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GEWERKSCHAFT/057: Endlich Prüfung des Staatseinflusses im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 4. November 2013

Endlich Prüfung des Staatseinflusses im öffentlich-rechtlichen Rundfunk



Berlin, 04.11.2013 - "Der Einfluss des Staates auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt endlich vor Gericht. Wenn das Bundesverfassungsgericht am morgigen Dienstag darüber verhandelt, ob der ZDF-Staatsvertrag verfassungsgemäß ist, geht es auch um die Frage, ob Landesregierungen und Bundesregierung grundsätzlich zu viel Einfluss auf ARD und ZDF haben," erklärte Frank Werneke, stellvertretender Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und Mitglied des ZDF-Fernsehrates anlässlich der mündlichen Verhandlung der rheinland-pfälzischen Normenkontrollklage im Zusammenhang mit der "Causa Brender". Ende 2009 hatte der ZDF-Verwaltungsrat eine Vertragsverlängerung von ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender abgelehnt. Die Entscheidung wurde öffentlich breit kritisiert, war nach Ansicht von ver.di politisch motiviert und vom damaligen hessischen Ministerpräsidenten und Verwaltungsratsmitglied Roland Koch initiiert.

"ver.di wird bei der Anhörung vor Gericht deutlich machen, dass die bisherige Zusammensetzung des Verwaltungsrates als auch des Fernsehrates des ZDF zu starkem Einfluss von Vertreterinnen und Vertretern der staatlichen Exekutive unterliegt. Das ist ein klarer Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierte Rundfunkfreiheit und das Gebot der Staatsferne", so Werneke weiter. Wie Rheinland-Pfalz in seiner Klage anschaulich verdeutliche, erreichen in beiden Gremien die Vertreterinnen und Vertreter der staatlichen Seite nahezu die absolute Mehrheit. "Wir fordern deshalb, dass Vertreter der Exekutive keinen direkten Einfluss in den Kontrollgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nehmen können. Zudem muss bezogen auf das ZDF Schluss damit sein, dass die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten die Mitglieder des Fernsehrates berufen. Stattdessen müssen die entsendenden Institutionen ein direktes Benennungsrecht bekommen, wie es in der ARD üblich ist", erklärte der ver.di-Vize. Des Weiteren sei auch zu überprüfen, ob die Zusammensetzung des Fernsehrates mit den gesellschaftlich relevanten Gruppen noch zeitgemäß sei oder ob es hier einer Weiterentwicklung bedürfe.

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Quelle:
Presseinformation vom 04.11.2013
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. November 2013