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GEWERKSCHAFT/220: Media Broadcast - Vier-Tage-Woche mit Teillohnausgleich vereinbart (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 24. Januar 2019

Media Broadcast: Vier-Tage-Woche mit Teillohnausgleich vereinbart


Im Konflikt um die Zukunft der Media Broadcast GmbH hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) nach monatelangen Verhandlungen mit den Arbeitgebern die Einführung einer Vier-Tage-Woche ab dem 1. April 2019 und Beschäftigungssicherung für fünf Jahre vereinbart. Betriebsbedingte Kündigungen werden damit bis zum 31. Dezember 2023 ausgeschlossen.

Die Einführung der 32-Stunden-Woche für die deutschlandweit rund 700 Beschäftigten wird durch ein umfassendes Verhandlungspaket möglich. In diesem Paket werden unter anderem die materiellen Wirkungen der Arbeitszeitverkürzung begrenzt bzw. weitgehend ausgeglichen. Dies erfolgt durch einen Teillohnausgleich, durch Verbesserungen bei variablen Zahlungen sowie durch Ausgleichszahlungen in der betrieblichen- und in der gesetzlichen Altersversorgung. "Das Ergebnis ist ein Erfolg. Es ist uns gelungen, drohende betriebsbedingte Kündigungen abzuwenden und stattdessen eine Vier-Tage-Woche, Schutz und Perspektiven zu vereinbaren", sagte Frank Sauerland, ver.di-Bereichsleiter Tarifpolitik. Mit dem Ergebnis werde der speziellen wirtschaftlichen Situation der Media Broadcast Rechnung getragen und auf klassische Personalabbaumaßnahmen verzichtet. "Das Ergebnis stellt für uns eine zukunftsweisende Alternative zur Lösung von Problemen dar, die durch digitale Umbrüche entstehen können. Dies konnten wir nur durch die starke Rückendeckung unserer Mitglieder erreichen."

Im Einzelnen sieht das Ergebnis unter anderem folgende Regelungen vor. Ab April 2019 wird in dem Unternehmen die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf 32 Stunden gesenkt, die in der Regel innerhalb von vier Tagen zu leisten ist. Zusätzlicher freier Tag soll der Freitag sein. Während die wöchentliche Arbeitszeit um 6 Stunden auf 32 Stunden gesenkt wird, werden beim Entgelt gut 35 Stunden weiterbezahlt. Die monatliche Entgeltwirkung wird zusätzlich durch weitere Ausgleichszahlungen sowie einer Absicherung und monatlichen Auszahlung bisheriger variab-ler Vergütungen abgefedert. Beschäftigte ab dem 50. Lebensjahr erhalten einen Ausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung; in diese Regelung wachsen alle Beschäftigten hinein, die bis 1974 geboren wurden. Darüber hinaus erhalten alle Beschäftigten einen Ausgleich in der betrieblichen Altersversorgung. Zur Abmilderung persönlicher Härtefälle wird ein Fonds eingerichtet. Die Entscheidung über Härtefälle trifft eine paritätisch besetzte Kommission.

Parallel zu den Ergebnissen der Entgeltregelungen für die Vier-Tage-Woche wurden auch bereits die Entgelttariferhöhungen für 2020 und 2021 festgelegt. Diese gewährleisten, dass die Beschäftigten auch in Zukunft eine stabile Aussicht haben, wieder an allgemeinen Gehaltsentwicklungen teilzunehmen. Darüber hinaus reduzieren sie die zukünftigen monatlichen Entgeltwirkungen der Arbeitszeitverkürzung gegenüber dem aktuellen Monatsentgelt und sorgen so für eine finanzielle Planbarkeit.

Das Verhandlungsergebnis steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien. Die ver.di-Verhandlungskommission hat einstimmig empfohlen, diesem Ergebnis zuzustimmen.

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Quelle:
Presseinformation vom 24.01.2019
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Januar 2019

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