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RECHTSMEDIZIN/079: Auf dem Weg zur erweiterten DNA-Analyse - EU-Förderung für Kölner Rechtsmedizin (idw)


Uniklinik Köln - 31.05.2017

Auf dem Weg zur erweiterten DNA-Analyse - EU-Förderung für Kölner Rechtsmedizin


Heute (31.05.2017) geht das durch die Europäische Union finanzierte VISAGE-Projekt mit einem gemeinsamen Treffen an der Erasmus MC University Medical Center Rotterdam (Niederlande) an den Start. Dieses europaweite Projekt bringt forensisch-genetische Wissenschaftler und praktische Anwender, statistische Genetiker und Sozialwissenschaftler in einer neuen Initiative zusammen: dem "VISible Attributes Through Genomics (VISAGE) Consortium". Ziel des Projektes ist es, eine erweiterte DNA-Analyse zu ermöglichen und sie für die polizeiliche Ermittlungsarbeit nutzbar zu machen. Mit dabei sind die Rechtmedizin der Uniklinik Köln und das Cologne Center for Genomics (CCG) der Universität zu Köln.

Mittels herkömmlicher DNA-Analyse können Straftäter, die den Ermittlungsbehörden nicht bekannt sind, nicht identifiziert werden. "DNA-Spuren vom Tatort könnten jedoch genutzt werden, um äußerlich-sichtbare Körpermerkmale des Spurenlegers zu identifizieren. Die Resultate könnten helfen, die polizeiliche Ermittlungsarbeit zu fokussieren, um unbekannte Straftäter schneller und effektiver aufspüren zu können", so Prof. Dr. Peter Schneider, Leiter Forensische Molekulargenetik am Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln.

Unter der Federführung des Erasmus MC University Medical Center Rotterdam beteiligt sich die Kölner Rechtsmedizin an der Forschung zur Etablierung neuer Verfahren zur Vorhersage der biogeographischen Herkunft auf kontinentaler und subkontinentaler Herkunft sowie des Alters unbekannter Spurenleger unter Anwendung neuer Hochdurchsatz-DNA-Sequenziertechnologien (sog. "Next Generation Sequencing"). "Die erweiterte DNA-Analyse dient zur Vorhersage äußerlich sichtbarer Körpermerkmale, der biogeographischen Herkunft und des Alters. Sie ist nur dann in Betracht zu ziehen, wenn das konventionell erhobene individualisierende DNA-Profil auf Grundlage nicht-codierender DNA-Bereiche in der BKA-Datenbank keinen Treffer erzielt und es bei schweren Straftaten auch aus anderen Quellen keinerlei Hinweise auf mögliche Tatverdächtige gibt", erklärt Prof. Schneider.

Der Wissenschaftler betont dabei: "Ergebnisse der Vorhersagen können ausschließlich in Form von Wahrscheinlichkeiten an die Ermittlungsbehörden mitgeteilt werden, die allerdings auch geschult werden müssen, um diese Angaben richtig einordnen zu können. Die genetischen Rohdaten verbleiben im Labor. Durch die konsequente Beschränkung der erweiterten DNA-Analyse auf Aussehen, Herkunft und Alter werden zudem nur Eigenschaften ermittelt, die zwangsläufig bekannt werden, sollte diese Spur später einer konkreten Person zugeordnet werden."

Das Konsortium besteht aus 13 Partnern von Universitäten, Polizei und Justiz aus acht europäischen Staaten, darunter aus Deutschland das Bundeskriminalamt, die Uniklinik Köln und die Universität zu Köln. Insgesamt wird das Projekt mit fünf Millionen Euro für vier Jahre gefördert. Hiervon gehen 417.000 Euro an die Rechtsmedizin der Uniklinik Köln und 366.000 Euro an das Cologne Center for Genomics (CCG) an der Universität zu Köln (Prof. Nothnagel). Damit gehen circa 15 Prozent des Gesamtbudgets nach Köln, was die Bedeutung der beiden Kölner Partner unterstreicht.


Für Rückfragen:
Christoph Wanko
Referent Unternehmenskommunikation Uniklinik Köln
Stabsabteilung Unternehmenskommunikation und Marketing
E-Mail: presse@uk-koeln.de

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.visage-h2020.eu

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution1051

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Uniklinik Köln, Christoph Wanko, 31.05.2017
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juni 2017

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