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SOZIALISTISCHE ZEITUNG/2160: Polizei darf Privatcomputer hacken


SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 7/8 Juli/August 2017
Friede den Hütten - Krieg den Palästen!

Polizei darf Privatcomputer hacken
In letzter Minute durch den Bundestag gepeitscht

von Rolf Euler


Neue Gesetze, die im Eilverfahren und fast unter vorheriger Geheimhaltung den Bundestag passiert haben, weiten den Abhörstaat massiv aus.


Unter dem Vorwand, Vorsorge gegen schwere Straftaten und Terrorismus zu bieten, waren schon früher die Abhörmaßnahmen gegen Telefone, Mobilfunkverkehr und Internetverkehr gesetzlich verankert worden. Auch die Abhörung der grundgesetzlich ansonsten geschützten Wohnung war ermöglicht worden - nur mangelhaft eingeschränkt durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Nun wurde erneut die Vorratsdatenspeicherung durchgesetzt - sie gilt ab dem 1. Juli -, obwohl die vorherige Regelung von den Verfassungsgerichten, zuletzt nochmal vom Oberverwaltungsgericht NRW, gekippt worden war.

Ungeachtet aller Proteste hat das Parlament nun eine Ausweitung der Überwachung beschlossen, deren Umfang noch kaum abzusehen ist. Immer unter dem Vorwand der Stärkung der Sicherheit wird der sog. "Staatstrojaner" Gesetz. Polizei und Staatsanwaltschaften dürfen künftig in zahlreichen Fällen verschlüsselte Internettelefonate und Chats über Messenger wie WhatsApp, Signal, Telegram oder Threema überwachen. In einem vorher nicht diskutierten Eilverfahren hat die große Koalition aus SPD und CDU/CSU gegen die Stimmen von Grünen und Linkspartei und gegen zwei SPD-Abgeordnete dieses Gesetz beschlossen.

Darin erhält die Polizei die Erlaubnis, nach Verdacht auf "besonders schwere Straftaten" heimlich komplette IT-Systeme wie Computer oder Smartphones auszuspähen. Dafür ist die "Staatstrojaner" genannte Hackersoftware gedacht, die Geräte der Betroffenen infiziert, etwa indem (bekannte oder unbekannte) Lücken in den Betriebssystemen ausgenutzt werden, oder indem dem Betroffenen bekannte Absender eine infizierte Mail schicken, mit der unter der Hand die Tastatur- oder die Bildschirmeingabe verfolgt wird, bevor im System die Verschlüsselung erfolgt.

Eigentlich ging es bei dem ursprünglichen Gesetzentwurf darum, zusätzlich zu bisherigen Sanktionen Fahrverbote für Straftäter zu verhängen oder mehr DNA-Abgleiche durchzuführen. Der Plan, die Überwachung massiv auszuweiten und damit fast zu einer Regelmaßnahme zu machen, blieb unter Verschluss bis kurz vor der Bundestagssitzung, nachdem die Innenministerkonferenz allerhand Verschärfungen gefordert hatte. Der Bundesrat wurde nicht befasst, eine öffentliche Debatte wurde vermieden.

Die Sozialdemokratie, die sich noch einige Tage vorher vehement gegen den Vorschlag des CSU-Innenministers Hermann aus Bayern gewandt hatte, Kinder und Jugendliche vom Verfassungsschutz beobachten und abhören zu lassen, macht in Wirklichkeit bei allen Verschärfungen des Überwachungssystems mit, um sich als "Sicherheitspartei" zu zeigen.

Hermann hatte als Beispiel den Angriff einer Jugendlichen auf einen Polizisten in Hannover herangezogen. Außerdem hatte er die SPD angegriffen, weil sie angeblich zu wenig Schleierfahndungen durchführe und damit ein Sicherheitsgefälle in der Republik zulasse. Die Schleierfahndung erlaubt der Polizei, ohne Verdacht und Anlass Personen anzuhalten, Personalien aufzunehmen und in Bayern sie sogar zu durchsuchen.

Dies alles unter der ständigen Wiederholung, gegen Terroristen dürfe sich der Staat keine Schwächen erlauben.

Wie es mit der Verhältnismäßigkeit aussieht, wird von den Innenministern nebulös mit dem Hinweis auf die vorher nötige richterliche Anordnung gekontert. Inzwischen werden ständig steigende Zahlen von Abhörmaßnahmen genehmigt, im Jahr 2011 waren es rund 22500 Anordnungen, im Jahr 2015 fast 33000 Anordnungen zum Abhören von Festnetz-, Mobilfunk- oder Internetverbindungen, die meisten davon in Bayern.

Vor allem der Fall Amri wird als Vorwand genommen, die sog. "Sicherheitsarchitektur" in der Bundesrepublik zu verändern. Noch mehr Zentralisierung, Datenverbund, Kompetenzverlagerung zum Bund wird betrieben.

"Sicherheit ist kein Grundrecht", argumentieren die Grünen, um darauf hinzuweisen, dass die Grundrechte vor allem Meinungs-, Presse- und Kommunikationsfreiheit sowie das Fernmeldegeheimnis umfassen. In der ständig auch von der Presse aufgeheizten Debatte um Terroranschläge gehen warnende Stimmen gegen den Überwachungsstaat fast schon unter.

Im Eiltempo der letzten Parlamentswochen vor der Budestagswahl wurden noch weitere Gesetze beschlossen, deren Verfassungsmäßigkeit von Kritikern bestritten wird. Etwa, dass die Bilddateien aus den Personalausweisen von den Geheimdiensten verwendet werden dürfen. Oder dass Fluggastdaten auf Vorrat gespeichert werden sollen. Oder die technische Durchführung der Automobilmaut, die Profile der Autofahrten ermöglicht. Der Datenschutz wird aufgeweicht, die Bundeswehr wird mit einem "Cyberkriegskorps" aus- und aufgerüstet.

Der Roman 1984 von George Orwell wird womöglich nicht nur in den USA seit der Präsidentschaft von Trump sondern auch in der Bundesrepublik wieder zum Bestseller. Es kann nicht schaden, sich die damaligen (aus dem Jahr 1948!) Vorwarnungen zu Gemüte zu führen, um die Überwachungsmechanismen des heutigen Staates zu beurteilen.

Es muss aber auch vor der Ansicht gewarnt werden, man könne ja doch nichts tun. Selbstverständlich kann man weiterhin versuchen, seinen Datenverkehr einzuschränken, Smartphones nicht zu nutzen, seine Mails zu verschlüsseln und alternative Betriebssysteme zu nutzen. Und man kann die Verfassungsgerichtsklagen des Vereins Digitalcourage unterstützen. So weit wie 1984 ist es nicht bei uns.


Siehe auch:
https://digitalcourage.de/blog/2017/ueberwachungsgesetze-im-dutzend-chilliger)
www.grundrechtekomitee.de/node/864

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Quelle:
SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 7/8 32. Jg., Juli/August 2017, S. 4
Herausgeber: Verein für solidarische Perspektiven (VsP)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. August 2017

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