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VORWÄRTS/1312: Zwischen uns keine Grenzen


vorwärts - die sozialistische zeitung, Nr. 29/30 vom 14. Sept. 2017

Zwischen uns keine Grenzen

Von Amanda Ioset


Die Zwangsmassnahmen gegen Personen ohne geregelte Aufenthaltsbewilligung nehmen ständig zu. Es ist notwendig, Gegensteuer zu geben. So haben verschiedene Organisationen eine Kampagne lanciert mit dem Ziel, eine oft verkannte Realität aufzuzeigen.


Am 7. September hat die togoische Diaspora in der Schweiz eine Pressemitteilung verschickt, die bei den Medien auf wenig Interesse gestossen ist. Informiert wurde über eine unhaltbare Situation: Ein Bauingenieur aus Togo, dessen Asylantrag vom Staatssekretariat für Migration abgelehnt wurde, befindet sich seit dem 19. Mai 2017 in Ausschaffungshaft im "Centre LMC" in Granges im Kanton Wallis. Seit dem 21. August 2017 ist nun Kossi Parfait Siabi in den Hungerstreik getreten, um gegen seine Inhaftierung und seine Ausschaffung zu protestieren. In seinem Heimatland droht ihm grosse Gefahr wegen seines politischen Engagements.


Gesellschaftlich akzeptiert

Ausgehend vom negativen Asylentscheid und der Konsequenz, dass Kossi Parfait Siabi das Land verlassen muss, fragen sich nun viele: Was ist an der Inhaftierung, die seine Ausschaffung erleichtern soll, denn so schlimm? Diese Frage zeigt den Mentalitätswechsel in der Gesellschaft auf, der in den letzten Jahren stattgefunden hat und sich entsprechend in der Gesetzgebung niederschlägt: Als 1986 die Regelung über die Ausschaffungshaft im Asylgesetz eingeführt wurde, kam es zu zahlreichen, empörten Reaktionen. Für viele war es damals schlicht inakzeptabel, für 30 Tage in den Knast zu wandern, ohne etwas verbrochen zu haben. Heute ist die Regelung über die Ausschaffung im Ausländerrecht zementiert und die Haftdauer wurde von 30 Tagen auf 18 Monate (540 Tage) ausgeweitet! Eingeführt wurden weitere Zwangsmassnahmen wie etwa die "Kurzfristige Festhaltung" (Art. 73) sowie die Regelung über die "Ein- und Ausgrenzung" (Art. 74). Damit können Personen gezwungen werden, ein gewisses Gebiet nicht zu betreten oder nicht zu verlassen. Tun sie es doch, droht ihnen bis zu sechs Monate Haft, was im Art. 75 "Vorbereitungshaft" festgehalten wird. Die Behörden können diese Haft "während der Vorbereitung des Entscheides über die Aufenthaltsberechtigung" verfügen, um "die Durchführung eines Wegweisungsverfahrens oder eines strafrechtlichen Verfahrens, in dem eine Landesverweisung (...) droht, sicherzustellen."

In den letzten Jahren hat sich die Situation für die betroffenen AusländerInnen zunehmend verschlechtert. Doch gibt es eine breite gesellschaftliche Akzeptanz darüber, dass die Beraubung der Freiheit angesichts einer Ausschaffung etwas Normales ist. Diese Tatsache benötigt eine grundlegende Diskussion und Auseinandersetzung.


Inhaftierung als Erpressung?

Die immer repressiver werdende Gesetzgebung bei der Migration wirft viele Fragen auf. So wie im Falle von Kossi Parfait Siabi: Wenn die Ausschaffungshaft angeblich dazu dient, die Ausweisung schneller zu vollziehen, warum sitzt er seit mehr als drei Monaten noch in Haft? Es ist offensichtlich, dass die Behörden es nicht schaffen, ihn nach Togo zurückzuschicken. Warum lässt man ihn dann nicht frei? Was hat er verbrochen? Oder ist es das Ziel der Behörden, den Willen von Kossi Parfait Siabi zu brechen, damit er am Ende doch eine "freiwillige" Ausschaffung akzeptiert? In diesem Falle wäre die Inhaftierung eine reine Erpressung. Sind solche Methoden in der Schweiz akzeptabel? In einem Land, das sich erlaubt, dem Rest der Welt Lehrstunden in den Fächern Menschenrechte und Freiheit zu erteilen?

Und zum Schluss sei noch die Grundsatzfrage gestellt: Wenn anstatt AusländerInnen Einheimische ohne das geringstes Vergehen in den Knast geworfen würden, gäbe es dann auch eine so breite gesellschaftliche Akzeptanz? Wohl kaum! Vielmehr würden wir es als einen Riesenskandal bezeichnen und nach Gerechtigkeit schreien.


Eine verkannte Realität aufzeigen

Doch zum Glück gibt es noch zahlreiche Menschen und Organisationen, die mit der aktuellen Situation nicht einverstanden sind. So fand am 2. September in verschiedenen Schweizer Städten der "Aktionstag gegen Zwangsmassnahmen" statt. Der Aktionstag war auch der Startschuss für die Kampagne "Zwischen uns keine Grenzen", die von Solidarité sans frontières, Autonome Schule Biel, Autonome Schule Zürich, Allianz "Wo Unrecht zu Recht wir", Collectif R und Droit de Rester Fribourg/Lausanne/Neuchâtel lanciert wurde. Das Ziel der Kampagne ist es, eine oft verkannte Realität aufzuzeigen: Die Bewegungsfreiheit ist ein Grundrecht und wird in Art. 10 Abs. 1 der Schweizer Bundesverfassung garantiert: "Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit." Trotzdem wird dieses Recht für einen Teil der Bevölkerung drastisch eingeschränkt, namentlich für Personen ohne geregelten Aufenthaltsstatus.

Sei es die Ausschaffungshaft bei Kossi Parfait Siabi oder andere Zwangsmassnahmen wie die Halbgefangenschaft in den Asylzentren des Bundes, Ein- und Ausgrenzungen, Trennung von Familien und so weiter, alles scheint so geregelt, um die Personen zu entmutigen, hierzubleiben, um ihnen zu zeigen, dass sie nicht frei wählen können und die Behörden sie ständig unter Kontrolle haben. Wir leben - oft ohne es zu merken - eingekreist in einer Vielzahl von Grenzen. Und wenn diese Grenzen für viele unsichtbar sind, sind sie hingegen sehr real für diejenigen, die sie erleiden müssen.

Mehr Infos: www.keine-grenzen.ch

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Quelle:
vorwärts - die sozialistische zeitung.
Nr. 29/30 - 73. Jahrgang - 14. September 2017, S. 1
Herausgeberin: Verlagsgenossenschaft Vorwärts, PdAS
und ihre Deutschschweizer Sektionen
Redaktion: vorwärts, Postfach 2469, 8026 Zürich
Telefon: 0041-(0)44/241 66 77,
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Internet: www.vorwaerts.ch
 
vorwärts erscheint 14-täglich,
Einzelnummer: Fr. 4.-
Jahresabo: Fr. 160.-, reduziert (AHV, Stud.) 110.-
Probeabo: 4 Ausgaben gratis


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. September 2017

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