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VORWÄRTS/1166: Schluss mit Lohndumping


vorwärts - die sozialistische zeitung, Nr. 05/06 vom 12. Februar 2016

Schluss mit Lohndumping

von Patricia D'Incau


Der Kampf um Lohndumping geht in die nächste Runde: Am 28. Februar ist die Stimmbevölkerung im Kanton Zürich dazu aufgerufen, über verschärfte Massnahmen gegen Lohnunterbietungen abzustimmen. Grosskonzerne und Politik sind nicht erfreut.

Ende Februar steht im Kanton Zürich ein gewichtiges Thema auf dem Stimmzettel: die Lohndumping-Initiative der Gewerkschaften. Um das florierende Geschäft mit der Billigarbeit einzudämmen, sollen die Behörden künftig Arbeitsstopps verfügen können, sofern ein Verdacht auf Lohndumping besteht und sich die verantwortlichen Unternehmen nicht kooperativ zeigen. Der Betrieb müsste dabei solange ruhen, bis der Fall geklärt ist.

Zwar hat das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) bereits heute, im Rahmen der flankierenden Massnahmen, die Möglichkeit, einem fehlbaren Unternehmen nicht nur Lohnnachzahlungen, sondern auch Konventionalstrafe und Sanktionen aufzuerlegen - doch wiegen diese Strafen für Grosskonzerne nicht schwer. Eine Busse von bis zu 5000 Franken zahlen sie aus der Portokasse; eine Arbeitssperre bis zu fünf Jahren kann durch die Gründung eines neuen Unternehmens umgangen werden. Und: Bis ein Fall von Lohndumping definitiv geklärt ist, können bis zu fünf Jahren ins Land gehen, wie die NZZ jüngst vorrechnete. Bis dahin «sind die jeweiligen Arbeiten abgeschlossen und die Firma möglicherweise über alle Berge», so die Unia. Um dies zu verhindern, müsse frühzeitig gehandelt werden können.


Das «Lohndumping-Konstrukt»

Darüber, mit welchen perfiden Methoden Lohndumping betrieben wird, ist mittlerweile - insbesondere aus der Baubranche - einiges bekannt. Zu einem beliebten Mittel gehört etwa die sogenannte «Scheinselbständigkeit». Dabei werden ArbeiterInnen, zumeist aus dem Ausland, von Firmen dazu angeregt, eine «Ich-AG» zu gründen und als solche Aufträge auszuführen. Mit diesem Trick können die Unternehmen Gesamtarbeitsverträge (GAV) und somit geltende Mindestlöhne umgehen.

Hilfreich, um die tatsächlichen Arbeitsverhältnisse und Lohnzahlungen zu verschleiern, ist zudem die Weitergabe von Teilaufträgen an Sub- und Subsubunternehmen. Während das Unternehmen, das sich den Auftrag gesichert hat, seine Stammbelegschaft korrekt bezahlt, holen sich die Sub- und Subsubunternehmen, an die Teile des Auftrags ausgelagert werden, BilligarbeiterInnen aus Süd- und Osteuropa. Die ArbeiterInnen schlafen in Containern, manchmal direkt an der Baustelle, arbeiten statt 42 bis zu 60 Stunden die Woche und erhalten einen Lohn, der weit unter dem geltenden Mindestlohn liegt. Um dies zu vertuschen, werden sie dazu angehalten, KontrolleurInnen anzulügen und gefälschte Arbeitszeitrapporte sowie Lohnabrechnungen vorzuweisen.


«Alltag auf Zürcher Baustellen»

Aus Sicht der Unia ist dieses «Lohndumping-Konstrukt» zum «Alltag auf Zürcher Baustellen geworden». So wurden im vergangenen Jahr etwa auf der Baustelle Hardturmpark über mehrere Monate Dunpinglöhne von 10 Franken die Stunden bezahlt und beim Grossprojekt Mattenhof in Schwammendingen systematische Verletzungen durch mehrere Subunternehmen festgestellt. In beiden Fällen sahen sich die BauherrInnen nach gewerkschaftlicher Beweisführung und Streiks dazu gezwungen, hohe Lohnnachzahlungen zu leisten.

Die Liste von Verstössen dürfte insgesamt um einiges länger sein als bekannt. Die Arbeitskontrollstelle für den Kanton Zürich (AKZ) registrierte allein im letzten Jahr 3500 Fälle, bei denen Verdacht auf Verletzung eines GAV besteht. Die Fälle, bei denen die Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden konnten, seien «nur die Spitze des Eisbergs», heisst es seitens der Unia.

Dass Lohdumping ein «Problem» ist, finden mittlerweile, zumindest offiziell, auch Politik und Konzerne, es brauche aber höchstens «Verbesserungen im Vollzug» der flankierenden Massnahmen, heisst es. FDP, CVP und GLP versuchten im Kantonsrat das Volksbegehren gar für ungültig erklären zu lassen, da die flankierenden Massnahmen im Bundesrecht geregelt seien und es für kantonale Bestimmungen «keinen Raum» gebe. Dabei kennen bereits die Kantonen Basel-Land und Genf eigene Gesetze gegen Lohndumping.

Klar ist: Sollte die Vorlage im Kanton Zürich angenommen und Arbeitsstopps künftig tatsächlich verfügt werden, würde das die UnternehmerInnen dort treffen, wo es am meisten weh tut. Denn: Eine ruhende Baustelle kostet die Herrschaften weitaus mehr als drohende Bussen.

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Quelle:
vorwärts - die sozialistische zeitung.
Nr. 05/06 - 72. Jahrgang - 12. Februar 2016, S. 3
Herausgeberin: Verlagsgenossenschaft vorwärts, PdAS
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Februar 2016

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