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VORWÄRTS/1440: Wasserversorgung - Privatisierung abgelehnt


vorwärts - die sozialistische zeitung, Nr. 05/06 vom 21. Februar 2019

Privatisierung abgelehnt

von Heinrich Frei/Fabian Perlini


Die Vorlage für das neue Wassergesetz wurde von der Zürcher Stimmbevölkerung deutlich verworfen, zum grossen Frust der Bürgerlichen. Ausschlaggebend war die Ablehnung der Privatisierung dieses essentiellen Rohstoffs. Doch nicht alle Gefahren sind gebannt.


Die Frage der Privatisierung löste eine breite Debatte aus. Die VertreterInnen bürgerlicher Parteien sahen vor, die Trinkwasserversorgung neu ausdrücklich so zu regeln, dass sie zu einem Teil privaten InvestorInnenn in die Hände gegeben werden könnte. Die Vorlage legte den Privatisierungsanteil zwar auf maximal 49 Prozent fest und untersagte eine direkte Gewinnausschüttung, doch liesse sich dieses Verbot mittels indirekter Gewinnausschüttung leicht umgehen, zum Beispiel mittels Miet-, Outsourcing oder Investitionsverträgen. Auch die Gründung von Mischfirmen mit liberalisierten Teilen wäre möglich gewesen, wodurch Grossfirmen und Anlagefonds hätten einsteigen und sich an der Wasserversorgung der Gemeinden beteiligen können.


Kapitalistische Weltsicht

Da das bestehende Gesetz keine Regelung zur Privatisierung enthalte, würde das neue Gesetz vor dem ungewollten Eingreifen von Unternehmen besser schützen. So die Behauptung der bürgerlichen Mehrheit im Parlament. Die neue Regelung würde daher einen "Schutz vor einer gänzlichen Privatisierung" bringen, wie FDP-Präsident Hans-Jakob Bösch vertrat. Ein zwielichtiges Argument, anhand dessen man die kapitalistische Weltsicht des rechten Lagers deutlich erkennt: Anstatt davon auszugehen, dass das alte Gesetz die Privatisierung nicht erwähnte, weil es einst selbstverständlich gewesen ist, dass die Trinkwasserversorgung in die Hände des Volks gehört, wird behauptet, dass die Nicht-Regelung eine gänzliche Privatisierung gutheissen würde.

Für diese Sichtweise argumentierte auch die Neue Zürcher Zeitung (NZZ), deren Redaktion sich in den Wahlkampf einmischte: Das Argument, Konzerne könnten sich infolge einer Privatisierung der Wasserversorgung bemächtigen, gehe "völlig in die Irre". Für ein gewinnorientiertes Unternehmen sei eine Beteiligung unter den vorgeschlagenen Regeln nämlich keine lohnende Geldanlage. Die NZZ ist sich mit FDP-Bösch darin einig, dass die Gesetzesvorlage den Gemeinden lediglich "Spielraum und Freiheit" hätte verschaffen wollen. Zum Beispiel für "eine private Genossenschaft und ein Gemeindewerk, die Pläne für eine gemeinsame Aktiengesellschaft schmieden." Gegenüber der Gefahr einer schleichenden Privatisierung scheinen die bürgerlichen Meinungsmacher gewollt blind zu sein.


Widerstand gegen weitere Gefahren

Das Abstimmungsergebnis war dann eine Ohrfeige für die bürgerlichen Parlamentarier. Trotz ihrer Mehrheit im Kantonsrat stimmten knapp 55 Prozent der Stimmbevölkerung gegen die Vorlage. Selbst FDP- und CVP-WählerInnen legten mehr Nein- als Ja- Stimmen in die Urne. Und von den SVP-Wählern stimmten sogar bloss 25 Prozent für das neue Gesetz. Von den Zürcher Gemeinden hatte nicht mal ein Drittel ja gestimmt.

Der sich abzeichnende Widerstand der eigenen Basis führte bei den bürgerlichen StimmungsmacherInnen zu grossem Frust. Sie bezichtigten die Linke, eine "Angstkampagne" geführt zu haben. So auch FDP-Bösch, der nicht müde wurde, "Privatisierungslüge" zu rufen. Und die SVP stellte auf ihre Facebook-Seite ein Bild, auf dem SP-Co-Präsidentin Priska Seiler Graf mit einer langen Pinocchio-Nase verunstaltet wurde.

Das Nein zur Privatisierung ist auch ein weiteres Nein der Zürcher Bevölkerung zum Sozialabbau. Folgerichtig hatte Ruedi Lais (SP) unmittelbar nach der Abstimmung angekündigt, einen Vorstoss für ein totales Privatisierungsverbot einzureichen. Die Privatisierung ist aber nicht das einzige Problem der Vorlage, die nun "angepasst" werden soll, denn es tummeln sich noch weitere Gefahren darin: Durch den gelockerten Gewässerschutz und die erschwerte Renaturierung würde der Natur geschadet. Zudem würden die privaten Uferbesitzer am Zürichsee weitere Privilegien erhalten, wodurch der freie Zugang zum See stellenweise verunmöglicht würde. Harald Lukes, Spitzenkandidat der PdA Zürich im Kreis 4 und 5 bei den Kantonsratswahlen vom März, betonte auf Anfrage des vorwärts: "Der freie Zugang zur lebenswichtigen Ressource Wasser für alle Menschen ist mit uns nicht verhandelbar."

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Quelle:
vorwärts - die sozialistische zeitung.
Nr. 05/06 - 75. Jahrgang - 21. Februar 2019, S. 2
Herausgeberin: Verlagsgenossenschaft Vorwärts, PdAS
und ihre Deutschschweizer Sektionen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. März 2019

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