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VORWÄRTS/961: Homophobe Asylpolitik?


vorwärts - die sozialistische zeitung, Nr. 35/36 vom 11. Oktober 2013

Homophobe Asylpolitik?

Von Maurizio Coppola



Ein neues Gesetz in Nigeria soll die "öffentliche Zuneigung unter Homosexuellen" künftig mit bis zu 14 Jahren Gefängnis bestrafen. Damit wird die sexuelle Orientierung von Menschen vermehrt zu einem Fluchtgrund. Die Schweiz hält an ihrer repressiven Asylpolitik fest und macht sich somit mitschuldig an der Verfolgung von LGBT-Personen.


O.(*) ist aus Nigeria und hat in den letzten drei Jahren in der Schweiz gelebt, wo er auch beim Bleiberechtkollektiv aktiv war. Aufgewachsen ist er in einem kleinen Dorf im südlichen, christlich geprägten Nigeria. Als Kenner von Heilpflanzen war O. integrierter Bestandteil der dörflichen Gemeinschaft und von den Leuten respektiert. Nach dem "coming out" wurden er und sein Freund jedoch zunehmend unter Druck gesetzt, die erfahrene Feindseligkeit wurde immer gewalttätiger. Eines Nachts brachen BewohnerInnen des Dorfes in sein Haus ein. Die Messerschnitte sind heute noch auf seinem Rücken erkennbar. Die Hetze gegen ihn wird von seinem eigenen Vater angeführt, dem lokalen Pfarrer. O. und sein Freund konnten zuerst in die Hauptstadt Lagos fliehen, mussten dort untertauchen und ihre Homosexualität verstecken. Sie lebten vier Jahre in Lagos, bis O.s Angehörige herausfanden, wo sie sich aufhielten, so dass sie erneut fliehen mussten. Ihr Weg führte über Spanien in die Schweiz.


Nigeria verbietet Homosexualität

In Nigeria ist Homophobie in der Bevölkerung an der Tagesordnung. Ende Mai verabschiedeten Regierung und Parlament ein Gesetz, welches künftig Homosexuelle bis zu 14 Jahren hinter Gitter bringen kann, wenn sie ihre Zuneigung öffentlich zeigen. Damit wird es für Schwule und Lesben in Nigeria beinahe unmöglich, ein "normales" Leben zu führen. Auch wird die solidarische Unterstützung von Homosexualität massiv kriminalisiert. Die Beteiligung an einer gleichgeschlechtlichen Eheschliessung wird mit einer Haft von zehn Jahren bestraft. Was auf der juristischen Ebene nun neu verankert wurde, wird praktisch schon lange umgesetzt. An- und Übergriffe auf Homosexuelle gehören zum Alltag. In gewissen Gebieten des Landes sind auch Fälle bekannt, bei denen die Todesstrafe angewendet wurde. Gewalttätige Handlungen gegen Homosexuelle werden gesellschaftlich und juristisch toleriert.

Ein "normales" Leben können Homosexuelle in Nigeria nur dann führen, wenn sie sich in der Öffentlichkeit als "geheilt" präsentieren. Der erste Asylantrag von O. und seinem Freund wurde schon nach einem Monat abgelehnt. In der Folge wurde der Freund ausgeschafft. Bei seiner Ankunft musste er sich exorzistischen Ritualen unterziehen, u. a. wurde er nackt auf einem Anhänger durch das Dorf gefahren. Er wurde zudem gezwungen zuzugeben, er sei nun von Homosexualitat "geheilt". O. bleibt im Dorf der Hauptschuldige, da er seinen Freund "verführt" haben soll.


Die Rolle der Schweiz

In der Zwischenzeit hat O. Rekurs eingelegt. Doch auch sein Wiedererwägungsgesuch wurde abgelehnt, so dass er bald nach Nigeria ausgeschafft werden könnte. Das Bundesamt für Migration (BFM) argumentiert, in Lagos könne O. seine Homosexualität verstecken und ohne Gefahr der Verfolgung ein "normales" Leben führen. Damit erkennt die Schweiz die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung nicht als Asylgrund an. Im Gegenteil: das BFM wendet sein diskriminierendes Prinzip auch auf spezifisch gefährdete Gruppen wie Homosexuelle an. Asylgesuche aus Ländern wie Nigeria, Tunesien und dem Balkan werden "schnell" behandelt, weil diese in der grossen Mehrheit negativ beantwortet und die Betroffenen somit schnell ausgeschafft werden. Hingegen stapeln sich die Gesuche aus Ländern wie Eritrea, Somalia, dem Irak, Afghanistan und Syrien weiterhin auf den Tischen des BFM, weil die Ausschaffung in diese Länder als "unzumutbar" gilt. Die Schweiz ist also schnell bei der Vergabe von negativen, jedoch sehr langsam bei der Vergabe von positiven Entscheiden.

O. ist weder der erste, noch der letzte Fall eines abgelehnten Asylgesuches aufgrund von Homosexualität. Die schweizerischen Behörden zeigen zwar mit dem Finger auf die menschenrechtswidrige Situation in Ländern wie Nigeria, doch durch die asylpolitische Praxis - also die Ausschaffung von Homosexuellen - wird ihre Verfolgung mitgetragen.

(*) Name der Redaktion bekannt.

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Quelle:
vorwärts - die sozialistische zeitung.
Nr. 35/36 - 69. Jahrgang - 11. Oktober 2013, S. 3
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Oktober 2013