsname: Visudyne), Ranibizumab (Handelsname: Lucentis) und Pegaptanib (Handelsname: Macugen). Aus Kostengründen wird aber auch das für die Augenheilkunde nicht zugelassene Medikament Bevacizumab (Handelsname: Avastin) eingesetzt. Diesen "off-label-use" von Avastin außerhalb der Zulassung bezeichnen die Forscher als "problematisch". Wirksamkeit und Sicherheit des Medikamentes bei der AMD seien wissenschaftlich unzureichend belegt.

"Der Bericht bestätigt erneut unsere Kritik an der Versorgung von Patienten, die an der feuchten Form der Altersabhängigen Makula-Degeneration (AMD) leiden", erklärt Ute Palm vom Vorstand der Patientenorganisation. Da der geregelte Zugang zur Therapie fehlt, werden die Patienten mit bürokratischen Hemmnissen konfrontiert und/oder von ihrer Krankenkasse zu "Vertragsärzten" umgeleitet. Aufgrund ihrer Verträge mit den Krankenkassen injizieren die Ärzte Avastin in den Augapfel.

Patienten sind hilflos. Der Streit zwischen Krankenkassen, Ärzten und Pharmaindustrie über Arzneimittelpreise und Arzthonorare verhindert bislang, dass die ärztliche Injektions-Behandlung in die Leistungsverzeichnisse der Krankenkassen aufgenommen wurde. Darum ist der Zugang zur Behandlung nicht geregelt, es herrscht ein "Flickenteppich" in der Versorgung ohne Qualitätskontrolle, da die Verträge nicht veröffentlicht werden.

"Es ist ein Skandal, dass die Auseinandersetzung über Arzneimittelpreise und Arzthonorare nicht in der politischen Arena ausgetragen wird, sondern auf dem Rücken hilfloser Patienten", kritisiert Ute Palm. "Wir fordern angesichts des nun vorliegenden Evidenzberichtes, dass das Recht der Patienten auf eine qualitätsgesicherte Therapie nicht länger missachtet wird." Palm: "Wenn die Verantwortlichen bei den Krankenkassen, in der Ärzteschaft und in der Pharmaindustrie es nicht schaffen, eine entsprechende Regelung zu finden, muss die Politik dafür sorgen, dass dieses Recht der Patienten endlich durchgesetzt wird."


Die PRO RETINA Deutschland e.V. - Selbsthilfevereinigung von Menschen mit Netzhautdegenerationen - wurde 1977 von Betroffenen und deren Angehörigen als gemeinnütziger Verein gegründet, um sich selbst zu helfen. Es ist eine bundesweit tätige Organisation mit derzeit 60 Regionalgruppen und rund 6.000 Mitgliedern. Sie bietet Informationen und Beratung und versteht sich als Interessenvertretung der Patientinnen und Patienten in der Öffentlichkeit. Um einen Beitrag zur Entwicklung wirksamer Therapien zu leisten, engagiert sich PRO RETINA Deutschland e.V. über ihre Stiftung auch in der Forschungsförderung.

Über AMD
Jährlich erkranken an der feuchten AMD in Deutschland etwa 50.000 Patienten. Den Betroffenen droht binnen kurzer Zeit der Verlust der Sehkraft. In der Frühphase ist die Augenkrankheit seit drei Jahren behandelbar - wenn die Therapie rechtzeitig erfolgt. Diese kann den Sehverlust stoppen und die Sehfähigkeit sogar wieder verbessern.


Kontakt:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Februar 2010