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VORWÄRTS/1261: Gewalt gegen Frauen in der Schweiz


vorwärts - die sozialistische zeitung, Nr. 03/04 vom 3. Februar 2017

Gewalt gegen Frauen in der Schweiz

von Melinda Tschanz


Sexuelle Gewalt wird in der öffentlichen Politik kaum diskutiert und oft ins Private abgedrängt. Die überwältigende Mehrheit der Fälle von sexuellen Angriffen wird dabei von Angehörigen begangen. Es braucht nicht nur strengere Gesetze, sondern eine Politik des Vorbeugens und Erziehens sowie Hilfe an die Opfer.


Aus Anlass des 25. Novembers, des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, führte die Zeitschrift «Feminista» in Lausannes Strassen eine Sensibilisierungskampagne durch. Noch immer sind die Statistiken zu solchen Gewalttaten dramatisch. Alle zwei Wochen stirbt eine Frau - schweizweit - unter den Schlägen ihres (Ex-)Partners; und eine von fünf Frauen erleidet physische und/oder sexuelle Gewalt im Lauf ihres Lebens. Diese Zahlen korrelieren mit der Medienpolemik neulich rund um die Vergewaltigung im Zusammenhang mit dem Prozess gegen Fabrice A., einen rückfälligen und mörderischen Vergewaltiger. Sie korrelieren auch mit der beängstigenden Statistik des Bundesamtes für Gesundheit, wonach einer von drei Vergewaltigern nicht ins Gefängnis muss. Sie entsprechen ebenfalls den Aussagen von US-Präsident Trump über seine frustrierte und sträfliche Lust, Frauen ohne Erlaubnis an die Genitalien zu fassen. Unsere ParlamentarierInnen haben zusammen mit anderen ExpertInnen auf diese Diskussion reagiert und ihre Meinung in der Presse kundgetan, auch Andrea Geissbühler, die neugewählte SVP-Nationalrätin. Geissbühler erklärte, dass Frauen «naiv» und «wenig verantwortungsbewusst» seien, wenn sie einen Mann nach Hause mitnähmen. Trotz des Protestgeschreis, das solche Meinungen hervorriefen, schien es niemand im Nationalrat eilig zu haben, die Sachdienlichkeit des aktuellen Gesetzes zu hinterfragen - mit der löblichen Ausnahme von wenigen RätInnen. Unsere politischen Behörden wollen lieber über den Wolf reden - merke die Ironie! - als über die Gewalt, die den Frauen angetan wird.


Wenige Anklagen

Das Schweizer Gesetz stuft die sexuelle Gewalt trotz Lücken hierarchisch ein: Eine Vergewaltigung kann nur von einem Mann via vaginale Penetration begangen werden. Andere Aggressionen werden als sexueller Zwang eingeordnet und weniger streng bestraft. Diese Vorstellung scheint noch aus der Zeit zu datieren, als die Ehevormundschaft üblich war. Sollten wir - wie in Frankreich - die Definition der Vergewaltigung auf alle Formen von Penetration mit Gegenständen und auf alle Geschlechter ausdehnen? Oder können wir für ein Gesetz wie in Kanada votieren, das sexuelle Gewalt nicht hierarchisch einordnet; wobei sich die Schwere der Taten am Grad des Zwanges misst und an der Zuhilfenahme von Drohungen, physischer und psychischer Quälerei?

Diese Fragen bestätigen uns, dass die Schweizer Gesetzgebung in ihrer Definition nicht mehr an die Wirklichkeit von sexueller Gewalt angepasst ist. Diese Tatsache verschlimmert sich, wenn wir die Gesetzesanwendung betrachten. Zunächst: die Höchststrafe von zehn Jahren wird selten angewendet. Stattdessen sind bei Verurteilungen für sexuellen Zwang Geldstrafen häufig. Dann sind die Verurteilungen auch zurückgegangen nach der Änderung des Strafgesetzes von 2007. Seit 2006 haben von 1155 Klagen 327 zu einer Bestrafung geführt; das sind weniger als ein Drittel der Klagen. Der Durchschnitt der Verurteilungen übersteigt 3,5 Jahre nicht. Schliesslich, um das Bild noch dunkler zu zeichnen, erheben nur 20 bis 30 Prozent der Opfer von Vergewaltigung und Aggression Anklage, so der Verein Viol-Secours, das Nottelefon der Romandie.

Der Einsatz des Gesetzes appelliert an seine abschreckende Wirkung, eine umso angebrachtere Befragung, als eine experimentelle Studie herausgefunden hat, dass 30 Prozent der Männer sexuelle Aggression oder eine Vergewaltigung riskierten, wenn sie sicher wären, dass sie deswegen nicht belangt würden.


Unsichtbare Vergewaltigung

Trotz ihrem vermehrten Vorhandensein sind diese Gewalttaten in der öffentlichen Politik kaum bekannt und werden oft ins Private abgedrängt. Woher kommt dieser Mangel an Anerkennung? Einen Teil der Erklärung liefert die Vergewaltigungskultur unserer patriarchalen Gesellschaft. So wird die Verantwortung für Vergewaltigungen und Aggressionen auf den Rücken der Opfer verschoben; die Schuld der Angreifer wird reduziert, wenn nicht einfach widerlegt; ganz allgemein wird diese Art von Verbrechen minimiert und banalisiert. So ist zum Beispiel in den Medien öfters die Rede von Vergewaltigung durch einen Unbekannten in einer dunklen Strasse, während doch die von einem Angehörigen begangenen sexuellen Angriffe die überwältigende Mehrheit der Fälle darstellen. Die Kultur der unsichtbaren Vergewaltigung hat einen bedeutenden Anteil an den an Frauen begangenen sexuellen Gewalttaten. Sie findet sich auch in den Medien und in den Reklamen wieder, wo die Frauen angehalten werden, sich für die Männer sexuell bereitzuhalten. Dieser Befehl wird systematisch gekoppelt mit der Verdinglichung des weiblichen Körpers. Diese Frauen entmenschlichende Kultur schafft so ein günstiges Terrain für sexuelle Gewalt. Dennoch - die Vergewaltigungskultur beschreibt nicht das ganze Problem, denn sexuelle Gewalttaten dürfen nicht als von andern Gewaltformen gegen Frauen isoliertes Phänomen verstanden werden. Gewalttaten gehören zu einem Kontinuum von Gender-Gewalt (Gewalt zwischen den Geschlechtern). Dazu gehören vor allem sexistischer Humor, unerwünschte Annäherungsversuche, psychische Gewalt bis zu Formen extremer Gewalt, ja Mord.


Andere Formen der Gewalt

Um die Frage der Gewalt gegen Frauen wirksam zu behandeln, müssen alle Formen von Gewalt gegen Frauen mit derselben Politik behandelt werden, eine Politik, bei der auch Vorbeugen, Erziehen und Hilfe an die Opfer mindestens ebenso wichtig wie die repressive Seite sein sollten. Denn Bestrafen genügt nicht. Es braucht eine Änderung der Mentalität aller, vor allem der möglichen und aktuellen Gewalttäter, damit sexuelle Gewalt ein anerkanntes gesellschaftliches Phänomen wird und kein zwischenmenschliches Problem bleibt, einzig ans Private gebunden. Zudem würde es eine solche Politik ermöglichen, Gewalt gegen Frauen nicht einzig auf sexuelle Gewalt in der Ehe zu beschränken. Die sexuelle Belästigung bei der Arbeit, auf der Strasse, der «Mikro-Machismo», der gewöhnliche Sexismus und andere Formen der Gewalt könnten besser verstanden und in genauen und vollständigen Statistiken aufgeführt werden. Alle diese Massnahmen würden mithelfen, Gewalt gegen Frauen als eine soziale Tatsache quer durch unsere patriarchalen Gesellschaften anzuerkennen, Gesellschaften, die zu einem Gendersystem gehören, das das männliche Geschlecht zum Nachteil der Frauen bevorzugt. Leider scheint die Schweizer Eidgenossenschaft noch weit entfernt von einer solchen Bewusstwerdung zu sein. Unsere Behörden tun sich schwer damit, zu begreifen, dass ein einziges Gesetz die Ungleichheiten nicht zum Verschwinden bringt - siehe die Lohnungleichheiten. Selbst wenn alle wirklich Anstoss an gewissen extremen Fällen von Vergewaltigung nehmen, so scheint sich doch keine Änderung am Horizont abzuzeichnen. Und während die PolitikerInnen die schwierige Diskussion hinauszögern, traumatisieren die Gewalttaten der Männer die Frauen, verletzen und töten in aller Straflosigkeit und himmelschreienden Stille.

Übersetzung aus dem Französischem: Barbara J. Speck

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Quelle:
vorwärts - die sozialistische zeitung.
Nr. 03/04/2017 - 73. Jahrgang - 3. Februar 2017, S. 9
Herausgeberin: Verlagsgenossenschaft Vorwärts, PdAS
und ihre Deutschschweizer Sektionen
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Einzelnummer: Fr. 4.-
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Probeabo: 4 Ausgaben gratis


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. März 2017

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