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GEWERKSCHAFT/152: Verhandlungsauftakt für Fernsehproduktionen (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 22. September 2016

Verhandlungsauftakt für Fernsehproduktionen - Bündnis von ver.di und Berufsverbänden fordert angemessene Vergütungen für Urheber und Filmkünstler


Berlin, 22.09.2016 - Am 21. September haben in Berlin die Verhandlungen zwischen einer Gruppe von 14 Berufsverbänden und Gewerkschaften mit der ARD, der Produzentenallianz und ARD-Degeto begonnen. Mit 13 Kernforderungen für einen Tarifvertrag und gemeinsame Vergütungsregeln für Auftragsproduktionen der ARD-Sender will die Verhandlungsgruppe um die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) unter anderem angemessene Folgevergütungen für Nutzungen von Filmproduktionen, durch Wiederholungen oder Streamingangebote in Mediatheken, sowie Erlösbeteiligungen aus Lizenzgeschäften der Sender oder Produzenten, etwa für DVD-Vertrieb oder Auslandsverkäufe, erreichen.

ver.di hat als Tarifpartei im Filmbereich für diese Verhandlungen einen Verbund mit dreizehn weiteren Berufsverbänden und Gewerkschaften gebildet. Das gemeinsame Ziel der Gruppe ist es, eine möglichst umfassende Branchenlösung für urheberrechtliche Vergütungsansprüche in TV-Auftragsproduktionen zu verhandeln.

"Für den größten Teil der Filmproduktionen gibt es bisher keine angemessenen Vergütungen, denn in Auftragsproduktionen werden die Tarifverträge der Sender nicht angewandt und mehr als die Gagen für Arbeit und Rechteeinräumung erhalten die 25.000 Filmschaffenden in den meisten Fällen nicht. Gemeinsam mit möglichst allen Berufsverbänden von Filmschaffenden wollen wir diesen Missstand beenden. Dazu fordern wir von den Sendern und Produzenten eine konkrete Vereinbarung, wie sich über die Jahre weitere Nutzungen und Erträge aus dem Verkauf von Fernsehproduktionen für die beteiligten Filmschaffenden auszahlen. Im ersten Verhandlungstermin haben die Vertreter von Sendern und Produzenten wenig Verständnis für diese berechtigten Forderungen gezeigt. Der Anspruch auf angemessene Vergütungen ist jedoch gesetzlich geregelt. Gerade Filmproduktionen im Auftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk müssen dem gerecht werden", erklärte ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel.

Die ARD und die Produzentenallianz haben die Forderungen der Verhandlungsgruppe um ver.di als inakzeptabel zurückgewiesen. Am 10. November wollen sie in der zweiten Verhandlungsrunde in Hamburg eigene Forderungen vorlegen.

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Quelle:
Presseinformation vom 22.09.2016
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Eva Völpel - ver.di-Bundesvorstand
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Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. September 2016

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