Schattenblick →INFOPOOL →MEDIEN → ALTERNATIV-PRESSE

VORWÄRTS/927: Ventilklausel gegen MigrantInnen


vorwärts - die sozialistische zeitung, Nr. 19/20 vom 24. Mai 2013

Ventilklausel gegen MigrantInnen

von Maurizio Coppola



Am 24. April 2013 hat der Bundesrat angekündigt, die im Freizügigkeitsabkommen vorgesehene Ventilklausel anzurufen. Dadurch wird für die ArbeiterInnen der EU-25-Staaten die Einreise in die Schweiz neu reguliert. Folgen davon sind einerseits eine Prekarisierung der Arbeitsbedingungen, andererseits die Legitimation einer repressiven Asylpolitik.


Per 1. Mai 2013 wurde die Kontingentierung (Begrenzung) der B-Bewilligungen (Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen für fünf Jahre) für die ArbeiterInnen der osteuropäischen Staaten (EU-8) fortgesetzt. Falls der vordefinierte Schwellenwert erreicht wird, wird die Kontingentierung per 1. Juni 2013 auf die B-Bewilligungen für ArbeiterInnen aus den "alten" EU-Ländern (EU-17) ausgedehnt. Hingegen betrifft die beschränkte Einreise nicht die Kurzaufenthaltsbewilligungen L, weder für ArbeiterInnen aus den EU-8-, noch für diejenigen aus den EU-17-Ländern (Kurzaufenthaltsbewilligungen bis zu einem Jahr).

Der Bundesrat reagiert mit dieser Entscheidung auf die unterschiedlichen, teils widersprüchlichen Interessen des schweizerischen Kapitals. Auf der einen Seite darf eine Kontingentierung die Nachfrage des Arbeitsmarktes nach billigen Arbeitskräften nicht zu fest einschränken, auf der anderen Seite soll hingegen auf die Initiativen im Bereich der Migration ("Stopp Masseneinwanderung" und die Ecopop-Initiative) reagiert werden, die vorsehen, die Einwanderung sowohl der europäischen (Ausländergesetz) wie auch der aussereuropäischen (Asylgesetz) ArbeiterInnen nur noch politisch zu regulieren.


Prekarisierung der Arbeitsbedingungen

Es stellt sich die Frage, ob sich an der Einreise von migrantischen ArbeiterInnen real tatsächlich etwas verändern wird. Zahlenmässig wohl kaum, denn es ist vorhersehbar, dass derjenige Anteil von ArbeiterInnen, der bis jetzt mit einer B-Bewilligung einreisen konnte, "umgeleitet" wird und nun mit einer L-Kurzaufenthaltsbewilligung in die Schweiz kommt. Pro Jahr werden geschätzte 3000 ArbeiterInnen also eine Verschlechterung der Einreisebedingungen erleben. Für diese ArbeiterInnen wird der Zugang zu den Sozialversicherungen massiv eingeschränkt. Bei Entlassungen bleibt ihnen meist nichts anderes übrig, als wieder in ihre Heimat zurückzukehren (erinnern Sie sich an die Saisonniers?), die Kontrolle ihrer Arbeitsbedingungen und die Möglichkeit der kollektiven Organisierung werden erschwert - kurz: Der Ausbeutungsgrad der migrantischen ArbeiterInnen wird erhöht. Was der Bundesrat in seiner Mitteilung als "gesellschaftsverträgliche Gestaltung der Zuwanderung" beschreibt, ist nichts anderes als ein Euphemismus. Die Zuwanderung wird in erster Linie "kapitalverträglich" gestaltet.


Asylpolitik wird repressiver

Gleichzeitig muss die Anrufung der Ventilklausel auch im Kontext der Verschärfungen im Asylbereich analysiert werden. Denn die Ventilklausel impliziert, dass die Einwanderung eine "verträgliche Obergrenze" erreicht hat. Und wenn schon die Einreise der ArbeiterInnen der EU-Staaten beschränkt werden muss, dann gilt dies in der Logik des Bundesrates umso mehr für ArbeiterInnen der aussereuropäischen Länder. Somit legitimiert der Bundesrat seine eigene repressive Lagerpolitik und erschwert die politische Arbeit derjenigen Bewegungen und Organisationen, die sich seit Jahren und Jahrzehnten für ein Bleiberecht für alle einsetzen. Die Politik des "teile und herrsche" wird somit fortgesetzt.

Den migrantischen ArbeiterInnen - mit und ohne Papiere, mit stabiler oder prekärer Aufenthaltsbewilligung - bleibt wohl nichts anderes übrig, als sich gemeinsam zu organisieren und gemeinsam für die Rechte aller MigrantInnen zu mobilisieren.

*

Quelle:
vorwärts - die sozialistische zeitung.
Nr. 19/20/2013 - 69. Jahrgang - 24. Mai 2013 , S. 3
Herausgeberin: Verlagsgenossenschaft Vorwärts, PdAS
und ihre Deutschschweizer Sektionen
Redaktion: Vorwärts, Postfach 2469, 8026 Zürich
Telefon: 0041-(0)44/241 66 77,
E-Mail: redaktion@vorwaerts.ch
Internet: www.vorwaerts.ch
 
vorwärts erscheint 14-täglich,
Einzelnummer: Fr. 4.-
Jahresabo: Fr. 160.-, reduziert (AHV, Stud.) 110.-
Probeabo: 4 Ausgaben gratis


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juni 2013