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OFFENSIV/105: Ausgabe Juli-August 2012 7/12


offen-siv 7/2012
Zeitschrift für Sozialismus und Frieden

Ausgabe Juli-August 2012 7/12


INHALT

Redaktionsnotiz

Der Antistalinismus, Speerspitze des Antikommunismus
- Frank Flegel: Sumpfblüten des Antistalinismus
- Dominik Gläsner: Wider den Antistalinismus!
- Frank Flegel: Die Gattin des DDR-Botschafters Georg Schleicher
   entdeckt "undemokratische Verhältnisse" in der DDR

Kriegsverbrechen der USA
- Gerhard Feldbauer: Was Newsweek vor 40 Jahren enthüllte

Russland und China
- Klaus Meyer: Antiimperialistische Imperialisten?

Sozialismus oder Barbarei
- www.nato-tribunal.de: Interview mit Erich Buchholz

offen-siv intern
- Anna C. Heinrich und Frank Flegel: In eigener Sache

*

REDAKTIONSNOTIZ

Der Krieg kommt immer näher. USA, EU und die BRD rüsten die so genannte "Freie Syrische Armee" mit Geld und Waffen aus, die UNO-Vollversammlung sekundiert. Der Imperialismus zeigt sein bestialisches Gesicht. Dabei geht es um Entscheidungen von welthistorischem Ausmaß: Fällt Syrien, geht es gegen den Iran (und gegen die Hisbollah). Und wenn hier die Festungen geschleift sind, hat man Russland in der Zange und kann sich Cuba und Venezuela zuwenden. Inzwischen streiten sich die Räuber schon um den Anteil der Beute, den man im Falle der Niederlage Syriens jeweils an sich reißen kann. Mit jedem Schritt der Unterwerfung der Welt steigt die innerimperialistische Konkurrenz. Solidarität mit der Führung des Syrischen Staates, Solidarität mit der Führung des Iranischen Staates, Solidarität mit dem palästinensischen Widerstand, das müssen im Kampf gegen den drohenden Krieg unsere grundsätzlichen politischen Orientierungen sein.

Für die aktuelle Information über Syrien und den Iran verweisen wir Euch auf die Internet-Seite der KI und das aktuelle KI-Info. Die Genossen haben im KI-Info vom 1. August beste und aktuellste Nachrichten zusammengestellt, ergänzt durch Dokumente der KKE. Kontakt: www.kommunistische-initiative.de.

In dieser Ausgabe der offen-siv wollen wir uns grundsätzlichen Fragen der Theorie und der strategischen Orientierung widmen. Angesichts des Anwachsens antikommunistischer und sozialismusfeindlicher Anwürfe vielfältiger Art, ob in der Frage von Krieg und Frieden, in der Frage der Imperialismustheorie, in der Frage der Positionierung zum imperialistischen Krieg gegen Syrien, der Positionierung zur Führung des Iran, der Positionierung zur Kommunistischen Partei Griechenlands und bei vielem mehr - immer steht die grundsätzliche Frage des Klassenkampfes und der Verteidigung des Sozialismus: which side are you on?

Es geht deshalb um die Sowjetunion, um die DDR, um Russland, China und die USA.

Und am Ende des Heftes findet Ihr eine Erklärung "In eigener Sache" über die Turbulenzen der letzten Monate und die Zukunft der offen-siv.

Für die Redaktion, Frank Flegel

Spendenkonto Offensiv:
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*

DER ANTISTALINISMUS, SPEERSPITZE DES ANTIKOMMUNISMUS

Frank Flegel: Sumpfblüten des Antistalinismus

In der UZ vom 20. Juli - nachgedruckt in der Tageszeitung "junge Welt"(!) - findet sich ein nicht namentlich gezeichneter, mithin also redaktioneller(!) Artikel mit der Überschrift "Den Namenlosen eine Stimme geben". In diesem Artikel werden alle antistalinistischen Stereotype bedient: "Großer Terror", "Massenverhaftungen, Deportationen und Exekutionen", deren Opfer natürlich "überwiegend einfache Bürger" waren, "Massenterror", "Gulag", und selbstverständlich waren alle unschuldig und wurden "willkürlich verfolgt, entrechtet, in Straflager deportiert und ermordet".

Hier der genannte Artikel:

Mit dem Verlesen der Namen von Opfern der "Deutschen Operation" am 25. Juli 2012, 11.00 Uhr auf dem Rosa-Luxemburg-Platz in Berlin erinnern die Mitglieder des "Arbeitskreises zum Gedenken an die in der Sowjetunion verfolgten deutschen Antifaschisten" (bei der Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes) an die bisher Namenlosen und geben ihnen eine Stimme.

75 Jahre ist es her, dass der sowjetische Geheimdienst (NKWD) auf Anordnung Stalins die so genannte "Deutsche Operation" einleitete. Damit begann zugleich der "Große Terror", die Welle der Massenverhaftungen Deportationen und Exekutionen von Juli 1937 bis November 1938. Die Opfer waren überwiegend einfache Bürger.

Von den 350.000 Menschen unterschiedlicher Nationalität, die 1937/38 während des Massenterrors erschossen wurden, sind bisher 80 Deutsche namentlich identifiziert. Weitere Hunderte kamen in Gulags oder wurden nach Nazideutschland ausgewiesen. Nach 1989 begann die gezielte Suche nach den vergessenen Opfern, die bis heute andauert. Die biographischen Angaben zu den bisher ermittelten 8.000 Deutschen, die zwischen den 1930er und 1950er Jahren in der Sowjetunion willkürlich verfolgt, entrechtet, in Straflager deportiert und ermordet wurden, sind noch unvollständig.

UZ, 20. Juli 2012


Man kann nur mit dem Kopf schütteln: der "Arbeitskreises zum Gedenken an die in der Sowjetunion verfolgten deutschen Antifaschisten" mit dem Zusatz: "bei der Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes", dieser Arbeitskreis, der offensichtlich von der VVN bei sich geduldet wird, erklärt pauschal alle 800 identifizierten, von sowjetischen Gerichten zum Tode verurteilten Deutschen zu "Antifaschisten"! Man scheint sich dort sehr sicher zu sein, dass es keine deutschen Verräter, Diversanten, Spitzel usw. gab, nein, nein, alle wurden rein "willkürlich" verfolgt und ermordet - denn Stalin muss so gezeichnet werden, als Blutsäufer, dem es Freude bereitete, unschuldige Menschen umbringen zu lassen.

Aber nach 1989 (also nach der Konterrevolution in der DDR!) kann nun endlich die Suche nach den vergessenen Opfern aufgenommen werden. Wie gut, dass es so kam, so kann man ihnen heute endlich "eine Stimme" geben.

Wo ist die VVN gelandet? Das, was dieser "Arbeitskreis" da treibt, hat mit dem Schwur von Buchenwald wirklich gar nichts mehr zu tun! Ganz im Gegenteil, dieser "Arbeitskreis" dient dazu, die Macht, die die Inkarnation des Antifaschismus war, die Macht, die Europa unter unglaublichen Opfern vom Faschismus befreit hat, zu diskreditieren und "anzupinkeln". Dieser "Arbeitskreis" kämpft nicht gegen den Faschismus, sondern gegen den Antifaschismus - und erhält in der UZ und in der jW eine Tribüne, um seine Verleumdungen unkommentiert und unkritisiert verbreiten zu können.

Die VVN muss sich von diesem "Arbeitskreis" trennen, oder sie ist es nicht mehr wert, als eine antifaschistische Organisation angesehen zu werden.

Frank Flegel

*

Dominik Gläsner: Wider den Antistalinismus!

Eine Auseinandersetzung mit den gängigsten Lügen der imperialistischen Propaganda
Stalin - Albtraum der Reaktion

Sie lügen wo sie können. Sie verleumden den Sozialismus und sprechen jeder Alternative zum herrschenden imperialistischen System a priori deren Legitimation ab. Als Beweise führen sie die "Perversionen des Sozialismus" in der UdSSR in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts an, jene "Verbrechen" also, die auf das Konto des "größten Massenmörders der Neuzeit" gehen und damit ihnen die Wissenschaft nicht widersprechen kann, schalten sie diese durch Totalitarismusforschung und Extremismusdoktrin weitgehend gleich. Die letzten, die sich diesem Diktat widersetzen, werden als "ewig Gestrige" und "Stalinisten" verunglimpft und mundtot gemacht. Umso mehr lohnt es sich, hinter die Fassade zu sehen und jene Behauptungen auf deren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Alle antistalinistischen Vorstöße und Behauptungen können im wesentlichen auf zwei grundsätzliche Thesen vereinfacht werden:

- Stalin habe sich des Genozids an seinem eigenen Volk schuldig gemacht.
- Stalin habe in der Geschichte seines Landes eine destruktive Rolle gespielt.

Überprüfen wir deshalb diese Behauptungen auf ihre Berechtigung.


I. Die Lüge vom Stalinschen Völkermord

Der Begriff "Genozid" (Völkermord) wurde im Jahre 1944 von Raphael Lemkin geprägt und bezeichnete zunächst nur die Verbrechen der deutschen Faschisten gegenüber den Juden.

Die UNO definiert Völkermord heute als "eine der folgenden Handlungen, begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören:

a) das Töten von Angehörigen der Gruppe

b) das Zufügen von schweren körperlichen oder seelischen Schäden bei Angehörigen der Gruppe

c) die absichtliche Unterwerfung unter Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen

d) die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung

e) die gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe".

Zusammengefasst bedarf es also der festen Intention zur systematischen Vernichtung eines Teils oder der Gesamtheit einer Gruppe aufgrund rassistischer, ethnischer oder religiöser Motive.

Zunächst überprüfen wir, ob sich Stalin der systematischen Vernichtung von Teilen der sowjetischen Bevölkerung schuldig gemacht haben kann (erstes Merkmal des Genozids).

Im Verlaufe der letzten zwanzig bis dreißig Jahre kursierten in der öffentlichen Berichterstattung eine ganze Reihe von Zahlen der angeblichen Opfer des Kommunismus, zuvorderst der Opfer des "Großen Terrors" in der UdSSR 1937. Dabei reichen die Angaben von 12 Millionen (Solschenizyn), über 60 Millionen (Gedenkorganisation Memorial) bis hin zu der an Realitätsverlust kaum noch zu überbietenden Behauptung des ehemaligen polnischen Präsidenten Jaroslav Kaczynski, der sich zu der Behauptung verstieg, der Kommunismus habe 10 Milliarden [sic!] Opfer gefordert. Alle diese Zahlen gehören ins Reich der Märchen.

Zu Beginn der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts publizierte der russische Soziologe Wladimir Zemskow, übrigens ein selbst ernannter Antikommunist, allerdings einer der wenigen ehrlichen, in der Zeitschrift "Sozis" einen Artikel, der nach gründlichem Studium der Quellen und der Archive zu dem Schluss kommt, dass zwischen 1927 und 1953 in der Sowjetunion aus politischen Motiven nach Art. 58 insgesamt 643.000 Menschen zur Todesstrafe verurteilt wurden (mitunter findet sich auch die Zahl 799.000, diese beinhaltet die Zahl der wegen Banditentums exekutierten). Dabei muss jedoch beachtet werden, dass längst nicht alle Verurteilten, tatsächlich erschossen wurden. Seriöse russische Wissenschaftler, neben Zemskow seien etwa Sergej Kara-Mursa, Iwan Pychalow und Michail Pozdow genannt, gehen davon aus, dass im angegebenen Zeitraum etwa 300.000 - 350.000 Bürger der UdSSR exekutiert worden sind, was einem Anteil von etwa 0,1 % der Gesamtbevölkerung entspricht. Wo hier ein Genozid angenommen werden kann, ist also fraglich. Hinzu kommt, dass alle diese Strafen entsprechend des Artikels 58 verhängt worden, der wiederum einige Gruppen von Tätern unterscheidet:

a) unversöhnliche Feinde des sowjetischen Staates, die oftmals bewaffnet gegen die Sowjetmacht kämpften; dazu zählen ehemalige Weißgardisten, wie etwa die Generäle Krasnow und Schkuro sowie die sog. "Waldbrüder" und die übergroße Zahl von Kulaken (sowjetische Großbauern, die sich durch gezielte Sabotageakte der Kollektivierung zu entziehen versuchten)

b) weiterhin bezeichnete das Strafgesetzbuch der RSFSR, das in den 30 Jahren des vergangenen Jahrhunderts galt, als konterrevolutionären Verbrechen und andere Verbrechen gegen den Staat: Hochverrat, Spionage, gewaltsame Putschversuche, Diversionen u.a. Zu dieser, der zahlenmäßig stärksten Gruppe aller Exekutierten gehören etwa General Wlassow, seine Mitkämpfer und andere, die auf die Seite des Feindes übergingen, eine Reihe von Spionen, die die UdSSR im Auftrag vor allem westlicher Geheimdienste auskundschafteten, sämtliche Teilnehmer bewaffneter Aktionen gegen die Sowjetmacht in den Vorkriegsjahren, Nationalisten und Separatisten, deren Tätigkeit die territoriale Integrität des Landes akut gefährdete, sowie die Leiter und Teilnehmer verschiedener Verschwörungen zum Zwecke des Sturzes der sowjetischen Regierung, der gewaltsamen Ergreifung der Macht und der Wiederher stellung des Kapitalismus. In jedem beliebigen Staat der Erde handelt es sich bei den meisten der hier angeführten Beispiele um Straftatbestände(1)

c) die dritte Gruppe bilden die "Henker", die später selbst "Opfer" wurden. Gemeint sind hier jene unbarmherzigen Vertreter der Partei-, Militär-, Tscheka- und der wirtschaftlichen Elite, die, bevor sie selbst "Opfer der Repressalien" wurden, viele Menschen vernichtet hatten. Dazu zählen beispielsweise die Volkskommissare für innere Angelegenheiten Heinrich Jagoda und Nikolaj Jeschow sowie die Parteifunktionäre Martyn Lazis und Nikolaj Bucharin. Bucharin war zum Beispiel zusammen mit dem anderen "unschuldigen Opfer des Stalinterrors" Alexander Rykow im Politbüro mehrmals gegen die Begnadigung Beschuldigter aufgetreten und hatte auf die Erschießung "der Schädlinge" bestanden (interessanterweise trat Stalin selbst nicht selten gegen die Anwendung der Todesstrafe auf). In der Sitzung der Kommission, die später eigens für Bucharin und Rykow geschaffen wurde, stimmten für deren Erschießung die späteren "Opfer des Stalinismus" Alexej Kossarew und Iwan Jakir (Stalin bot an, nur ihre Ausweisung anzuordnen). Gerade von der Parteielite, und nicht von Stalin selbst, wie Historiker Jurij Schukow festgestellt hat ("Der andere Stalin", nur russisch), ging meist die Initiative zur Anwendung der Repressalien 1937-1938 aus. Der Beginn jener Entwicklung geht dabei auf den ersten Sekretär des westsibirischen Gebietskommissariats der Kommunistischen Partei Robert Ejche zurück. Zu den Verantwortlichen im Kampf gegen die "Feinde des Volkes" gehörten weiterhin Sergej Kossior, Wladimir Meschlauks, Pawel Postyschew, Jakob Rudsutak, Michail Chatajewitsch, Wladimir.Tschubar, Iwan Warejki u.a.

d) zur vierten Gruppe der im Rahmen der Ahndung konterrevolutionärer Verbrechen Erschossenen zählen gewöhnliche Mörder, deren Opfer Angehörige des Staatsapparats und einfache Parteimitglieder waren

e) schließlich soll nicht verschwiegen werden, dass es auch eine fünfte Gruppe der Hingerichteten gibt, die durch tatsächliche Feinde der Sowjetmacht unschuldig litten, die sich in die Strafstrukturen des Landes eingeschleust hatten, als auch jene die der besondere Eifer oder die Grausamkeit derjenigen verantwortlichen Personen traf, die die Repressalien durchführten. Das bekannteste Beispiel hierfür dürfte das Gründungsmitglied der KPD Hugo Eberlein sein. Nur die Angehörigen dieser Gruppe sind die Rehabilitierungen m. E. würdig. Wie groß diese Gruppe tatsächlich war, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht geklärt werden. Notwendig dafür wäre der Wille, offen und unvoreingenommen aufzuklären, wer von ihnen durch wen unschuldig gelitten hat: durch Stalin oder seine Feinde. Für die Klärung dieser Frage wäre die Unterstützung der russischen Regierung nötig. Dort fehlt hierzu jedoch jeder Wille.(2)

Ein Grund mehr die ungeheuerlichen Übertreibungen endlich ad acta zu legen und den Weg frei zu machen für eine Rehabilitierung der tatsächlichen Opfer.

Wenden wir uns nunmehr dem zweiten Merkmal des Genozides zu und überprüfen, ob man Stalin der absichtlichen Schaffung von Lebensverhältnissen, die auf die volle oder Teilvernichtung einer Gruppe der Bevölkerung der UdSSR abzielt, beschuldigen kann. In dieser Hinsicht empören sich die Antistalinisten über "die Schrecken" der Deportation einzelner Völker am meisten. Nun kann nicht bestritten werden, dass einige Völker von den traditionellen Wohnorten bewusst umgesiedelt wurden, dabei von Genozid zu sprechen, entbehrt allerdings jeder Grundlage. So verlief etwa die Deportation der Tschetschenen tatsächlich unblutig und im Zuge der Umsiedlung der Inguscheten wurden insgesamt 50 Menschen getötet, die Widerstand leisteten. 1272 Menschen sind bei der Beförderung gestorben. In den ersten beiden Monaten nach der Umsiedlung wurden den Völkern kostenlos Nahrungsmittel zur Verfügung gestellt (Mehl, Grütze, Gemüse); Hofgrundstücke wurden mit einem Darlehen von 5.000 Rubel ausgegeben. Mit einer Stundung auf 7 Jahre wurde der Bau neuer Häuser gefördert.

Stalin ging mit den deportierten Völkern insgesamt deutlich humaner um als etwa der Präsident der Vereinigten Staaten F.D. Roosevelt, der nach Anfang des Krieges gegen Japan im Februar 1942 120.000 Amerikaner japanischer Herkunft in Konzentrationslager deportierte, wo ihre Anzahl sich binnen kürzester Zeit deutlich verringerte.

Zweifellos darf man die Belastungen der deportierten Völker nicht unterschätzen, aber deren Leben war um ein Vielfaches geordneter und sicherer als jenes der nach der Zerstörung der UdSSR rechtlos gewordenen Migranten, die nicht einmal Flüchtlingsstatus besitzen. Die Mehrheit von ihnen fristet perspektivlos ihr Dasein, wird bettelarm und obdachlos - immerhin fast sieben Millionen Menschen.

Ausgehend von der Erfahrung der vergangenen 50 Jahre muss die Entscheidung, einzelne Völker umzusiedeln, als eine vernünftige und im Endeffekt die humanste Lösung angesehen werden. Indem die sowjetische Regierung die Bürgerrechte der deportierten Völker vorübergehend verletzte, schuf sie die Voraussetzungen für eine friedliche Entwicklung aller Völker innerhalb der Sowjetunion. Konflikten, die früher oder später zu bewaffneten Auseinandersetzungen und damit zur Liquidierung eines großen Teils dieser Völker geführt hätten, etwa im Nordkaukasus und im Krim-Gebiet, wurde somit von vornherein vorgebeugt. Die Richtigkeit und Weitsichtigkeit dieser Entscheidung beweisen heute die kriegerischen Auseinandersetzungen insbesondere im nördlichen Kaukasus.

Weiterhin unternahm Stalin nichts, was auch nur im Entferntesten als Maßnahme zur Geburtenverhinderung angesehen werden könnte, einem weiteren Merkmal des Genozids. Das Gegenteil ist der Fall: so wurde etwa ein Gesetz zur Besteuerung kinderloser Paare verabschiedet, während Paare, die Kinder bekamen, steuerlich bevorzugt wurden. Mütter, die viele Kinder gebaren, wurden von staatlicher Seite mit Medaillen und Orden ausgezeichnet und erhielten Ermäßigungen in vielen Bereichen. Im Land herrschte eine Atmosphäre der Ermutigung zur Gründung großer Familien, Scheidungen beispielsweise wurden in der Öffentlichkeit negativ wahrgenommen. Stattdessen galten Achtung und gegenseitige Hilfe in der Familie als hohe Werte.

Die Geburtenzahl der Stalinepoche war gleichbleibend hoch (z. B. 1952 - 2,65 %) und übertraf die Geburtenzahl im modernen Russland um das Zweieinhalbfache. Das durchschnittliche Bevölkerungswachstum zwischen 1927 und 1952 in der UdSSR betrug 0,94%. Zum Vergleich: Im selben Zeitraum (1920 bis 1960) betrug das Bevölkerungswachstum in England 0,46 %, Frankreichs und Deutschlands jeweils 0,41 %.

Betrachten wir die Bevölkerungsentwicklung noch einmal zusammenfassend:

Bevölkerungsverluste in der UdSSR 1927-1952 und Russland 1992 - 2007
Demographische Indikatoren
 UdSSR
 1927-52
Russland 1992-2007


 Angaben über
 1927 von 1964
 Angaben über
 1927 von 1993


Bevölkerungszahl zu Beginn
der Periode (Mio)
147,0

148,7

148,3

Bevölkerungszahl zum Ende
der Periode (Mio)
angenommen:
bestätigt:

191,2
187,9

197,6
188,7

154,0
142,0 / 137,4(3)
Allgemeine
Bevölkerungsverluste (Mio)
3,3
8,9
12,0 / 16,6
Durchschnittliche jährliche
Bevölkerungsverluste (Mio)
0,16
0,42
0,75 / 1,04
Jahre des Bevölkerungsrückgangs
1933

Gesamte Periode


Zur Vervollständigung des bisher erworbenen Bildes vergleichen wir also die allgemeinen Bevölkerungsverluste in der UdSSR während der Stalinzeit mit jenen des postsowjetischen Russlands.

In der Presse der Chruschtschow-Zeit erschienen verschiedene Zahlen, die den Bevölkerungsrückgang belegen sollten: 30 Millionen, 50 Millionen, ja selbst 80 Millionen bekam der Leser damals zu Gesicht. Doch dem nicht genug: 1976 gab der sowjetische Schriftsteller und Dissident Alexander Solschenizyn dem spanischen Fernsehen ein Interview in dem es heißt: "Professor Kurganow hat auf indirektem Wege berechnet, dass zwischen 1917 und 1959 nur durch den inneren Krieg, den das sowjetischen Regime gegen sein Volk führte, das heißt von der Vernichtung durch Hunger, durch die Kollektivierung, durch die Verbannung der Bauern bis zur Vernichtung in den Gefängnissen, den Lagern, den einfachen Erschießungen - nur dadurch kamen bei uns 66 Millionen [sic!] Menschen um... Nach seinen Berechnungen haben wir im Zweiten Weltkrieg durch die schlampige Führung 44 Millionen Menschen verloren! Also hat der Sozialismus 110 Millionen Menschen das Leben gekostet!".

Man vergleiche nunmehr mit obiger Tabelle ...

Die meisten Antistalinisten genieren sich zu Recht, die sowjetischen Opfer des Zweiten Weltkrieges Stalin anzulasten. Deshalb kursiert in deren Kreisen meist die Zahl 66 Millionen, die, wie gezeigt worden ist, nicht minder erfunden ist als alle weiteren Angaben in zweistelliger Millionenhöhe.

Die Einschätzung der Bevölkerungsverluste eines Landes jeder beliebigen Periode wird in der in der Demographie mittels des Vergleiches zweier Größen erstellt: der "angenommenen" (also hypothetischen) Anzahl, die das Land bei "normaler" Entwicklung (also ohne kriegerische Auseinandersetzungen, Katastrophen etc.) hätte, und der bestätigten, also tatsächlichen, realen Bevölkerungszahl jener Periode. Im unteren Teil der Tabelle sind die Ergebnisse der Berechnungen der Verluste der Bevölkerung in der Stalin-Zeit und des nachsowjetischen Russlands angeführt. Dabei sind die Bevölkerungsverluste, die durch den Zweiten Weltkrieg verursacht wurden, sinnvoller Weise herausgerechnet.

In den genannten Zahlen fließen zwei Varianten der tatsächlichen Dynamik der Bevölkerung der UdSSR zwischen 1927 und 1952 ein: einerseits die 1964 vom Zentralen Statistischen Amt der UdSSR herausgegebenen Werte und andererseits die dem 1993 erschienenen Buch "Die Bevölkerung der Sowjetunion 1922-1991" (nur russ.) der russischen Soziologen und Historiker Ewgenij Andreew, Leonid Darskiij und Tatjana Charkowa. Diese letzte, außerordentlich gründlich recherchierte Darstellung der Bevölkerungsentwicklung der Sowjetunion ist jedoch ein Kind ihrer Zeit, des "hysterischen Demokratismus" der Jahre 1991-93. Von dieser Atmosphäre des wütenden Antisowjetismus sind eben auch jene Zahlen geprägt. So stimmen etwa die Werte der Autoren für die entscheidenden Jahre 1927 und 1939 nicht mit den Werten des Zentralen Statistikamtes überein: So variieren die Zahlen 1927 um 1,7 Mio. Menschen, 1939 sogar um 2 Mio. Diese Differenz von 3,7 Mio. addierten die Autoren nahezu vollständig zur Zahl der Hungertoten in der Ukrainischen SSR und des Südwestens der Russischen SSR 1933. Demzufolge betrug der Bevölkerungsverlust in jenem Jahr 5,9 Mio. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass auch in vorhergehenden Untersuchungen ein deutlicher Bevölkerungsrückgang 1933 zu verzeichnen ist. Er betrug nach sowjetischen Angaben Ende der 1930er Jahre ca. 1,5 Mio., laut Zentralem Statistikamt von 1964 2,64 Mio., dabei ist ferner zu beachten, dass diese Zahlen kurz nach dem XX. Parteitag der KPdSU herausgegeben wurden, an dessen Ende bekanntlich die "Aufdeckung der Schrecken des Stalinismus" gestanden hat. Meines Erachtens sollte deshalb davon ausgegangen werden, dass die Zahlen der Untersuchung von 1993 deutlich überhöht sind (etwa um 4 bis 4,5 Mio.) und auch die ansonsten eher zutreffenden Werte von 1964 stellenweise zu hoch ausgefallen sein könnten. Die heute vor allem von ukrainischen Politikern propagierten Opferzahlen des "Holodomors" (Hungertod) können aufgrund der vorliegenden Argumente als Fantasie zurückgewiesen werden.

Was also lässt sich nun aus den trockenen Zahlen der Tabelle schließen?

1. Die Angaben der Tabelle beweisen, dass die nicht unmittelbar auf das Kriegsgeschehen zurückzuführenden Bevölkerungsverluste der UdSSR um ein Vielfaches geringer sind als von den Antistalinisten behauptet.

2. Die Zahlen beweisen, dass das postsowjetische Russland ein deutlich grausameres Verhältnis zu seiner Bevölkerung hat, als es sich die ärgste antikommunistische Propaganda vorstellen kann: Die jährlichen Bevölkerungsverluste unter "demokratischen" Bedingungen betragen das zweieinhalb bis Sechsfache der "blutigen Stalintyrannei".

3. Lediglich einmal, 1933, schrumpfte die Bevölkerungszahl im Vergleich zum Vorjahr. Dies verdeutlicht in besonderer Weise die hohe Effektivität der sowjetischen Wirtschaft, die es damit ermöglichte, eine erneute Hungersnot zu vermeiden.

Im Ergebnis der Erörterung des vermeintlichen "Stalingenozids" gilt es festzustellen, dass die Verlogenheit und die Absurdität der Anschuldigungen gegen Stalin hinsichtlich der angeblichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor dem Hintergrund der Ergebnisse der demografischen Entwicklung des Landes im Laufe seiner Regierungszeit offensichtlich ist:

- die Bevölkerung der UdSSR wuchs zwischen 1927 und 1952 um 40 Millionen (abgesehen von den riesigen Kriegsverlusten) von 148,7 auf 188,7 Millionen;

- die mittlere Lebenserwartung des Sowjetbürgers stieg im selben Zeitraum um das 1,6-fache von 37,5 auf 59 Jahre;

- die Bevölkerungssterblichkeit verringerte sich um das 2,4-fache von 26,5 auf durchschnittlich 11 von 1000.

Tatsächlich hat es also zu keinem Zeitpunkt einen Genozid in der Sowjetunion gegeben.

Das Gegenteil ist der Fall. Stalin sollte gerechterweise als Erlöser des Sowjetvolkes in die Geschichte eingehen. Er leitete den Kampf gegen die faschistischen Okkupanten bis zum Sieg über den Hitlerfaschismus. Dies rettete nicht weniger als 90 Millionen Sowjetbürger vor der Vernichtung durch den barbarischen Hitlergeneralplan "Ost".


II. Die Lüge von der destruktiven Rolle Stalins für die Geschichte der UdSSR

Nachdem nunmehr im Vorangegangenen anhand gesicherter Fakten die Lüge vom stalinschen Völkermord überprüft und widerlegt wurde, soll dies nun anhand der zweiten Behauptung versierter Antistalinisten geschehen: Stalin habe bezogen auf die Geschichte der Sowjetunion eine destruktive Rolle gespielt. Unlängst versuchte der Osteuropahistoriker Jörg Baberowski in seiner antikommunistischen Kampfschrift "Verbrannte Erde (!): Stalins Herrschaft der Gewalt" auf 600 Seiten nachzuweisen, dass die Persönlichkeit und das Herrschaftssystem Stalins lediglich destruktive Züge gehabt habe. Im Grundtenor nicht wesentlich anders liest sich dies aber auch in vorgeblich linken Kreisen, etwa der linksparteinahen Rosa-Luxemburg-Stiftung. Das im vergangenen Jahr dort erschienene Buch Wladislaw Hedelers "Jossif Stalin oder: Revolution als Verbrechen" lässt bereits im Titel erahnen, wessen Geistes Kind hier publizistisch tätig wird. Allen Werken, die in dieselbe Stoßrichtung zielen, sind nicht nur gravierende methodische Mängel, sondern aufgrund einer selektiven Quellenauswahl und lückenhafter Interpretation ist zu konstatieren, dass der wissenschaftliche Wert dieser Pamphlete gegen Null tendiert. Nicht selten handelt es sich, wie bei Hedeler um bloßes Reproduzieren der in den 1990er Jahren in Russland erschienenen antikommunistischen Kampfschriften.

Gerade deshalb lohnt es sich auch hier, etablierte Meinungen grundsätzlich zu hinterfragen. Inwiefern also kann die Regierungszeit Stalins als destruktive Periode bezeichnet werden? Dazu sollen verschiedene gesellschaftliche Bereiche unter die Lupe genommen werden.

Zunächst betrachten wir die den Staatsaufbau unter Stalin. Unter dessen Führung gelang es, einen kräftigen, harmonisch ausbalancierten und sich dynamisch entwickelnden Sowjetstaat zu errichten, der am Ende des Krieges sogar zur Großmacht wurde. Die infolge des russisch-japanischen Kriegs, des Ersten Weltkriegs und des russischen Bürgerkriegs verlorenen Territorien, die historisch zu Russland gehörten, konnten wiedererlangt werden, etwa das Baltikum, die Halbinsel Sachalin, die westliche Ukraine sowie der westliche Teil Belorusslands.

Unter Stalins Führung gelang es der UdSSR, den schrecklichsten aller Kriege gegen die faschistischen Horden zu gewinnen und damit die Unabhängigkeit der Sowjetunion zu bewahren. Dabei sei wiederholt, dass diese Heldentat nicht weniger als 90 Millionen Menschen das Leben rettete, von der Befreiung ganz Europas ganz zu schweigen. Während seiner Regierungszeit wurden die mächtigsten, mit Kernwaffen ausgestatteten Streitkräfte der Welt geschaffen, die schließlich die friedliche Entwicklung des ersten sozialistischen Staats der Welt sicherten. Fünfzig Jahre lang fand auf russischem Boden kein Krieg statt. Niemals in der Geschichte Russlands findet man eine so lange Friedensperiode!

Schließlich gelang es, den atheistischen Staat mit der orthodoxen Kirche zu versöhnen, eine kluge politische Haltung, die durch Chruschtschows primitive Kirchenpolitik zerstört wurde und letztlich die Feindschaft der Kirche gegenüber der Sowjetmacht manifestierte.

Im Bereich der Ökonomie findet sich nicht minder Bedeutendes. Unter der Führung Stalins wurde aus einem rückständigen Agrarland ein moderner Industriestaat, der, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, innerhalb kürzester Zeit vom fünften auf den zweiten Platz der Weltwirtschaft rückte. Diese moderne Industriegesellschaft basierte auf dem gesellschaftlichen Eigentum an den Produktionsmitteln. Die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen wurde innerhalb weniger Jahre vollständig aufgehoben. Es wurden neue Industriezweige geschaffen, etwa die Flugtechnik, der Traktorenbau sowie die Produktion von Militärgütern. Während der 26 "Stalin-Jahre" wurden nicht weniger als 64% aller zu Sowjetzeiten entstandenen Betriebe errichtet. Nicht zuletzt wurden während der Stalin-Ära die Grundlagen für spätere Industrierekorde gelegt: So konnte bereits 1954 das erste Atomkraftwerk der Welt eingeweiht werden, 1957 wurde der erste künstliche Satellit in den Weltraum geschossen und am 12. April 1961 verließ mit Jurij Gagarin der erste Mensch den Erdboden in Richtung Weltall.

Im Sozialsektor gilt es vor allem zu bemerken, dass unter Stalins Regierung die Arbeitslosigkeit im Land vollständig beseitigt wurde. 1930 wurde die letzte Arbeitsvermittlung geschlossen. Es wurde stattdessen ein gerechtes Entlohnungssystem für alle Arbeiter geschaffen, gemäß dem Prinzip "Jeder nach seinen Fähigkeiten - jedem nach seiner Arbeit" (1953 betrug der Monatslohn eines Arbeiters zwischen 800 und 3000 Rubel, ein Ingenieur verdiente zwischen 900 und 1000 Rubel, Parteisekretäre 1500 Rubel, Akademiker und Professoren bis zu 10.000 Rubel).

Zweifellos gelang es, den Lebensstandard der Sowjetbevölkerung trotz außerordentlich schwieriger Rahmenbedingungen stetig zu steigern. Nach dem Großen Vaterländischen Krieg sanken die Preise für Lebensmittel jährlich: bei gleichbleibenden Löhnen und Gehältern sanken die Lebensmittelpreise zwischen 1948 bis 1953 um das 2,6-fache.

Ein hoch effektives, vorbildliches Bildungssystem wurde geschaffen. Während vor der Oktoberrevolution ca. 30 % der russischen Bevölkerung Analphabeten waren, betrug diese Quote 1953 weniger als 3%. 1953 ordnete die UNESCO den Bildungsgrad der sowjetischen Jugend im weltweiten Vergleich auf dem dritten Platz ein (heute befindet sich Russland unter den 60er-Plätzen).

Die Stalinsche Sowjetunion verfügte über ein großartiges kostenloses Gesundheitswesen. Eine Reihe tödlicher Krankheiten konnten beinahe ausgerottet werden: nach dem Tode Stalins kannte kaum ein Sowjetbürger noch Krankheiten wie Typhus, Malaria oder Pocken. Heute sind gerade diese Seuchen wieder auf dem Vormarsch.

Für das Sowjetvolk wurde eine große Anzahl von Sanatorien und Erholungseinrichtungen geschaffen: 1950 existierten in der UdSSR insgesamt 2070 Sanatorien und 890 Erholungsheime (im vorrevolutionären Russland gab es gerade einmal 60 Sanatorien und kein einziges Erholungsheim). Staatliche Zuwendungen erhielten insbesondere Studenten, kinderreiche Familien, Waisen, Pensionäre u.a.

Praktisch vollständig konnten Straftaten, wie sie heute für kapitalistische Staaten typisch sind, verhindert werden: Auftragsmorde, Drogenhandel, Raub, Menschenhandel. Im Strafgesetzbuch der UdSSR fehlten sogar entsprechende Paragraphen. Bei einer Gesamtbevölkerungszahl von 193 Mio. Menschen wurden 1940 genau 6.549 Morde gezählt, 2007 gab es in Russland bei einer Einwohnerzahl von 142 Mio. Menschen 25.400 entsprechende Delikte.

Betrachten wir die vorangegangenen Beispiele stellt sich einmal mehr die Frage, inwiefern die Herrschaftsperiode Stalins ernsthaft als destruktiv bezeichnet werden kann. Eine solche Bewertung entspringt lediglich der Fantasie der Antistalinisten aller Coleur.


Schlussbemerkung

Je weiter die Stalin-Epoche in die Geschichte eingeht, desto absurder erscheinen die Vorwürfe der Antistalinisten in und außerhalb der sozialistisch-kommunistischen Arbeiterbewegung.

Die Bourgeoisie kann der kommunistischen Weltbewegung im Allgemeinen und Stalin im Besonderen selbstverständlich nicht verzeihen, für einen nicht unwesentlichen historischen Zeitraum die Fäden der Geschichte aus der Hand gerissen bekommen zu haben und damit den Menschen vor Augen geführt zu haben, dass es Alternativen politischen Handelns und eine Gesellschaftsform gibt, die die freie Entwicklung eines jeden ermöglicht - der Sozialismus/Kommunismus.

Gerade deshalb wäre es umso verwerflicher, wenn es ihr gelänge, in die Reihen der Arbeiterbewegung hinein Einfluss zu gewinnen und dort ihre antistalinistischen Märchen weiter zu verbreiten.

Sie hat bis heute nicht verstanden, dass eine Lüge nicht dadurch wahrer wird, dass man sie fortwährend wiederholt.

Dominik Gläsner


Anmerkungen

(1) Gerade über die Vertreter dieser Gruppe schrieb der US-amerikanische Botschafter in der UdSSR 1937-38 Joseph Davis nach dem Angriff Hitler-Deutschlands auf die UdSSR in einem Artikel im "Sunday Express": "... heute wissen wir, dank der Bemühungen des FBI, dass die Hitlerspione überall wühlten, sogar in den USA und in Südamerika ... In Russland allerdings nicht." "Wo sind die russischen Hitlerspione?" - werde ich oft gefragt. "Alle erschossen", - antworte ich. Weiter bemerkte Davis, dass der größte Teil der ganzen Welt die berühmten Moskauer Prozesse 1935-1938 für empörende Beispiele der Barbarei, Undankbarkeit und Hysterie hielt. Jedoch wurde zu jener Zeit offensichtlich, dass "sie von der auffallenden Voraussicht Stalins und seiner nahen Kampfgenossen zeugten". Schließlich bemerkte er, dass der sowjetische Widerstand auf Null zurückgegangen wäre, wenn Stalin und seine Kampfgenossen die verräterischen Elemente nicht entfernt hätten.

(2) Schließlich soll eine weitere Tatsache angeführt werde, die die scheinbare Ungeheuerlichkeit des "Stalinterrors" relativiert: die Zahl der in der UdSSR für konterrevolutionären Verbrechen im Laufe von 32 Jahren (1921 bis 1953) Hingerichteten ist deutlich geringer als die Zahl derjenigen, die im neuen Russland zwischen 1991 und 2009 Opfer von gepanschtem Wodka wurden.

(3) Abzüglich der Migrationsquote

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Frank Flegel: Die Gattin des DDR-Botschafters Georg Schleicher entdeckt "undemokratische Verhältnisse" in der DDR

In der Zeitschrift "Analyse und Kritik" war in der Ausgabe vom 15. Juni 2012 folgender Artikel zu finden: "Ambivalente Solidaritäten - Eine Annäherung an das Erbe ostdeutscher Solidarität gegen Apartheid".

Nun wäre dem keine besondere Beachtung zu schenken, denn die Zeitschrift A&K4 ist hinreichend für ihre, wenn auch nicht immer offen zur Schau gestellten, so doch durchgehend antikommunistischen Positionen und eine DDR-feindliche Haltung bekannt. Aufmerksam wird man erst, wenn man weiß, wer die als Historikerin vorgestellte Autorin Ilona Schleicher ist bzw. war, die hier als Mitarbeiterin der Sodi schreibt.

Verschwiegen wird, dass es sich um die Frau des langjährigen Botschafters der DDR in Afrika, u.a. in Zimbabwe und Namibia, Georg Schleicher, handelt, also um eine Vertreterin der politischen Elite der DDR. Denn dazu zählten die Frauen, die ihre Männer auf derart hochrangige Posten ins kapitalistische Ausland begleiteten, natürlich selbstredend. Da wurde unverbrüchliche Treue zur Partei- und Staatsführung vorausgesetzt. Wie der Beitrag verdeutlicht, will die frühere Kommunistin Ilona Schleicher heute davon nichts mehr wissen.

Hier einige Beispiele von Ansichten, die sie, eingebettet in korrekte Beschreibungen der Solidarität der Bevölkerung der DDR mit dem Befreiungskampf der Völker Asiens, Afrikas und Lateinamerikas, am Beispiel Südafrika äußert: "Solidarität war zugleich ein Instrument zur Verfolgung außenpolitischer Interessen, insbesondere bei der Überwindung der westdeutschen Hallsteindoktrin und der mit ihr verbundenen internationalen diplomatischen Blockade der DDR". Nun, das soll nicht abgestritten werden, obwohl das eher ein Nebeneffekt war. Die Autorin legt aber nach, indem sie der DDR unterstellt, nicht im Sinne internationaler Solidarität, sondern im Eigeninteresse gehandelt zu haben: "Nach außen wie innen bediente die Unterstützung für Befreiungsbewegungen das Legitimationsbedürfnis der DDR. Die (...) Solidarität wurde durch diese spezifische Interessenlage (...) in starkem Maße geprägt."

Danach behauptet Frau Schleicher dann: "Der absolute Wahrheits- und Machtanspruch der SED zog eine administrative, zentralistische Organisierung der Solidarität nach sich. Der Herausbildung zivilgesellschaftlicher Strukturen und Aktivitäten waren systembedingt enge Grenzen gesetzt." Die Autorin konstatiert "zwischen den undemokratischen Verhältnissen in der DDR und ihrem Anspruch, Verfechterin des Selbstbestimmungsrechts der Völker zu sein", bestehe eine "tiefe Kluft" und schreibt, "vor allem darin besteht die Ambivalenz der DDR-Solidarität. Die Potenzen, die in der weitgehenden Übereinstimmung vieler Ostdeutscher mit einer Außenpolitik lagen, konnten sich nicht so nachhaltig entfalten, wie dies in einer demokratisch verfassten Gesellschaft möglich gewesen wäre." Da wird so richtig die von den heutigen Herrschern des Kapitals vertretende "verordnete Solidarität" vertreten. Welcher Befreiungsbewegung gegen den Imperialismus helfen denn die so gelobten "demokratisch verfassten Gesellschaften"???

Von der umfangreichen Solidarität gegenüber dem ANC, für die von 1976 bis 1989 36,4 Millionen Mark angegeben werden, seien "trotz der zunehmenden Schwäche der DDR-Wirtschaft und der knapper werdenden Warendecke" so hebt I. Schleicher hervor, "hier auch in den 1980er Jahren keine Abstriche gemacht" worden. Als wäre das schlecht.

Fast RAF-verdächtig und die anti-imperialistische Solidarität der DDR diskreditierend wird es, wenn die Autorin - ambivalent - über die Unterstützung des bewaffneten Kampfes des ANC schreibt: "Aus der DDR kam Hilfe vor allem bei der Ausbildung von MK-Kämpfern, 1000 trainierten in einem geheimen Militärcamp bei Teterow" und wenn sie betont, dass "Waffenlieferungen und Ausbildung (...) staatlichen Organen der DDR" unterlagen, muss gefragt werden: Ja wem denn sonst?! Und dass ein Ausbildungslager für Kämpfer des bewaffneten Widerstandes gegen das Apartheid-Regime in Südafrika "geheim" gehalten wird, sollte selbstverständlich sein. Genauso stellt sich die Frage, was daran schlecht sein soll, dass die DDR "aus Spendenmitteln auch die medizinische Behandlung verwundeter MK-Angehöriger in der DDR" finanzierte.

Damit nicht genug: Die von der BRD entfesselte Konterrevolution und der Anschluss der DDR werden als "Zeit des turbulenten gesellschaftlichen Umbruchs in der DDR im Herbst 1989" verharmlost. Und schließlich lobt die Autorin die Zeit danach: Die Sodi, die Nachfolgeorganisation des Solidaritätskomitees der DDR, habe nach der Liquidierung der DDR "als weltanschaulich offene und parteipolitisch unabhängige Nichtregierungsorganisation" den "Neubeginn in der Solidaritätsarbeit in einem veränderten Land, in einer veränderten Welt" gewagt. Na, dann ist ja alles gut.

Frank Flegel


Anmerkung

(4) AK hieß rund 20 Jahre lang "Arbeiterkampf", erscheinend in Hamburg, und wurde im Zuge der Konterrevolution in der DDR, die bekanntlich auch tiefe Spuren in Westdeutschland hinterließ, dann umgetauft in "Analyse und Kritik". Hermann Gremliza von der Zeitschrift "konkret", die wir hier nicht loben wollen, denn antideutscher und israelfreundlicher geht's kaum noch, prophezeite vor einigen Jahren satirisch: demnächst "Anneliese und Klaus".

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KRIEGSVERBRECHEN DER USA

Gerhard Feldbauer: Was Newsweek vor 40 Jahren enthüllte

USA-Botschafter William Colby ließ in Vietnam Zehntausende unschuldige Menschen foltern und ermorden

Am 19. Juni 1972 enthüllte The Newsweek Magazin, dass in Vietnam im Rahmen des "Phönix"-Programms" Zehntausende unschuldige Vietnamesen gefoltert und ermordet wurden. Verantwortlich für dieses entstellend nach dem ägyptischen Sagenvogel "Phönix" benannte Mordprogramm war der damalige US-Botschafter in Saigon, William Colby, der später zum Direktor der CIA aufstieg. Bei einer Befragung vor dem Kongress hatte er angegeben, dass im Verlaufe des "Phönix"-Programms 20.941 Personen getötet wurden. Wie News Week berichtete, musste Colby einräumen, dass es nicht möglich gewesen sei, "diese Menschen als schuldig oder unschuldig zu identifizieren". Zu den Zahlen hatte die Saigoner Regierung bereits 1971 bekannt gegeben, dass seit 1968 durch "Phönix"-Operationen 41.000 "verdächtige feindliche Zivilisten ausgeschaltet" worden waren.

Folter und Mord, ja Massenmord waren nichts Neues in der USA-Praxis. Ihre unzähligen Interventionen und Aggressionen waren stets davon begleitet. Die Offiziere wurden systematisch darauf vorbereitet. Eines der Ausbildungszentren der Mörder war die 1946 geschaffene "US-Militärakademie beider Amerikas" in Fort Benning/Georgia. Angeblich im Dezember 2000 aufgelöst, wurde die in Südamerika nur "Escuela de los Assesinos" genannte "Mörderschule" als "Western Hemisphere Institute for Security Co-Operation" weiter geführt und ihr Wirkungskreis weltweit ausgedehnt. Die bis dahin ausgebildeten rund 60.000 Militärs dienten in ihren Ländern reaktionären Diktaturen oder stellten sich selbst an ihre Spitze, formierten konterrevolutionäre Banden, organisierten Mord und Terror.

Fort Benning absolvierten die früheren Militärdiktatoren Argentiniens Roberto Viola und Leopold Galtieri, Boliviens Hugo Banzer, El Salvadors Juan Rafael Bustillo und der Chef der salvadorianischen Todesschwadronen, Roberto D'Aubuisson. Hier wurden die Chefs der gegen die sandinistische Revolution rekrutierten Contras ausgebildet, kubanische Konterrevolutionäre trainiert, chilenische Offiziere instruiert, die unter Pinochets Diktatur nach unvollständigen Angaben 35.000 Menschen folterten, Tausende ihrer Opfer dabei umbrachten. Unter der Herrschaft der in Guatemala errichteten Militärdiktaturen wurden 140.000 Menschen ermordet oder verschwanden spurlos. Leopold Galtieri ließ 30.000 Oppositionelle umbringen.

Folterhöllen wie nach dem USA-geführten NATO-Überfall auf den Irak in Abu Ghraib gab es bereits in Südvietnam. Die berüchtigtste war das KZ auf der Insel Con Son, wo 10.000 Menschen eingekerkert waren. Dort gab es bereits die berüchtigten Tigerkäfige, die heute - kaum verändert - auf Guantànamo installiert sind. Zu den sadistischsten Methoden gehörten Folterungen und Vergewaltigungen der weiblichen Häftlinge. Männer und Kinder wurden gezwungen, dabei zuzusehen. Frauen wurden Coca-Cola-Flaschen in die Vagina gestoßen.

In dieser Größenordnung existierten in Südvietnam über ein Dutzend KZs und Zuchthäuser sowie Hunderte von Lagern und Gefängnissen der örtlichen US-Kommandanturen und der Marionettenverwaltungen, in denen nach einem Bericht von "Amnesty International" 1972 zwischen 200.000 und 300.000 politische Gefangene schmachteten.

Der im "Phönix-Programms" eingesetzte CIA-Mitarbeiter Barton Osborne, der den Geheimdienst verließ, sagte, es ging darum, "jeden aus der Bevölkerung zu neutralisieren, der vietcongverdächtig war." 80.000 Zivilisten wurden auf Listen als "verdächtig" erfasst, was hieß: Sofortige Ermordung oder Einweisung in ein KZ. Sie konnten, so Osborn, "alle wie Tiere abgeschossen werden". Der westdeutsche Arzt Erich Wulff, der sechs Jahr in Südvietnam arbeitete, schrieb unter dem Pseudonym George W. Alsheimer in seinem Buch "Vietnamesische Lehrjahre" (Frankfurt/Main 1968/1972), "dass Folterungen von Verdächtigen - und verdächtigt werden konnte jeder Vietnamese, der nicht selber im Dienste des Terrorapparates der USA stand - keine Ausnahme, sondern die Regel waren." (S. 448).

Osborne schilderte Foltermethoden: Häftlingen "wurde ein Holzpflock von fünfzehn Zentimeter Länge in den Gehörgang getrieben. Auf dessen Ende wurde dann gehämmert, bis er ins Hirn eindrang" Er habe bei allen Vernehmungen niemanden gesehen, "der da lebend herauskam". Bei so genannten "Luftvernehmungen" wurden in einem Hubschrauber ein "Vietcongverdächtiger", der vernommen werde sollte, und ein "Individuum", das "als eliminierbar eingestuft war," transportiert. In 500 Fuß Höhe wurde mit dem zu Eliminierenden vor der offenen Tür des Helikopters nochmals eine Scheinvernehmung durchgeführt, um den anderen einzuschüchtern. "Unter Anbrüllen und Warnungen, sie würden ihn rausschmeißen, wenn er nicht rede, gaben sie ihm dann einen Stoß, und er fiel über Bord." Dann sei das zweite "Individuum" meist bereit gewesen, alles zu sagen, was verlangt wurde.

Für die Liquidierung "Vietcongverdächtiger" erhielten die CIA-Abteilungen eine Quote, die festlegte, wie viel Leichen zu erbringen waren. Man nannte das "Bodycount", Körperzählen. Zur Erfüllung ihrer Mordquote heuerten die regionalen CIA-Chefs verurteilte Kriminelle, darunter auch Mörder an, die sie aus den Gefängnissen holten und aus ihnen "Aufklärungsteams" zusammenstellten. Sie durchstreiften die Dörfer, "pickten sich die zu Vietcong erklärten heraus und ermordeten sie an Ort und Stelle. Zum Beweis, dass sie die Richtigen erwischt hatten oder überhaupt irgendeinen Menschen, mussten sie ein Ohr mit zurückbringen oder einen Finger und ihren US-Beratern zeigen - als Beweis für die Ausführung des Befehls." Osborne trat in Westdeutschland in den 1970er Jahren mit Vertretern der Antikriegsbewegung der USA, darunter dem Verteidiger von US-Deserteuren und Black Panthern, Stanley Faulkner, in Vietnam-Hearings auf, über die in der Frankfurter Rundschau, den Nürnberger Nachrichten und selbst dem Handelblatt berichtet wurde.

Gerhard Feldbauer


Weitere Informationen finden Leser in dem Buch Irene und Gerhard Feldbauers: Sieg in Saigon. Erinnerungen an Vietnam. Pahl Rugenstein, 2. Aufl., Bonn 2005, ab S. 201 "Das US-amerikanische Mord- und Terrorsystem".

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RUSSLAND UND CHINA

Klaus Meyer:(5) Antiimperialistische Imperialisten?

Im Zuge imperialistischer Expansionsgelüste spitzt sich die Lage im Nahen Osten zu. Die imperialistischen Großmächte, allen voran die USA sowie der von der BRD geführten EU und das zionistische Gebilde Israel sind aktiv dabei, Syrien zu destabilisieren.[1]

Doch auch im Fernen Osten, genauer gesagt im Pazifikraum, spitzt sich die Lage zu. So konstatiert Spiegel-online vom 22. April 2012: "Es ist eine geballte Machtdemonstration - und eine Provokation in Richtung der USA: China und Russland haben mit einem gemeinsamen Seemanöver begonnen. Die Amerikaner, die ihren Einfluss in der Region ausbauen wollen, veranstalten gleichzeitig eine Militärübung mit den Philippinen."[2] Spiegel-Online weiter:

"Das Manöver erfolgt in Zeiten wachsender Spannungen zwischen China und seinen asiatischen Nachbarn, die mit Sorge auf die steigenden Militärausgaben Pekings blicken. Hinzu kommen territoriale Streitigkeiten. So beanspruchen sowohl China als auch Japan mehrere Inseln im fischreichen Ostchinesischen Meer für sich, um die auch lukrative Energieressourcen vermutet werden. Im Südchinesischen Meer wiederum streitet sich China mit den Philippinen um die Spratly-Inseln, um die wichtige internationale Handelsrouten verlaufen. Zudem werden im Meeresboden rund um die Inseln große Rohstoffvorkommen vermutet. Auch Vietnam, Taiwan, Malaysia und das Sultanat Brunei sind stark an den kleinen Inseln interessiert - und auf manchen sogar militärisch präsent. Zugleich wollen die USA ihren Einfluss im asiatisch-pazifischen Raum militärisch wie wirtschaftlich ausbauen. Das habe für seine Regierung oberste Priorität, betonte Obama während seiner Ansprache beim Gipfeltreffen der Südostasiatischen Staatengemeinschaft (Asean) in Indonesien mehrfach."[3]

Der US-Präsident Obama nannte den pazifischen Raum als neuen Brennpunkt der amerikanischen Außenpolitik[4] und ein Spiegel-Online-Artikel vom 26. April 2012 sieht hier einen Vorboten eines Kalten Krieges in Asien.[5]

Es zeigt sich also, dass die USA im Pazifik zwei starken Konkurrenten gegenübersteht: Russland und China. Für Kommunisten und aufrechte Antiimperialisten sollte es kein Problem sein, in diesem Konflikt die Rolle der USA als imperialistische Macht zu verstehen. Hier besteht eindeutiger Konsens.

Bei der Frage ob Russland oder China imperialistische Staaten sind, gehen die Meinungen weit auseinander, nicht selten werden sie als antiimperialistische, im Falle Chinas noch als sozialistische Staaten bezeichnet.[6] Aufgrund der Tatsache, dass Russland und China sich gegen die NATO-Mächte wenden und z. B. mit Syrien[7] oder dem Iran kooperieren,[8] ist eine Beurteilung der Motive dieser Staaten nicht immer ersichtlich. Zur Beantwortung der Frage, ob Russland und China imperialistische Staaten sind oder nicht, muss auf die Ökonomie zurückgegriffen werden.

Merkmale eines imperialistischen Staates sind u. a.: Monopole, Bankkapital und Industriekapital verschmelzen zum Finanzkapital, Kapitalexport, verschärfende und anhaltende Krisen, massive Unterdrückung, das einseitige Aussaugen anderer Nationen, aggressiver Kriegskurs, Schaffung einer Arbeiteraristokratie etc. Die unterdrückten Nationen zeichnen sich durch folgende Merkmale aus: Proletariat und Bourgeoisie gemeinsam gegen die Reste des Feudaladels, die Kompradorenbourgeoisie und die Imperialisten, keine eigene Schwerindustrie als Grundlage einer möglichen Unabhängigkeit, Reste des Feudalsystems auf dem Land (Abgabenwirtschaft), daher rührend Hungerkrisen & Drogenproblemen, billige Arbeitskräfte, keine Arbeiterrechte, kaum Bildung, religiöser Fanatismus (extremer Aberglauben).

Die Gegenüberstellung macht eines deutlich: es gibt elementare Unterschiede zwischen unterdrückten und imperialistischen Staaten. Vereinfachter gesagt: Imperialistische Staaten konzentrieren allen Reichtum der Welt bei sich. Unterdrückte Staaten schaffen einen Großteil dieses Reichtums. Diese Merkmale können für jedes Land entsprechend durchdekliniert werden.

In Russland gibt es eine sehr ausgeprägte Monopolisierung des Kapitals; erwähnenswert sei hier der Energieriese Gazprom,[9] der Lebensmittel-Konzern WIMM BILL DANN,[10] der weltweit größte Aluminiumhersteller RUSAL,[11] die VTB Direktbank,[12] der Mineralölkonzern LUKOIL,[13] der IT-Sicherheitskonzern KASPERSKY LAB,[14] der Automobil-Konzern GAZ[15] und der Informationstechnologie-Konzern SITRONICS.[16] Nicht anders verhält es sich mit China,[17] welches sich als "Wirtschaftswunderland" für die Monopole auszeichnet.[18] Russland gehört zu den Ländern mit den meisten Millionären. 2005 betrugen laut Regierungsangaben die Einkommen der Reichsten das 15-fache des Einkommens der Ärmsten - einer der höchsten Werte für die soziale Ungleichheit unter den führenden Ländern der Welt. In Moskau beläuft sich dieser Unterschied auf das 53-fache.[19] Auf der Internetseite "world socialist website" lesen wir weiter:

"Angaben der Weltbank zufolge, die Ende vergangenen Jahres veröffentlicht wurden, lebt jeder fünfte Russe unterhalb der Armutsgrenze. Die Armutsgrenze wird bei einem Monatseinkommen von 1000 Rubeln (weniger als 30 Euro) angesetzt. ... Die Mehrheit der russischen Armen sind arbeitende Familien, Erwachsene mit einer mittleren technischen Berufsausbildung und auch Familien mit Kindern. Arm sind vor allem Staatsbedienstete: Lehrer, Ärzte und einfache Beamte. Die Berufsgruppen mit den geringsten Einkommen - zu ihnen gehören die einfachen Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen (Krankschwestern, Sanitäter usw.) - sind dabei von wichtiger gesellschaftlicher Bedeutung. Ihre schlechten Lebensbedingungen führen zum Verfall der grundlegenden Strukturen, auf denen das Funktionieren der Gesellschaft basiert. ... Das staatliche russische Statistikamt zählt mit 31 Millionen Menschen ebenfalls ein Fünftel (22 Prozent) der Bevölkerung zu den Armen. Bei Befragungen zählen sich demgegenüber mindestens 40 Prozent zu den Armen. Das Allrussische Zentrum für das Lebensniveau veröffentlichte folgende Zahlen über die Abstufung der Armut: Ende 2003 betrug das durchschnittliche Lebensminimum 2121 Rubel (60 Euro), für Arbeitsfähige 2300 Rubel (65 Euro) und für Rentner 1600 Rubel (45 Euro). Menschen, deren Einkommen darunter liegt, gelten dieser Methode zufolge als arm. Zur zweiten Kategorie, den Schlechtversorgten, zählt, wer pro Familienmitglied über ein Einkommen zwischen dem Lebensminimum und 4400 Rubel (126 Euro) verfügt. Ein bedeutender Teil der Bevölkerung zählt zu diesen beiden Kategorien. Zur "Mittelschicht" zählt das Zentrum für Lebensniveau Haushalte mit einem Prokopfeinkommen von 4.400 Rubel bis 15.000 Rubel (430 Euro). Gemessen an westlichen Standards ist das immer noch Armut. Die ärmsten Teile der russischen Gesellschaft finden sich unter Rentnern und Jugendlichen. Unter den Jugendlichen gibt es laut dem Fonds Gesellschaftliche Meinung praktisch niemanden, der fürs Alter spart (1 Prozent). Zwei Drittel der jugendlichen Befragten erklärten, sie könnten sich nichts kaufen. Jugendliche, die auf dem Land oder in kleineren Städten leben, haben das größte Risiko, arm zu sein. Im Gegensatz zu westlichen Ländern, wo sich die Armut oft in den großen Städten konzentriert, ist diese in Russland auf dem Dorf und in der Kleinstadt am häufigsten. Familien mit Kindern sind der ständigen Gefahr ausgesetzt, arm zu werden, besonders bei zwei, drei oder mehr Kindern. Kinder aus Familien mit geringen Einkommen haben wesentlich geringere Chancen nach dem Schulabschluss eine Berufsausbildung zu erhalten. In Fach-, Fachhoch- und Hochschulen gelangen nur 15 Prozent der Kinder von Armen und fast 80 Prozent der Kinder von Reicheren. Das niedrige Bildungsniveau selbst ist ein wichtiger Faktor bei der Aufrechterhaltung der Armut. Ärmere werden öfter krank oder verfallen dem Alkohol. Die Häufigkeit von Tuberkuloseerkrankungen liegt in Russland zehn Mal so hoch wie in Europa. Wissenschaftler haben berechnet, dass seit Anfang der neunziger Jahre acht Millionen Russen verfrüht gestorben sind. Die Sterblichkeit ist seitdem um das Anderthalbfache gestiegen. 2003 erreichte sie mit 16,4 Toten pro 1000 Einwohner ihren Höhepunkt. Der russische Durchschnittsmann wird zur Zeit nur 58 Jahre alt. Das heißt, dass jede Frau im Schnitt 15 Jahre lang Witwe ist. Das ergibt sich aus dem Unterschied in der Lebenserwartung und dem jüngeren Heiratsalter von Frauen. Zu Sowjetzeiten war die soziale Lage trotz aller Widrigkeiten des sowjetischen Alltags wesentlich besser. Heute deckt der Mindestlohn 27 Prozent des Mindestkonsums eines arbeitsfähigen Erwachsenen, das Kindergeld 3 Prozent der Ausgaben für ein Kind und die Mindestrente 46 Prozent der Mindestausgaben eines Rentners. In der Sowjetunion betrug der Mindestlohn das Anderthalbfache des Mindestkonsums. Um den Mindestlohn auf das Mindestkonsumniveau anzuheben, müsste er verdreifacht werden. Andererseits ist ein ernsthafter Kampf gegen die Armut ohne eine wirkliche Reform des Bildungs- und des Gesundheitswesens unmöglich. Beide müssten breiten Schichten zugänglich gemacht werden. Doch die Entwicklung geht in die entgegengesetzte Richtung. Immer mehr Russen wird klar, dass sich mit weiteren kapitalistischen Reformen ihre Lage nicht verbessern wird."[20]

2011 sei zwar nach Angaben nationaler Statistiken die Armut rückläufig, aber immer noch sind rund 18,5 Mio. Menschen von ihr betroffen und fast die Hälfte der Bevölkerung gefährdet.[21]

In China wächst die Zahl der Superreichen enorm an, die Forbes meldete für 2010 128 Milliardäre![22] Nach Angaben des Staatl. Statistikamtes leben in China 2010 26,88 Mio. Menschen unterhalb der Armutsgrenze für ländliche Regionen in China. Dabei werden diejenigen Menschen als unter der Armutsgrenze definiert, die im Jahr 2010 über weniger als 1274 Yuan (140 Euro für zwölf Monate) Einkommen verfügten.[23] Jedoch: "Gemessen am Bruttoinlandsprodukt pro Kopf (Division) steht China mit seinen 1,3 Milliarden Menschen jedoch erst an hundertster Stelle in der Welt. Von den 1,3 Milliarden Chinesen sind 700 Millionen Bauern mit einem Jahreseinkommen von nur 800 bis 900 US-Dollar. Ferner leben noch 150 Millionen Chinesen unterhalb der von den Vereinten Nationen definierten Armutsgrenze von einem Dollar pro Tag. Das bekräftigte Li Keqiang auch während seines Deutschlandaufenthalts. Das ist eben das reale China-Bild."[24] "Die Armutsgrenze Chinas, die tatsächlich nur 3 Yuan (0,36 Euro) pro Person und Tag beträgt, ist viel niedriger als der Weltstandard von 0,90 Euro. Dieser Betrag ist angeblich der niedrigste in den 75 Ländern, die von der Weltbank im Jahr 2005 untersucht worden sind - unter ihnen neben Indien und Laos auch Vietnam." So aus dem Bericht der Global Times vom 29. Oktober 2010.[25] Es ist daher davon auszugehen, dass die tatsächliche Armutsgrenze in China um einiges höher liegt.

In beiden Ländern haben wir weiterhin einen massiven Kapitalexport,[26] die anfangs beschriebenen Auslandseinsätze und auch keinen Feudaladel mehr.

Aus all den aufgelisteten Punkten, kann man nur zu einem Schluss kommen: Sowohl Russland als auch China sind imperialistische Staaten! Doch wie ist es zu verstehen, dass diese Staaten in ihrem Bestreben gegen die westlichen imperialistischen Staaten auch mit antiimperialistischen Staaten kooperieren und diese unterstützen?

Diese Handlungen erklären sich alleine daraus, dass Russland und China in Konkurrenz zur USA, BRD, Frankreich und Co stehen und die antiimperialistischen Staaten für diese westlichen Imperialisten ein Dorn im Auge sind. Es handelt sich also schlicht um Widersprüche zwischen den imperialistischen Zentren. Daher sind die konkreten Hilfen für Syrien und den Iran objektiv antiimperialistisch, weil sie den Plänen der NATO und ihrer Vasallen einen Strich durch die Rechnung machen. Jedoch darf man nicht den Fehler begehen, aus diesen - für die antiimperialistischen Kräfte nützlichen - Aktionen Russland und China als antiimperialistische Staaten zu feiern, da sie vom Wesen her genauso reaktionär sind wie die westlichen Imperialisten und ihr Motiv somit nicht die Ausrottung des Imperialismus, sondern ihr jeweils eigenes imperialistisches Interesse ist.

Klaus Meyer


Anmerkung

(5) Bei diesem Namen handelt es sich um ein Pseudonym. Der Autor ist der Redaktion bekannt.


Quellen:

[1] siehe u. a. www.syrienjournal.blogsport.de/
[2] http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,828987,00.html
[3] ebenda.
[4] http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,798305,00.html
[5] http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,829941,00.html
[6] so gehen die Macher der Internetseite secarts.org z. B. davon aus, dass China ein sozialistisches Land ist. Andere preisen Putin als Antiimperialisten und Russland nicht als kapitalistisches Land, siehe z. B.
http://muetter-gegen-den-krieg-berlin.de/Russlands-Stellung-Welt-politik.htm
[7] z.B. http://www.kommunistische-initiative.de/krieg/1066-dieposition.html ,
http://www.kommunistische-initiative.de/krieg/1068-goppeltesveto.html
[8] z. B. http://muetter-gegen-den-krieg-berlin.de/Iran-Russland.htm ,
http://www. kommunistische-initiative.de/krieg/1077-russland.html
[9] http://de.wikipedia.org/wiki/Gazprom
[10] http://www.investmentu.com/2010/December/pepsi-and-wimm-bill-dann.html
[11] http://www.rusal.ru/en/
[12] http://www.vtbdirekt.de/herzlich-willkommen-bei-der-vtb-direktbank/ihre-vtb/vtb-direktbank/
[13] http://de.wikipedia.org/wiki/Lukoil
[14] http://www.kaspersky.com/de/
[15] http://eng.gazgroup.ru/
[16] http://www.sitronics.com/
[17] http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_gr%C3%B6%C3%9Ften_Unternehmen_in_der_Volksrepublik_China
[18] siehe z.B. http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/boomregion-fernost-chinas-grosskonzerne-marschieren-an-die-weltspitze-1.233156-2
[19] http://www.wsws.org/de/2005/feb2005/russ-f05.shtml
[20] ebenda
[21] http://www.bpb.de/internationales/europa/russland/48263/armut-17-06-2011
[22] http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,737514,00.html
[23] http://german.china.org.cn/fokus/2011-03/01/content_22029780.htm
[24] http://german.china.org.cn/international/2011-01/12/content_21724617_3.htm
[25] http://german.china.org.cn/fokus/2010-10/29/content_21231541.htm

[26] http://www.aktuell.ru/ruwir0010/morenews.php?iditem=1176 ,
http://de.rian.ru/business/20101108/257596954.html ,
http://de.rusbiznews.com/news/n1149.html ,
http://german.china.org.cn/fokus/2010-09/06/content_20871846.htm ,
http://www.randzone-online.de/?p=8735

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SOZIALISMUS ODER BARBAREI

www.nato-tribunal.de: Interview mit Erich Buchholz

Die Fragen:

1. Sehr geehrter Herr Professor uchholz, könnten Sie uns einmal anhand der Eigentumsrechte den grundlegenden Unterschied zwischen beiden Gesellschaftssystemen benennen?

2. Abgeleitet davon, dass die Arbeiter in der DDR die eigentlichen Besitzer ihrer Betriebe und Institutionen waren - der Staat hatte ja eigentlich nur das Verwahrungs- und Austeilungsrecht im Interesse der arbeitenden Bevölkerung -, welche Unterschiede gibt es zwischen dem Arbeitsrecht in der DDR und dem der BRD?

3. Im Vergleich zur Bundesrepublik hatte ja die DDR 20 mal niedrigere Mieten. Können Sie uns bitte ein paar grundlegende Unterschiede zwischen dem Mietrecht der DDR und dem der BRD nennen?

4. Viele Jahre waren Sie ja Direktor beziehungsweise Leiter des Instituts für Strafrecht der DDR. Welche Unterschiede sehen Sie zwischen dem DDR-Strafrecht und dem heutigen BRD-Strafrecht?

5. Jede Frau, die in der DDR gelebt hatte, trauert natürlich den Errungenschaften der Gleichberechtigung, die sie in der DDR erlebt hatte, nach. Welche waren Ihres Erachtens die Wichtigsten?

6. Die DDR war ein sehr kinderfreundliches Land. Im Unterschied zur Bundesrepublik mit ihrer meist Ein-Kind-Ehe gab es in der DDR durchschnittlich zwei und mehr Kinder pro Familie. Woran lag das Ihres Erachtens?


Antworten des Genossen Erich Buchholz:

Zunächst bedanke ich mich für die Möglichkeit, einiges näher zu erläutern.

Da sich dieses Interview auf mein vom Wiljo Heinen Verlag herausgebrachtes Buch "Rechtsgewinne?" bezieht, darf ich zunächst dazu erklären: Da ich in diesem Buch den Vergleich hinsichtlich der bestehenden, gewonnenen oder verlorenen Rechte der DDR-Bürger infolge des "Beitritts" auf der Grundlage der jeweiligen Rechtsvorschriften der beiden deutschen Staaten untersuche, liegt eine überprüfbare, objektiv zuverlässige Beurteilungsgrundlage vor. Folglich ist auch das Ergebnis unbestreitbar: Danach haben die DDR-Bürger im Ganzen gesehen massenhaft und in erheblichem Umfang die ihnen durch die DDR-Verfassung und die Rechtsordnung der DDR eingeräumten und gewährten Rechte verloren. Sie haben aber praktisch kein einziges Recht, weder aus dem Grundgesetz noch aus einschlägigen Rechtsbereichen, gewonnenen.

Dieser erhebliche Verlust an Rechten, lässt sich - wenn sich jemand die Mühe machen würde, es präziser zu berechnen - in DM ausdrücken und dürfte für die DDR-Bürger insgesamt die Milliardengrenze überschreiten, zumal die Verluste sich über die Jahre summieren! In der Rechtsgeschichte ist ein dermaßen umfänglicher Rechtsverlust durch einen Zusammenschluss von Staaten (vorliegend einen Beitritt) unbekannt. Solche rieseigen Verluste sind sonst nur im Gefolge von Kriegen bekannt: Der Sieger bereichert sich am Besiegten!

Hinzukommt das Treiben der Treuhand, über das bereits einiges veröffentlicht wurde. Da diese "Treuhand", die unübersehbar die Interessen des Kapital besorgte, sich am Volkseigentum der DDR-Bürger, also an ihrem gemeinschaftlichen Volksvermögen vergriff, handelte es sich um einen weiteren, viele Milliarden umfassenden Raubzug. Als Strafrechtler darf ich sagen: Wie das bei derartigen Ausplünderungen üblich ist, geht solches Hand in Hand mit Irreführung, mit Betrug!! Denn die DDR-Bürger wurden über das, was ihnen nach den "freien" Wahlen drohte, nicht, ja noch nicht einmal in Ansätzen, aufgeklärt! Aufgrund der Lüge über ihre rosige Zukunft gingen sie genauso freiwillig den von Kohl vorgegebenen Weg des Beitritts mit, wie ihre Mehrheit in den "freien" Wahlen eine "Volkskammer" wählte, die in Kohls Auftrag die DDR-Bürger um ihr Eigentum brachte. Ob sie in Kenntnis derartiger Folgen der Einverleibung ihres Staates, ihres Volkseigentums und den darin begründeten Lebensmöglichkeiten durch die BRD nicht wie ein Mann aufgestanden wären, will ich hier nicht erörtern.

An dieser Stelle möchte ich ein aktuelles persönliches Fernseherlebnis einblenden:

"Krimis" sehe ich nicht nur aus fachlichen Gründen, sondern auch deshalb nicht ungern, weil sie Einblicke in soziale Zustände der BRD eröffnen, die von der Politik und ihren Medien sonst verschwiegen werden. Am Ostersonntag brachte das ARD einen "Krimi", der den aufhorchenden Titel "Kinderland" trug. Tatort war Leipzig. Im Film wurden zwischendurch mehrere neu errichtete oder renovierte, schön anzusehende Gebäude gezeigt. Das waren die "blühenden Landschaften", die Kohl den DDR-Bürgern versprochen hatte. Ein Kriminalist aus Köln bemerkte dazu: Nun weiß ich, wohin unsere "Solibeiträge" flossen und fließen. Von den ernormen Profiten, die dabei von den Konzernen der Bauwirtschaft - finanziert von Steuergeldern - erzielt wurden, sprach er natürlich nicht. Vor allem aber zeigte der Film zahlreiche Kinder, die auf der Straße lebten, 15-jährige Mädchen auf dem Strich! Einige Hundert sollen es sein. Das ist die Freiheit, auf die das Grundgesetz der BRD stolz ist! Nach dem Motto: "Das Gesetz erlaubt Reichen und Armen gleichermaßen, unter der Brücke zu schlafen"!

So etwas war in der DDR absolut unvorstellbar! Der Film zeigte bundesdeutschen Kapitalismus pur, und der zeigt sich heute weit krasser, als aufgeklärte DDR-Bürger es 1990 befürchtet hatten.

Nun zu Ihren Fragen.

Als Erstes
baten Sie mich, anhand der Eigentumsrechte den grundlegenden Unterschied zwischen beiden Gesellschaftssystemen zu benennen.

Zu Recht stellen Sie als erstes die Frage nach dem Eigentum, denn das Eigentum, das Eigentumsrecht einer Gesellschaft, ist der entschiedene Punkt. Wer das - maßgebliche - Eigentum in Händen hat, bestimmt den Zustand und die Bedingungen in der jeweiligen Gesellschaft. Das erleben wir tagtäglich!

Die Regierung der BRD erweist sich als der Willensvollstrecker des Kapitals, was die Kanzlerin immer wieder - indirekt - einräumt: Ihr geht es vor allem um "die Wirtschaft". Wenn es ihr gut gehe, gehe es auch dem kleinen Mann gut!!!

Deshalb ist die Eigentumsfrage die zentrale Frage jeder Kritik an der bestehenden Gesellschaft.

Art. 14 des Grundgesetzes garantierte das Recht auf Eigentum (und auch das Erbrecht). Diese Fassung des Artikels 14 GG ist so schön allgemein, dass nicht jedem sofort auffällt, worum es geht.

Ich darf eine persönliche Erinnerung anführen: Als wir uns nach dem Kriegsende, nach der Befreiung vom Hitler-Faschismus als Jurastudenten mit dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) beschäftigten, stießen wir auch auf den õ 903. Dieser lautet: Befugnisse des Eigentümers: Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Nachdem ich diesen Artikel gelesen hatte, stutze sich einen Augenblick und fragte mich, was das für mich bedeuten könnte: welches Eigentum besaß ich denn? Ich hatte noch meine Wehrmacht-Hose an (über Jahre übrigens) und außerdem eine Jacke, die ich auf dem Wege ins Heimatland (als Kriegsgefangener) am Wegesrande gesehen und später angezogen hatte, weil mir ein Rotarmist empfahl, meine Uniformjacke aus- und diese Jacke anzuziehen.

Damit ist mein damaliges Eigentum fast vollständig beschrieben! Ich überlegte weiter: Für wen sind denn die fast 3000 Paragraphen des BGB gemacht worden? Mir wurde bald klar: für unser einer, für uns Habenichtse, hatte man kein BGB, kein dickes Bürgerliches Gesetzbuch geschaffen.

Seitdem weiß ich, dass sowohl das BGB, besonders mit seinen das Eigentum betreffenden Vorschriften, sowie auch der Artikel 14 des Grundgesetzes der BRD, der vom Eigentum handelt, nicht die bescheidenen Sachen für den Lebensunterhalt der einfachen Menschen meint, sondern Vermögenswerte, aus denen man - im Sinne der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen oder irgendwelcher Wertsteigerungen an der Börse - mehr machen kann, mehr Werte erzielen kann. Das war eine ganz persönliche, fast naive, aber nicht minder nachhaltige Erkenntnis - noch ohne gesellschaftswissenschaftliches Wissen!

Art. 14 GG und das gesamte dazugehörende Eigentumsrecht der BRD umfasst Rechtsvorschriften im Interesse vor allem derer, die über mehr als wenig Eigentum verfügen, vor allem derer, die über Eigentum an großen Vermögenswerten verfügen, also im Interesse der Unternehmer, der Monopole, der Banken und ähnlicher.

Im Gegensatz dazu enthielte die DDR-Verfassung, so insbesondere die von 1968, Regelungen über das Volkseigentum. Volkseigentum ist gemeinschaftliches, kollektives Eigentum des ganzen Volkes, aller Bürger der DDR, bis zum ehrwürdigen Rentner und dem Neugeborenen. Die DDR-Verfassung bestimmt auch eindeutig, dass in großem Umfang Grund und Boden, vor allem alle Bodenschätze, Naturschätze und Ähnliches in Volkseigentum stehen, namentlich auch, dass Banken und Versicherungen Volkseigentum waren.

Was resultiert daraus?

Zum einen resultiert daraus, dass dieses gesamte Vermögen verwaltet werden muss. Die Regierung der DDR war der, wenn man es so ausdrücken will, Generalverwalter des Volkseigentums, des Eigentums der DDR-Bürger. Aus der Verantwortung der Regierung gegenüber der Volkskammer und der Verpflichtung, ihr Bericht zu erstatten, resultierte, dass das Volk der DDR, das Staatsvolk der DDR, durch seine Volksvertreter die Regierung in ihrer Verwaltungstätigkeit zu kontrollieren hatte.

Im Mittelpunkt der Regierungstätigkeit der DDR standen somit vor allem wirtschaftliche Aufgaben, Aufgaben der Wirtschaftsleitung und nicht bloß Politik im guten oder schlechten Sinne, die wir vor allem als schöne Reden erleben!

Zweitens resultiert daraus folgendes: Weil es kein Privateigentum an diesen Vermögenswerten gab, fehlte zwangsläufig auch die Begier, das Streben nach Profit! Im Kapitalismus ist - wie wir tagtäglich erleben - der Profit die "Seele des Geschäfts". Zwangsläufig war die DDR-Wirtschaft nicht profitorientiert (im kapitalistischen Sinne), sondern auf die Bedürfnisse der Bürger ausgerichteten. Das schloss selbstverständlich ein, wirtschaftlich gut zu arbeiten und wirtschaftliche Ergebnisse zu erzielen, die auf diese oder jene Weise allen Bürgern zugute kommen sollten und kamen - also nicht den großen Magnaten... Hinzuzufügen ist, dass es auf der Grundlage des Volkseigentums auch andere Formen kollektiven (sozialistischen) Eigentums gab, so insbesondere in Gestalt der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften. Bei diesen waren die den Genossenschaften angehörenden Bauern gemeinsam Eigentümer ihres genossenschaftlichen Eigentums. Die Mitglieder der Genossenschaften verwalteten durch ihre Vertretungen oder unmittelbar gemeinsam ihr kollektives Eigentum, sie entschieden auch über die Verwendung erzielter Ergebnisse. Ähnliche kollektive Formen von Genossenschaften gab es bei den Handwerkern und Fischern. Darüber hinaus war in der Verfassung ausdrücklich geregelt, dass die kleingewerbetreibenden Handwerker und andere, die sich nicht zusammengeschlossen hatten, ihr produktives Eigentum in eigener Verantwortung nutzen und verwalten konnten.

Ich erspare mir an dieser Stelle weitere Kommentierung der gesetzlichen Regelungen. Vieles kann dazu in meinem Buch nachgelesen werden.

Damit eng verbunden ist die von Ihnen aufgeworfene weitere Frage:

Als zweite Frage
stellten Sie die nach dem Arbeitsrecht.

Zunächst kurz zur ideologischen Verfasstheit der Begriffe: Wenn die Arbeiter und Angestellten in der bundesdeutschen falschen und irreführenden Terminologie die so genannten "Arbeitnehmer" sind, denen der "Arbeitgeber" gegenübersteht, muss deutlich gemacht werden: die so genannten "Arbeitgeber" geben keine Arbeit, sondern bestenfalls Arbeitsplätze, und die so genannten "Arbeitnehmer" nehmen keine Arbeit, sondern leisten diese - zu einem hohen Anteil unentgeltlich (Mehrwert) - für die Unternehmer als Eigentümer der Produktionsmittel.

In der DDR leisteten die Arbeiter in ihren eigenen Unternehmen die Arbeit, sie leisteten ihren persönlichen Beitrag für das gesamte Wohl. Eine Ausbeutung im wissenschaftlichen, ökonomischen, genauer gesagt im marxschen Sinne konnte nicht geschehen. Aus der Gesamtfunktion des sozialistischen Staates und des sozialistischen Rechts ergab sich" dass den Arbeitern und Angestellten gewährleistet wurde, unter für sie günstigen (jeweils bestmöglichen) Bedingungen zu arbeiten und zu leben.

Dafür gab es in der DDR ein umfassendes gesetzlich geregeltes Arbeitsrecht. Dazu gehörten zahlreiche Vergünstigungen, die sich in "Mark und Pfennig" ausdrücken lassen, das war die - wie es international hieß - "zweite Lohntüte"!

Wenn vom Arbeitsrecht die Rede ist, muss vor allem gefragt werden, ob die betreffende Rechtsordnung ein Recht auf Arbeit kennt. In den DDR Verfassungen, schon der von 1949, war solches verankert. Das Grundgesetz der BRD kennt kein Recht auf Arbeit, obwohl zum Zeitpunkt der Ausarbeitung des Grundgesetzes die "Allgemeine Deklaration der Menschenrechte" das Recht auf Arbeit als ein Menschenrecht bezeichnet und als solches aufgenommen hatte.

Die Bestimmung des Art. 12 GG ist kein hinreichender Ersatz. Denn dieser handelt nur von der Berufsfreiheit, von der Freiheit der Berufswahl. Er gewährt ausdrücklich keinen grundrechtlichen Rechtsanspruch auf Arbeit, nicht mal auf einen Arbeitsplatz!

Damit ist fundamental die beispiellose Überlegenheit des DDR-Rechts, namentlich der Arbeitrechts der DDR bewiesen!

Bei näherem Hinsehen - und auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung - bestätigt sich, dass dieses Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 GG in erster Linie die Freiheit der Berufswahl für Unternehmer bedeutet, für kleine oder große Unternehmer, für Selbstständige. Im übrigen ist, was bei einer realistischen Betrachtung nie vergessen werden darf, zu bedenken, dass eine Berufsfreiheit schon verschiedene natürliche und andere sachliche Voraussetzungen einschließt. Wem die körperlichen, geistigen oder musischen Voraussetzungen für bestimmte Berufe fehlen, kann sie nicht wählen. Wer nicht die erforderliche - in einigen Bereichen sich über viele Jahre erstreckende - Ausbildung mit Erfolg abgeschlossen hat, kann einen entsprechenden Beruf schon deshalb nicht wählen.

Im Übrigen bedarf es für die Ausübung eines Gewerbes, auch eines solchen, das keiner besonderen fachlichen Voraussetzungen hat, an Kapital. Mithin erweist sich das Grundrecht der Berufswahlfreiheit vornehmlich als ein Grundrecht zu Gunsten derer, die über das genügende Kapital verfügen, um ein Unternehmen zu betreiben.

An dieser Stelle sehe ich Gründe, einige Bemerkung zu den Grundrechten zu machen:

Wer die Artikel, die die Grundrechte regeln, nicht nur oberflächlich, sondern ein bisschen mit Nachdenken und Nachfragen liest, wird unschwer zu dem Schluss gelangen, dass die Grundrechte des Grundgesetzes vornehmlich Grundrechte für diejenigen Teile des Volkes, für diejenigen Bürger sind, die über ein Minimum an finanzielle Voraussetzungen, an Eigentum verfügen, um sie auszuüben und zu nutzen. Im Klartext heißt das: Die Grundrechte des Grundgesetzes sind für die Mehrheit des Volkes nicht gedacht, sie sind keine Grundrechte für die Bürger, die - wie die Mehrheit des Volkes - zu den weniger Bemittelten und Armen gehören. Es sind Grundrechte für die "besser Gestellten".

In diesem Zusammenhang gibt es - aus konkretem Anlass - Grund zu folgender ergänzender Bemerkung: Der neue Bundespräsident hat in seiner Einstiegs-Predigt mit derart schwer gewichtigen Begriffen wie Freiheit und Gerechtigkeit spielerisch jongliert - ganz so wie ein Jongleur auf der Bühne - in einem diametralen Gegensatz zu der ihm doch wohl nicht unbekannten gesellschaftlichen, insbesondere sozialen Realität und der Bedeutung dieser beiden Grundbegriffe für die Mehrheit des Volkes. Er sprach über sie so, als wären sie für jedermann greifbar und zugänglich, als könne man Freiheit und Gerechtigkeit - gewissermaßen an der Ecke für ein paar Cent - erlangen! Die ganze Diktion und Ausdrucksweise der Predigt des zum Bundespräsidenten gemachten Pfarrers ist die im Grundgesetz, besonders im Abschnitt "Grundrechte", anzutreffende Denkweise, mit der gesellschaftlich, insbesondere sozial wichtige Fragen in einer spielerischen Leichtigkeit hinter solchen Vokabeln wie Freiheit und Gerechtigkeit versteckt werden.

Kommen wir zurück zum Arbeitsrecht: Abgeleitet daraus, dass die Arbeiter, ja alle Bürger in der DDR die gemeinschaftlichen kollektiven Eigentümer ihrer Betriebe und Institutionen waren und dem Staat die Verwaltungsbefugnis und -pflicht im Interesse der arbeitenden Bevölkerung, aller Bürger oblag, ergaben sich fundamentale Unterschiede zwischen dem Arbeitsrecht in der DDR und dem der Bundesrepublik.

Auf diesem Gebiet tritt der Gegensatz der Verfassung der DDR und des Grundgesetzes der BRD in einer besonderen Deutlichkeit hervor: In der DDR bestand seit 1950 ein Arbeitsgesetzbuch, in der Bundesrepublik gibt es ein solches bis heute noch nicht. Das erste Arbeitsgesetzbuch der DDR trat zum 1.5.1950 (also nur wenige Monate nach der Gründung der DDR!) in Kraft; es wurde in der Folgezeit durch zwei weitere, fortgeschrittenere, bessere abgelöst. Die Gesetze des Arbeitsrechts der DDR sicherten in hohem Umfang die Rechte der Werktätige in den volkseigenen oder gleichgestellten Betrieben. Der sichere Arbeitsplatz war ein Markenzeichen der DDR. Ebenfalls war die Entlohnung nach dem Gesetz absolut sicher. Dass der "Arbeitgeber" (ich gebrauche diesen eigentlich irreführenden Bergriff hier bewusst, um den fundamentalen Unterschied des Elendes der BRD zur Realität der DDR deutlich zu machen), also der volkseigene oder gleichgestellte Betrieb, wegen irgendwelcher "Engpässe" oder Zahlungsunfähigkeit den Lohn nicht oder nicht vollständig zahlen konnte - was in der BRD gar nicht selten ist - gab es in der DDR nicht, war nicht vorstellbar!

Ebenso sicher war die im Gesetz vorgesehene Übernahme der Lehrlinge oder sonst in der Berufsausbildung Gewesenen in ein ordentliches Arbeitsverhältnis, die Freistellung für Fortbildung, berufliche Weiterbildung, für den gesetzlich gesicherten Haushaltstag der Frauen, für die Teilnahme an bzw. Erfüllung von gesellschaftlichen Aufgaben, zum Beispiel als Abgeordnete. Hinzu kamen eine Reihe besonderer Vergünstigungen, einschließlich der Urlaubsregelung und vieles mehr.

Zutreffend wurde international anerkannt, dass in der DDR die Arbeiter und Angestellten auf diese Weise eine "weitere Lohntüte" erhielten, die, wenn man alles zusammen rechnet, nicht geringer war als der normale Lohn, das normale Gehalt. All dies wurde nicht nur früher - so beim Vergleich von Nominallöhnen in Ost und West - übersehen, auch heute wird zu oft daran nicht mehr gedacht.

Am deutlichsten kommt der Unterschied zum BRD-Recht im Kündigungsschutz der Werktätigen der DDR zum Ausdruck: im Kern war eine Kündigung, auch eine fristlose Kündigung eines Arbeiters oder Angestellten, faktisch ausgeschlossen. Dazu gab es erhebliche rechtliche Hürden, die faktisch niemals überschritten worden. Mehr noch: vielfach beklagten sich die Betriebsleiter und die fleißigen Werktätigen darüber, dass Faulpelze weiter beschäftigt wurden oder andere, schlecht und unregelmäßig arbeitende Kollegen nicht entlassen werden konnten.

Demgegenüber gibt es in der BRD, wie schon angemerkt, bis heute kein Arbeitsgesetzbuch, obwohl solches sogar in der Weimarer Verfassung, im Artikel 157, vorgesehen war.

Man muss nicht Jurist sein, um ahnen zu können, dass allein die Tatsache des Fehlens eines einheitlichen Arbeitsgesetzbuches außerordentlich große juristische und selbstverständlich praktische Nachteile für die Beschäftigten, für die so genannten "Arbeitnehmer" mit sich bringt. Am deutlichste ist dies an der außerordentlichen Uneinheitlichkeit und Zersplitterung des Arbeitsrechts abzulesen, wobei zu bedenken ist, dass viele an sich gut gemeinte arbeitsrechtliche Regelungen jeweils nur unter bestimmten Voraussetzungen für einen bestimmten Personenkreis greifen. Deshalb darf die Rechtsungleichheit, die Rechtszersplitterung, letztlich eine verbreitete Rechtlosigkeit für die "Arbeitnehmer" als Merkmal des bundesdeutschen Arbeitsrechts angesehen werden. Inwieweit die so genannten "Arbeitgeber" davon profitieren, will ich gar nicht untersuchen.

Jedenfalls erleben "Arbeitnehmer" diesen fundamentalen Mangel an Rechtlichkeit vor Gericht immer wieder, selbst wenn sie im Einzelfall gewisse Prozesserfolge haben oder spüren, dass der Arbeitsrichter für ihre Lage Verständnis hat.

Da wir mit den letzten Bemerkungen in die Gefilde des Prozessrechts gerieten, muss insoweit für die DDR daran erinnert werden, dass hier die Arbeitsrechtsstreitigkeiten primär von den Konfliktkommissionen (KK) entschieden wurden: 90% der Arbeitsrechtsstreitigkeiten wurden bereits von ihnen, ganz überwiegend im Interesse der "Arbeitnehmer", zumindest unter Berücksichtigung ihrer Situation und Interessen, abschließend entschieden. Diese KK waren nach der Verfassung der DDR als "Gesellschaftliche Gerichte" vollgültige Gerichte; für sie galt auch das Prinzip der Unabhängigkeit der Richter. Sie waren auch voll in das DDR-Justizsystem eingebunden: gegen ihre Entscheidungen waren Rechtsmittel, so zum Arbeitsgericht - zum Kreisgericht (Kammer für Arbeitsrechtssachen) - zugelassen. Auch war die Beteiligung von Laien, von gewählten Schöffen vorgesehen. Die Gewerkschaften hatten ein umfassendes Mitwirkungsrecht. Auch beim Obersten Gericht der DDR wirkten im Arbeitsrechtsenat Vertreter der Gewerkschaften als gleichberechtigten Richter mit. Dabei darf nicht übersehen werden, dass die Mitglieder der Konfliktkommissionen nicht nur von den Kollegen ihres Betriebes bzw. von den ihrer Abteilung gewählt worden waren, also als gewählte Richter wirkten, sondern dass sie die betrieblichen Verhältnisse genau kannten und auch deshalb mit einer unvergleichbaren Kenntnis der Umstände und der Verhältnisse wie auch der beteiligten Personen entschieden.

So konnten diese KK nicht nur formell richtig und gerecht entscheiden wie ein ordentliches Gericht, sondern darüber hinaus auch in der Sache gerecht und die persönlichen Umstände des Betreffenden berücksichtigend. Richterliche Unabhängigkeit und genaue Kenntnis aller Umstände des Rechtsstreits waren ideal miteinander verknüpft.

(Näheres zum Zustandekommen und zum Wirken der KK finden Sie in meinem im gleichen Verlag erschienene Buch "Das DDR-Justizsystem - das beste je in Deutschland?")

Ihre dritte Frage bezog sich auf das Mietrecht, genauer das Wohnungsmietrecht.

Zum Wohnungsmietrecht ist daran zu erinnern, dass die großen Wohnhäuser, wie wir sie in Großstädten aus der Vergangenheit kennen, in der DDR fast ausnahmslos im Volkseigentum standen und der kommunalen Wohnungsverwaltung unterlagen, darüber hinaus waren in den letzten Jahrzehnten genossenschaftliche Einrichtung für Wohnkomplexe geschaffen worden, so insbesondere die Arbeiterwohnbaugenossenschaften (AWG), wo zwar einige genossenschaftliche Besonderheiten galten, aber im Grundsätzlichen die gleiche Rechtslage galt wie in den volkseigenen Wohnhäusern. Demzufolge bestand auf Seiten der Vermieter kein ökonomisches Bedürfnis, aus der Vermietung von Wohnungen Profite zu erzielen.

Darauf weist der überkommene Begriff Mietzins hin. Für den privaten, genauer den privatkapitalistischen Vermieter geht es um die Erlangung von Zinsen aus seinem in der vermieteten Wohnung steckenden Kapital.

Unter DDR-Verhältnissen gab es dafür keinen ökonomischen Grund.

Weiter zum Mietrecht: Zunächst waren die Mieten gesetzlich vorgegeben. Es konnte nicht der Vermieter nach seinem Belieben oder seinen Interessen die Miethöhe bestimmen oder erhöhen. Infolgedessen waren in der DDR weitgehend die Mieten, die bereits unmittelbar nach dem Krieg galten bis in die jüngste Gegenwart aktuell geblieben.

Aufgrund dessen erlebten die DDR-Bürger zunächst mit der "Währungsunion" per 1.7.1990 teilweise, und mit dem "Beitritt" ab 3.10.1990 in vollem Umfang bundesdeutsches Recht und kapitalistische Wirtschaftsverhältnisse, in Zahlen ausgedrückt: eine enorme Mieterhöhung, im Schnitt auf das zehnfache von dem, was für die betreffende Wohnung in der DDR an Miete zu zahlen gewesen war. Diese "kalte" Mieterhöhung bedeutete für die DDR-Bürger eine massive direkte Kürzung ihrer Einnahmen. Die von der "Währungsunion" erhoffte Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse war mit einem Schlage vernichtet.

Den krassen Unterschied des Wohnungsmietrechts in der DDR und der BRD kann man am deutlichsten im Kündigungsrecht erkennen.

Zwar ist es heutzutage nicht mehr so extrem, wie uns aus den Zeichnungen von Zille aus der Kaiserzeit geläufig ist, dass und wie Familien mit kleinen Kindern mithilfe der Polizei direkt auf die Straße gesetzt wurden. Aber die Kündigung, auch die fristlose Kündigung von Mietern ist trotz vieler rechtlicher Schutzmaßnahmen für die Mieter und auch trotz manchem Verständnis vieler Amtsrichter mieterunfreundlich. Es ist eben kapitalistisches Mietrecht! Das kann jeder im einzelnen in meinem einleitend genannten Buch nachlesen.

Hier sei nur der Mieterschutz insoweit erwähnt, als in der DDR nach dem Zivilgesetzbuch (ZGB) ein Vermieter - auch die volkseigenen Wohnungsverwaltungen und die der Wohnungsgenossenschaften - niemals kündigen konnte. Sofern ein ernstliches, dringendes, nachweisbares Interesse an einer Kündigung der Wohnung bestand, musste der Vermieter zum Gericht gehen und dort in einem entsprechenden Verfahren mit Nachweis von Gründen den Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung (im Sinn der Kündigung) stellen!

Deutlicher lässt sich der Unterschied in der gesetzlich geregelten Rechtslage beim Wohnungsmietrecht kaum zeigen!

In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, dass diejenigen ehemaligen DDR-Bürger, die noch über einen DDR-Mietvertrag verfügen, sich glücklich schätzen können, weil dieser Mietvertrag ganz im Sinne des Zivilgesetzbuches außerordentlich mieterfreundlich war und - gemäß dem Prinzip der Vertragsfreiheit - grundsätzlich noch fortgilt. Ein solcher Mietvertrag ist heute Geldes wert.

Juristisch ist nicht zuletzt folgendes von zentraler Bedeutung: In der DDR gab es spezielle Rechtsvorschriften für das Wohnungsmietrecht. Warum betone ich das als etwas Besonderes? Weil nach dem überkommenen und zunächst in der BRD lange Zeit fortgeltenden Mietrecht nach BGB Wohnungsmiete als ein Unterfall der Miete überhaupt geregelt war. Das Mietverhältnis über eine Wohnung war im Wesentlichen ebenso geregelt wie die kurzzeitige Anmietung eines Taxis, eines Hotelzimmers, eines Geräts, einer Maschine oder eines Zimmers in einem Stundenhotel. Das Mietrecht des BGB war lange Zeit überhaupt nicht auf die besonderen Belange der Mieter von Wohnungen ausgerichtet, in der der Mieter mit seiner Familie über Jahre, Jahrzehnte wohnen möchte! Das BGB "vergaß" in seiner juristisch abstrakten Konstruktion bis zu seiner Änderung (nach dem Vorbild der DDR - nach deren Einverleibung!), dass die Wohnungsmiete im Unterschied zu den anderen Mietverhältnissen das Leben der Mieter als Menschen ganz wesentlich bestimmt! Es war daher ein juristischer, politischer und sozialer Fortschritt ohne Beispiel, dass im Zivilgesetzbuch der DDR ein besonderer Abschnitt für das Wohnungsmietrecht geschaffen worden war!

Was Ihre vierte Frage betrifft,
hatte ich zum Strafrecht, in meinem vorgenannten Buch deshalb keine Ausführungen gemacht, weil DDR-Bürger (von Ausnahmen abgesehen) mit dem Strafgericht nichts zu tun hatten. Ich hatte mich bewusst auf solche Rechtsgebiete beschränkt, die für die DDR-Bürger zu ihrem Alltag gehörten. Da ich vor allem Strafrechtswissenschaftler war und bin, bin ich natürlich mit diesem Gegenstand besonders vertraut und ich sehe in Ihrer Frage die Anregung, in einer weiteren Schrift näheres zum DDR-Strafrecht zu veröffentlichen.

Für heute darf ich zu diesem Thema auf meine Schrift "Kriminalität - und kein Ende" verweisen. Im Rahmen dieses Interviews will ich mich auf zwei Fragen beschränken,

- Zum einen auf einige Bemerkungen zur Kriminalität in der DDR,

- zum anderen auf bemerkenswerte Unterschiede in der Kriminalitätsbekämpfung in den beiden deutschen Staaten. (Siehe dazu auch meine als Sonderheft der offen-siv erschienene Arbeit: "Sozialismus und Kriminalität - Kriminalitätsentwicklung in der DDR im Vergleich zu der in der BRD", offen-siv-Ausgabe 3-2001. Das Heft ist leider so gut wie vergriffen.)

Nach Kriegsende war die Kriminalität überall in Deutschland sehr hoch, es gab sehr viele Kapitalverbrechen. Der Krieg hatte viel Menschen verroht, aus der Bahn geworfen, Soldaten hatten das "Organisieren" (Rauben und Stehlen) in großem Umfang geübt. Fast überall herrschte große Not, z. T auch Hungersnot. Die Strafverfolgungsbehörden, soweit sie überhaupt sich hatten wieder herausbilden und tätig werden können, waren überfordert. Viele Straftaten wurden nicht aufgeklärt.

Gegen Ende der 40er Jahre, als sich das Leben bereits ein bisschen normalisiert hatte, begann ein Rückgang der (festgestellten) Kriminalität - in Ost und West.

Aber seit dem Jahre 1952 nahm die Kriminalität in Westdeutschland, nachdem sich dort der Kapitalismus, auch mit Hilfe der Marshallplangelder, restauriert hatte, wieder deutlich zu.

Demgegenüber setzte sich in der DDR der schrittweise Rückgang der Kriminalität fort.

Allein diese Tatsache spricht Bände!

Inzwischen, besonders seit den 70er Jahren, hatte sich in der Belastung durch Kriminalität in beiden deutschen Staaten ein Verhältnis von zehn zu eins herausgebildet. Umgerechnet auf je 100.000 der Bevölkerung betrug die Kriminalität in der DDR nur ein Zehntel der der BRD! Die DDR gehörte nach eine Studie der UNO in der Welt zu den zehn Staaten mit der geringsten Kriminalität. Dies war somit allgemein, auch international bekannt, und so auf den betreffenden UNO-Kongressen anerkannt und gewürdigt.

Der Streit ging nur darum, worin die Gründe für diese Tatsache lagen.

Für uns Strafrechtswissenschaftler und Kriminologen der DDR bestanden - auch aufgrund entsprechender Untersuchungen - die Gründe für diesen überdeutlichen Unterschied vor allem in den neuen gesellschaftlichen, sozialökonomischen und sozialen Verhältnissen, auf den damit für die Bürger geschaffenen Errungenschaften. Ich nenne nur die fehlende Arbeitslosigkeit mit ihren seit mehr als hundert Jahren bekannten verheerenden Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse der Menschen, den Wegfall des krassen Unterschieds zwischen arm und reich, zwischen den Ständen und Klassen!

Angesichts der Tatsache, dass zunächst nach dem Krieg in ganz Deutschland eine sehr, sehr hohe Kriminalität herrschte, dann aber aufgrund entgegengesetzter gesellschaftlicher Veränderungen in der DDR und der BRD binnen weniger Jahre ein so krasser Gegensatz in der Kriminalitätsbelastung zu Tage trat, dürfte diese historische Entwicklung geradezu als eine Art einmaligen "kriminologischen Labors", als eine Art "kriminologisches Experiment" angesehen werden dürfen.

Die Entwicklung beweist zweifelsfrei, dass die in der DDR vorangebrachten gesellschaftlichen Veränderungen grundsätzlich geeignet waren, der Kriminalität den sozialen Boden zu entziehen. Diese Entwicklung beweist die Richtigkeit der von Friedrich Engels geäußerten Prognose, dass "wir die Axt an die Wurzel der Kriminalität legen" werden!

Ergänzt sei diese prinzipielle Erkenntnis durch die Mitteilung, dass die Kriminalität in der DDR gegenüber der der westlichen Länder geradezu "marginal" war. Ganze Kategorien von Kriminalität, die die BRD belasten und kaum erfolgreich bekämpft werden können, gab es überhaupt oder fast gar nicht, so die Drogenkriminalität in ihren viele Schattierungen, die "organisierte Kriminalität" mit ihren "mafiosen Strukturen", Geldzeichenfälschungen, "Geldwäsche", von Zoll- und Steuerdelikten, Konkursstraftaten u.a.m. ganz zu schweigen.

Da es in der DDR keine kapitalistischen Betriebe und folglich keine auf Profit orientierten Kapitalisten gab, konnte, was schon vor zweihundert Jahren allgemein als Erfahrungstatsache bekannt war, in der DDR nicht passieren, nämlich was Marx in seinem Hauptwerk, Das Kapital, Band 1, MEW 23, S. 788, von T. J. Dunning zitiert: "Kapital ­... flieht Tumult und Streit und ist ängstlicher Natur. Das ist sehr wahr, aber doch nicht die ganze Wahrheit. ... Mit entsprechendem Profit wird Kapital kühn. Zehn Prozent sicher, und man kann es überall anwenden; 20 Prozent, es wird lebhaft; 50 Prozent, positiv waghalsig; für 100 Prozent stampft es alle menschlichen Gesetze unter seinen Fuß; 300 Prozent, und es existiert kein Verbrechen, das es nicht riskiert, selbst auf Gefahr des Galgens. Wenn Tumult und Streit Profit bringen, wird es sie beide encouragieren. Beweis: Schmuggel und Sklavenhandel."

Das also gab es nicht in der DDR. Diese historisch neue Situation erlaubte es, ohne die Schutzbedürfnisse der DDR-Bürger einzuschränken oder zu beeinträchtigen, das scharfe Schwert des Strafrechts auf wirklich kriminelle Handlungen zu beschränken. Die DDR hatte, insbesondere bei der Gesetzgebung von 1968, in einem beispiellosen Umfang Strafbestimmungen aus dem Strafrecht gestrichen, die unter DDR Verhältnissen keine Rolle spielten oder zumindest nicht das Gewicht einer kriminellen Handlung besaßen. Auch dies wurde im Sinne der internationalen Bestrebungen der Dekriminalisierung (Einschränkung des Strafrechts) und Depönalisierung (Einschränkung der Anwendung von Strafen) als erfreulicher Schritt bei der Vorbeugung und Bekämpfung von Kriminalität allgemein anerkannt.

Unerlässlich sind ein paar Bemerkungen zur Veränderung der Situation der Kriminalitätsbelastung in der DDR nach 1989 (auch hierzu verweise ich auf mein vorhin genanntes Buch "Kriminalität und kein Ende").

Unmittelbar nach 1989 zeigte sich sehr deutlich, dass die am 13. August 1961 ergriffenen Maßnahmen zum Schutze der DDR und zur Sicherung des Friedens in Europa - von Walter Ulbricht als "Antifaschistischer Schutzwall" bezeichnet - nicht nur als dienlich zum Schutz vor feindlichen Kräften aus dem Westen, sondern auch zum Schutz gegen Nazis und faschistoide Kräfte (wie wir sie dann alsbald auf dem Staatsgebiet der Noch-DDR erlebten) waren, sondern auch zusätzlich als ein besonders effektiver Wall gegen die aus der BRD eindringende bzw. einfließende Kriminalität wirkten. Als dieser Schutzwall Ende 1989 wegbrach, geschah ein wirklicher "Dammbruch"!

Ich möchte es an einem Fall bzw. einem Strafprozess illustrieren, an dem ich anwaltlich beteiligt war: Eine (dort nicht unbekannte) kriminelle Bande aus dem Rheingebiet hatte sehr schnell herausgefunden, dass in der DDR Sparkassen und andere Kreditinstitute wenig gesichert waren. Dazu hatte in der DDR keine Veranlassung bestanden. Daraufhin unternahm diese Bande in Erkner und anderen Gemeinden östlich Berlins, stabsmäßig organisiert, eine Reihe bewaffnete Überfälle auf Sparkassen. Ein Täter, der die überraschten und verängstigten Mitarbeiterinnen einer Sparkasse barsch aufforderte, alles Geld herauszurücken, verriet sich - ungewollt - durch die Verwendung des Wortes "malochen" = "schwer arbeiten". Das kannten die Sparkassenmitarbeiterinnen aus Erkner nicht, aber es war ihnen aufgefallen und für die Kriminalpolizei war dies der entscheidende Hinweis.

Zur Spezifik der Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität in der DDR sei in diesem Rahmen in aller Kürze nur auf folgendes hingewiesen:

Da wir aufgrund unserer wissenschaftlichen Untersuchungen und daraus gewonnener Einsichten davon ausgingen, dass die Kriminalität als soziales Phänomen begriffen werden muss und deshalb eine gesellschaftliche Erscheinung ist und nur sekundär und deshalb nur im Einzelfall durch individuelle Persönlichkeitsauffälligkeiten oder psychische Abartigkeiten bedingt ist, war für uns - auf der Grundlage der neuen gesellschaftlichen Verhältnisse, die in zunehmendem Maße der Kriminalität die sozialen Ursachen entzogen - entscheidend, dass Vorbeugung und Bekämpfung von Kriminalität als gesamtgesellschaftliches Anliegen aufgefasst und verstanden wird.

In eben diesem Sinne stand im Art.90 Abs. 2 der DDR-Verfassung von 1968: "Die Bekämpfung von Straftaten und andren Rechtsverletzungen sind gemeinsames Anliegen der sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates und aller Bürger." Eine derartige Verfassungsbestimmung ist mir in kaum einer anderen Verfassung, namentlich in keiner westlichen, begegnet!

Auf dem Hintergrund des allgemeines Freiheitsrechts, wie im Art. 2 des Grundgesetztes der BRD festgelegt, ist es dort grundsätzlich Privatangelegenheit, ob jemand durch eine Straftat anderen oder dem Gemeinwohl schadet und ob jemand sich damit auseinandersetzt: dafür sind doch die Polizei und die Justiz da; dafür zahlen wir - wenn überhaupt!? - Steuern! Dem gemäß ist in solchen Gesellschaften die Anzeigebereitschaft meist gering. Niemand will etwas mit der Polizei zu tun haben!

Natürlich fiel in der DDR das, was im Art.90 ihrer Verfassung stand, nicht vom Himmel und war es auch nicht mit einem Schlage Realität! Nein, dem ging ein langer Entwicklungsprozess und viele Auseinandersetzungen voran, die hier nicht nachgezeichnet werden können.

Angemerkt sei nur noch an dieser Stelle, dass im Sinne dieser allgemeinen Verhütung von Rechtsverletzungen, aus denen nicht selten später Straftaten erwachsen oder solche gefördert und erleichtern werden, in der Strafprozessordnung die gesetzliche Verpflichtung enthalten war, die Ursachen und Bedingungen von Straftaten aufzudecken und Maßnahmen zu ihrer Überwindung einzuleiten. Ich wiederhole: es war in der Strafprozessordnung der DDR die gesetzliche Verpflichtung enthalten, die Ursachen und Bedingungen von Straftaten aufzudecken und Maßnahmen zu ihrer Überwindung einzuleiten!

Gibt es eine vergleichbare Bestimmung in der StPO der BRD? Natürlich nicht! Würde sie ernst genommen, müssten Polizei und Justiz auf die gesellschaftlichen Ursachen der riesigen Kriminalität - auf Grundlage des Kapitalismus - stoßen.

Im Sinne des Art.90 DDR-Verf. gab es zahlreiche juristische Aktivitäten der Bürger, meist auf besonderer gesetzlicher Grundlage. Ich nenne nur die Volksvertreter, besonders die, die in den "Ständigen Kommissionen für Ordnung und Sicherheit" aller Ebenen wirkten, die Schöffen, die in der DDR nicht nur als "Laienrichter" am Richtertisch saßen (sondern mit allen gleichen Rechten wie die Berufsrichter! - in der BRD unvorstellbar!), die Mitglieder der Gesellschaftlichen Gerichte, wie Konflikt- und Schiedskommissionen, die durch die Verfassung "richtergleich" verpflichtet und berechtigt waren, die ehrenamtlichen Mitarbeiter der Arbeiter- und Bauerninspektionen, die "Helfer der Volkspolizei", die Mitglieder örtlicher Aktivs für Ordnung und Sicherheit, die Mitglieder entsprechender Kommissionen der Gewerkschaften, besonders für Arbeitsschutz und Brandsicherheit, und viele, viele andere mehr. Insgesamt müssen es viele Tausende Bürger gewesen sein, die mit konkreten Aufgaben an der Verhütung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen im Sinne der Verfassung konkret beteiligt waren. Jedenfalls stand namentlich auch dieser Artikel der Verfassung nicht nur auf dem Papier!

Bei der strafrechtlichen Verfolgung einzelner Straftaten waren DDR-Bürger auf gesetzlicher Grundlage in konkreter Form umfangreich beteiligt, um aus dem jeweiligen Verfahren heraus vorbeugend zu wirken. Ich nenne nur wieder die Konflikt- und Schiedskommissionen und die Schöffen. Darüber hinaus konnten Kollektive, denen der Beschuldigte/Angeklagte angehörte, durch einen Beauftragten im Verfahren mitwirken, so auch vor Gericht auftreten, es konnten "Gesellschaftliche Ankläger" und/oder Verteidiger mitwirken, die Kollektive konnten die Bürgschaft über ihren Kollegen übernehmen, was sehr oft die Möglichkeit eröffnete, von einer Freiheitsstrafe abzusehen und die beschuldigte Person "auf Bewährung" zu verurteilen.

Nach dem Urteil, besonders bei Bewährungsstrafen, wirkten viele Bürger (oft auch die Schöffen) mit, um die Bewährung in konkreter Form zu unterstützen. All das ermöglichte auch, im Einzelfall die für die betreffenden Straftat wirksam gewordene Ursachen und Bedingungen der Tat festzustellen, um daraus Schlussfolgerungen zur Verhütung von Rechtsverletzungen ziehen zu können.

Auch diese vielfältigen Formen der Mitwirkung der Bürger der DDR bei der Verwirklichung des Art. 90 der Verfassung sind in der BRD absolut unvorstellbar. Denn in der DDR wollten wir gesellschaftliche Bedingungen herstellen, die die Kriminalität überflüssig machen und deshalb zurückdrängen würden. In der BRD muss die Diskussion über die Kriminalität grundsätzlich von ihren gesellschaftlichen Ursachen ferngehalten und dem gescheiterten, kriminellen Subjekt als Alleinschuld zugewiesen werden.

Zu den Konfliktkommissionen in der DDR hatte ich oben einiges gesagt, im übrigen verweise ich auf mein im gleichen Verlag erschienenes Buch "Das DDR-Justizsystem - das beste je in Deutschland?"

Zum Kriminalität vorbeugenden Wirken der Gesellschaftlichen Gerichte darf ich noch anmerken, dass - wie betreffende Untersuchungen ergaben - die Rückfälligkeit nach dem Tätigwerden der Gesellschaftlichen Gerichte außerordentlich minimal war, es sich nur um ganz wenige Prozente handelt. Ihre vorbeugende Wirksamkeit war somit sehr hoch (auf die Gründe kann ich hier nicht weiter eingehen).

Zu betonen ist weiter, dass in der DDR durchweg eine sorgfältige kriminalistische Arbeit geleistet wurde; an die Gesellschaftlichen Gerichte/GG) wurden nur vollständig aufgeklärte Straftaten übergeben.

Jetzt zu Ihrer Frage fünf und sechs, damit nunmehr zum Familienrecht. Zunächst zur fünften Frage:

Beim Familienrecht ist besonders an die Belange der Frauen der DDR und die Auswirkungen des Beitritts zur BRD 1990 auf sie zu denken.

Dass die Frauen der DDR, die DDR-Bürgerinnen im Ganzen, vor allem die "Verlierer der Einheit" sind, ist zutreffend. Das kann man in besonderem Maße auf dem Gebiete des Rechts, so vor allem des Familienrechts, sehen.

Zunächst (also nach 1945) galt in Ost und West das überkommene Familienrecht, wie es im vierten Buch des BGB geregelt war und in der BRD, mit einigen Änderungen, auch heute noch ist. Dieses Recht war ein ausgesprochen patriarchalische Regelung der Familienbeziehungen. An der Ausarbeitung des BGB waren Frauen ohnehin nicht beteiligt. Männer bestimmten - auch in der Gesetzgebung - wie es in der Familie zugehen soll, wer was darf, wer was nicht darf.

Das möchte ich in aller Kürze ein bisschen veranschaulichen: das patriarchalische Familienrecht des BGB ging davon aus, dass das Vermögen einer Familie unter der Verwaltung eines Mannes steht. Eine Tochter, die möglicherweise Vermögen ihr Eigen nennen darf, konnte bis zu ihrer Volljährigkeit, bis zu ihrem einundzwanzigsten Lebensjahr, über ihr Vermögen schon mangels Geschäftsfähigkeit nicht verfügen. Über dieses verfügte ihr Vater. Besonders damals war man bestrebt, die Töchter, womöglich schon mit 16 Jahren, aber spätestens vor dem 21. Lebensjahr unter die Haube zu bringen - auch, damit sie dann "versorgt" waren.

Mit der Eheschließung fiel das wie auch immer vorhandene Vermögen der Tochter als nunmehrige Ehefrau der Verwaltung ihres Ehemannes. Die faktisch durch die Frau (als Tochter oder Ehefrau) nicht kontrollierbare Verwaltung ihres Vermögens durch einen Mann, Vater oder Ehemann, war eine beispiellose Entmündigung!

Eine - inoffizielle - Begründung für diese "Arbeitsteilung" lautete: Frauen können nicht mit Geld umgehen! Sie seien auf's Ausgeben von Geld und nicht auf dessen Mehrung eingestellt!

(Am Rande: das galt natürlich alles vornehmlich für entsprechende Familien und Ehen mit dem gemäßen Vermögenswerten. Arbeiterfrauen, als Töchter oder Ehefrauen, waren ohnehin "Habenichtse", vermögenslose Mägde, "Reinemachefrauen", bestenfalls schlecht bezahlte Arbeiterinnen).

Die zweite eindeutig patriarchalische Regelung betrifft die Bestimmung des Wohnsitzes der Eheleute, damit der Familie. Ausschließlich der Ehemann bestimmte dies, gemäß seinem am jeweiligen Ort gelegenen Vermögens (Grundbesitz) oder (bei Beamten) nach dem Ort ihres Einsatzes. Die Frau hatte gefälligst mitzuziehen; sie besaß kein eigenes Wohnsitzbestimmungsrecht.

In gleicher Weise bestimmte auch der Ehemann (vom Vater der Töchter gar nicht zu reden), ob die Frau eine berufliche oder ähnliche Tätigkeit ausüben durfte und was für eine - darin eingeschlossen die Frage einer entsprechenden - Ausbildung.

So bestimmte der Ehemann - nach dem BGB - über das Eheleben hinaus das gesamte Leben der Frau! Natürlich richtete sich das im Einzelnen nach dem Stand des Ehemannes, seiner "standesgemäßen" Sichtweise - seiner Zeit und seiner "Kreise".

Das Gegenstück zu dieser "Rechts"stellung bestand darin, dass sie die Schlüsselgewalt besaß. Denn der Mann musste natürlich, damit die Frau ihre Pflichten im Haushalt erfüllen konnte, ihr (bestimmte!) Schlüssel, so die Schlüssel zum Hause, zu Küche, Kammer und Keller, aushändigen. In diesem Rahmen lag auch die juristische "Schlüsselgewalt", die Befugnis, bestimmte Rechtsgeschäfte, wie den Einkauf von Lebensmitteln u. ä. im Rahmen des ihr überlassenen Wirtschaftsgeldes, vorzunehmen.

Je nach den Eheverhältnissen durfte die Ehefrau sich auch - soweit der Mann nichts dagegen hatte - einige Kleidungsstücke selbst kaufen!

Bei Knechten, Mägden Arbeitern und Arbeiterinnen dominierte Natur gemäß ganz anderes - um überhaupt leben, überleben zu können.

Muss man daher nicht davon sprechen, dass juristisch im BGB, und also noch im 20. Jahrhundert und in der BRD noch viele Jahrzehnte (also in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts) festgelegt war, dass die Frau nicht nur faktisch, sondern auch nach der Rechtslage weitgehend rechtlos, eine "moderne" Sklavin war?

Anmerkend weise ich noch auf den ehelichen "Güterstand" hin. Außer dem gesetzlichen kennt das BGB auch den vertraglichen, nach dem die Eheleute abweichende Regelungen treffen dürfen. Das BGB gab einige Bestimmungen vor, überließ aber im übrigen den Eheleuten, und das heißt faktisch vor allem dem Ehemann, wie die Vermögensfragen geregelt werden. Wie auch beim verbreiteten Ehevertrag, der besonders im Falle einer Ehescheidung bedeutsam wird, bestimmt - wie auch im Wirtschaftsleben - letztlich der ökonomisch Stärkere, was wie geregelt wird, wobei er sich eines anwaltlichen Rates bedienen darf. Dass mittels eines Ehevertrages der "andere" Ehepartner oft "über den Tisch gezogen" oder sonst geknebelt wird, hat sich inzwischen auch bei früheren DDR-Bürgern herumgesprochen.

Demgegenüber gab es nach dem Recht der DDR weder Eheverträge, noch sonst Vereinbarungen, die der Verfassung, namentlich dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau, widersprachen.

Überhaupt muss man sich - was ich hier einflechten möchte - generell über die Rolle von Verträgen in der BRD klar sein: Es gilt - als hehrer Grundsatz des kapitalistischen Privatrechts - Vertragsfreiheit. Sie ist Ausdruck der allgemeinen Handlungsfreiheit gem. Art. 2 GG.

Verträge können zwischen natürlichen und juristischen Personen, wie z.B. Aktiengesellschaften, in juristischer Form im Rahmen der Gesetze, aber auch außerhalb der gesetzlichen Bestimmungen geschlossen werden. Inwieweit sie dann sogar dem Gesetz widersprechen, also "eigentlich" rechtswidrig und womöglich nichtig sind, ist oft eine Frage der Auslegung, d.h. es kommt auf den jeweiligen Einzelfall an. Solches muss dann vielfach vor Gericht - von den Anwälten der beiden Parteien - ausgefochten werden, soweit sich nicht eine außergerichtliche Einigung als kostengünstiger und weniger folgenreich empfehlen. Wer dabei den Kürzeren zieht, hängt vornehmlich von der ökonomischen Stärke der Parteien, evtl. auch noch von anderen außerrechtlichen Umständen, ab.

Es gilt daher: je offener eine Rechtsordnung hinsichtlich ihrer gesetzlichen Bestimmungen ist, desto mehr Freiheiten, auch Vertragsfreiheit, folglich auch desto mehr Fälle von "Über-den-Tisch-gezogen-Werden", sind "erlaubt". Folglich gilt: Je weniger gesetzliche Schutzbstimmungen eine Rechtsordnung hat, desto schlimmer ist es für die ökonomisch Schwächeren!

Gerade auch aus diesem Grunde war in der DDR-Rechtsordnung ein Ehevertrag nicht vorgesehen. Was in und nach der Ehe erlaubt ist oder nicht erlaubt ist, war in einem hohen Maß von Eindeutigkeit gesetzlich geregelt. Das Recht der DDR erwies sich so in besonderem Maße als ein Schutzrecht zu Gunsten der schwächeren Seite, vielfach dehalb zu Gunsten der Frauen.

Soviel zunächst zur Einstimmung in das Familienrecht der DDR.

In beiden Rechtsordnungen, genauer in ganz Deutschland, galt zunächst das überkommene Recht, so auch das BGB mit seinem patriarchalischen Familienrecht, dessen Grundzüge ich oben charakterisiert hatte.

Sowohl das Grundgesetz wie auch die für eine gesamtdeutsche Republik ausgearbeitete Verfassung, die dann 1949 als Antwort auf die Bildung eines westdeutschen Separatstaates zur Verfassung der ostdeutschen DDR wurde, enthielten eine Bestimmung über die Gleichberechtigung von Mann und Frau.

So weit gut.

Aber es gibt folgenden fundamentalen juristischen Unterschied: In der DDR-Verfassung von 1949 - wie in derjenigen durch Volksentscheid angenommenen von 1968 - war eindeutig bestimmt, dass diese Verfassung unmittelbar geltendes Recht wurde und alle entgegenstehenden Bestimmungen mit dem Inkrafttreten der Verfassung aufgehoben sind. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau war damit in der DDR per 7. Oktober 1949 juristisch garantiert.

Soweit einzelne Gerichte womöglich unsicher waren, welche überkommenen patriarchalischen Bestimmungen im Einzelnen dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau widersprechen oder doch noch (bis auf weiteres) anwendbar bleiben, hatte im Bedarfsfall das Oberste Gericht der DDR schnellstens reagiert und eventuelle Unklarheiten beseitigt.

In der DDR konnten die Frauen ab dem 8. Oktober 1949 juristisch auf ihre Gleichberechtigung pochen, denn in der auf der Verfassung begründeten Gerichtspraxis wurde die Gleichberechtigung von Mann und Frau, also die gleiche juristische Anerkennung von Mann und Frau, gewährleistet.

(Natürlich hinkte die Lebenswirklichkeit vieler Ehepaare, gerade solcher, die bereits über viele Jahrzehnte nach dem überkommenen Familienrecht und den dem gemäßen Gewohnheiten und Bräuchen zusammengelebt hatten, dem Verfassungsgebot hinterher. Aber das ist keine juristische Frage. Denn natürlich wirken alte Traditionen immer nach. Man kann relativ schnell neue Gesetze schaffen oder überkommene ändern, aber Menschen brauchen oft längere Zeit für Wandlungen.)

Im bundesdeutschen Grundgesetz fehlte und fehlt eine Bestimmung, die das Grundgesetz sofort in vollem Umfang in Kraft setzt und entgegenstehende Bestimmung sofort außer Kraft setzt.

Daraus resultierte, dass die Bestimmungen des Grundgesetzes, so insbesondere die über die Gleichberechtigung von Mann und Frau, über Jahrzehnte "auf dem Papier stand".

Betrogen waren die Frauen!

Denn in der BRD mussten Bestimmungen des Grundgesetzes vielfach erst durch besondere Gesetze juristisch umgesetzt werden. Dessen waren sich auch die "Väter des Grundgesetzes" bewusst. Sie wussten auch, wie langsam die Gesetzgebung in ihrem Land sein würde und gaben deshalb dem Gesetzgeber im Art.117 eine besondere Frist bis zum 31. März 1953, innerhalb derer die gesetzgeberische Umsetzung des Verfassungsgrundsatzes der Gleichberechtigung von Mann und Frau erfolgen müsse. Wie voraussehbar: Diese Frist wurde nicht eingehalten - ohne Folgen für den Bundestag als Gesetzgeber oder eine Bundesregierung, aber mit der Folge der Fortdauer der weiteren juristischen Ungleichbehandlung, also der juristischen Benachteiligung der Frauen im "Rechtsstaat" BRD. Nicht einmal das BVerfG (Bundesverfassungsgericht) kam in die Lage (weil es keiner anrief). sich mit diesem grundgesetzwidrigen Zustand zu befassen und auseinanderzusetzen.

Der bundesdeutsche Gesetzgeber war säumig: es brauchte noch Jahrzehnte, bis Stück für Stück auf den verschiedensten Gebieten die Gleichberechtigung von Mann und Frau, wie auch, was dazu gehört, die Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern, oder z.B. die Regelung des Umgangs von nichtehelichen Vätern mit ihren Kindern betrifft, geregelt wurde.

Deutlicher kann der Unterschied zwischen den beiden Rechtsordnungen und die Benachteiligung der Frauen in der BRD nicht erkannt werden.

Die Gleichberechtigung der Frauen wurde auf die Lange Bank geschoben, aber es gab im GG auch Bestimmungen, die eine sofortige Wirksamkeit entfalteten: So lautete der Art. 102 schlicht und einfach und, wenn man nicht genauer hinschaut, auch in fortschrittlichem Geist: "Die Todesstrafe ist abgeschafft."

Wem diente im Jahre 1949 eine solche Bestimmung? Wer profitierte davon vor allem? Die Nazi- und Kriegsverbrecher! Zumindest "vor dem Galgen" waren sie sicher! Das war kein faux pas, kein "zufälliger" Fehler! Nein: Die Bewahrung von Nazi- und Kriegsverbrechern vor dem Galgen war Ausdruck der nazifreundlichen Politik Adenauers!

Die Gleichberechtigung von Mann und Frau besaß bei den Vätern des Grundgesetzes und Adenauer offenbar keine solche Dringlichkeit wie die Erhaltung des Lebens von Nazi- und Kriegsverbrechern!

Nun schließlich zu Ihrer sechsten Frage:

Die DDR war ohne Zweifel und international anerkannt ein kinderfreundliches Land.

Die Frage wie eine Gesellschaft sich um Kinder sorgt, ist nicht nur und nicht in erster Linie eine Frage von Gesetzen oder politischen Erklärungen. Kinder und Familien sind soziale Realitäten. Deshalb ist wichtig, welche soziale Wirklichkeit - auch durch Gesetzgebung - geschaffen wird.

Wer ein kinderfreundliche Gesellschaft schaffen will, muss sich daran erinnern, dass Kinder (grundsätzlich und in aller Regel) in Familien hineingeboren werden. Wer etwas für die Kinder tun will, muss mit den Familien, den Elternhäusern anfangen. Die Lebensverhältnisse der Kinder sind maßgeblich - und meist für ihr ganzes Leben - durch die ihrer Eltern bestimmt, vorprogrammiert. Je nach diesen gelangen die Kinder des einen Elternhauses über Eliteschulen in beste Lebenspositionen, andere geraten in die Gosse, leben auf der Straße.

Eine Gesellschaft wie die der BRD, in der die sozialen Gegensätze in aller Schärfe auf einander stoßen - äußerlich wahrnehmbar am Gegensatz von arm und reich, mit verbreiteter Kinderarmut - kann niemals kinderfreundlich sein oder werden. Bestenfalls bietet die Familienministerin ein paar Palliativmittel!

Das GG der BRD trägt - gerade mit seinen Grundrechten, die von der überwiegenden Mehrheit der Bürger mangels materieller, vor allem finanzieller Möglichkeiten kaum in Anspruch genommen werden können, - maßgeblich dazu bei, dass die überkommenen sozialen Verhältnisse in der Gesellschaft erhalten, konserviert bleiben. Das GG ist, wollte und will seinem ganzen Wesen nach konservativ sein!

Zum Thema "Kinder" und diesbezüglicher Elternrechte spricht Art.7, Abs. 4, Bände: Die Zulassung von Privatschulen - für Kinder aus "bevorzugten", "besseren" Familien! Die sozialen Gegensätze werden ausdrücklich in den Bereich der Schule übertragen! Nach 1990 wurden auch im "Beitrittsgebiet" Privatschulen eingeführt.

Die Verfassungen der DDR strebten eine andere Gesellschaft an - mit dem Markenzeichen der sozialen Sicherheit für alle.

Im Weiteren ist das Thema der Vereinbarkeit von Mutterschaft und Beruf für die Frau von zentraler Bedeutung. Wo die Berufstätigkeit der Ehefrau traditionelle als Ausnahmefall, gegebenenfalls als Problemfall gesehen wird, bleibt eine solche Sichtweise hinter dem weit zurück, um was es geht.

Da sich - auch in der Geschichte der Menschheit - manches unter bestimmten Bedingungen herausbildet, was nachher eine ganz andere Funktion erfüllt oder erfüllen kann, möchte ich mit Ihnen zurückblicken:

Die traditionelle Arbeitsteilung zwischen den Eheleuten bestand in vielen Familien seit Jahrzehnten darin, dass der Mann "arbeiten geht" und die Frau sich um Kinder und ums Kochen in der Küche sorgt. (Bei den Bauern und Handwerkern war es anders!

Recht plötzlich entstand in der Hitlerzeit, im Hitlerkrieg eine ganz neue Situation: Die Männer waren "im Krieg", aus dem viele nicht mehr zurückkehrten - ihre Arbeitsplätze, vor allem in der Rüstungsindustrie und in anderen "kriegswirtschaftlich bedeutsamen Betrieben" - mussten besetzt werden: die Frauen mussten einspringen (viele Frauen und Mädchen wurden zwangsverpflichtet). Die Frauen lernten Arbeiten auszuführen, die früher den Männern vorbehalten blieben. Sie erkannten ihre neuen Fähigkeiten und damit ihr Selbstbewusstsein.

Nach dem Krieg hatte sich die Lage für die Frauen kaum verändert; viele Männer kehrten nicht oder erst nach Jahren oder als Krüppel zurück. Dass Frauen, zunehmend Mütter, ihren Mann standen, zu stehen hatten, wurde zu einer Normalität. Sie hatten jetzt ihr eigenes Geld verdient und mussten nicht mehr beim Mann um Geld betteln. Auch hatten sich nicht wenige von ihnen mit der Arbeit und für diese qualifiziert: sie waren nun Facharbeiter oder mehr! Die Frauen hatten gelernt - bzw. lernen müssen - Berufstätigkeit und Pflicht in der Familie (oft recht und schlecht) miteinander zu verbinden.

In ihre frühere abhängige Rolle wollten sie nicht zurück.

Das alles war - zunächst - einer Notlage geschuldet und nicht die Verwirklichung eines Ideals. Diese Notlage wurde - ungewollt - jedenfalls in Ostdeutschland zum Beginn eines welthistorischen Fortschritts!

In Westdeutschland wurde in der Vorstellungswelt vieler Menschen diese Zeit nur als Notzeit gesehen, bald kam das überkommene Frauenbild in einer patriarchalisch dominierten Familie wieder stärker zur Geltung, das die Frau - vielfach wieder - an Kinder, Kochen und Küche band.

Demgegenüber wurde in Ostdeutschland, dann in der DDR, diese zeitbedingte Notlage von vielen und immer mehr Frauen als eine Chance, als eine Möglichkeit begriffen, die schon in den Verfassungen der ostdeutschen Länder verankerte Gleichberechtigung auch tatsächlich zu verwirklichen.

Dazu gehören dann zunehmend eine fachgerechte Ausbildung oder Weiterbildung und nicht zuletzt die Gewährleistung von sicheren Aufenthalten für ihre Kinder in Kinderkrippen, Kindergärten und Schulhorten. Das war in Ostdeutschland, dann in der DDR, zunehmend besser möglich, weil viele und zunehmend mehr Frauen in volkseigenen oder gleichgestellten Betrieben tätig waren, die nicht primär auf Profiterlangung ausgerichtet waren, sondern eine gesellschaftliche Verantwortung für die Frauen erkannten. Dass die in Ostdeutschland wirkenden Parteien und Organisationen, so der Demokratische Frauenbund Deutschlands (DFD) diese Entwicklung in jeder Hinsicht förderten und unterstützten, darf nicht vergessen werden. Überhaupt war die Frauenförderung ein allgemeines gesellschaftliches Anliegen, das der Qualifizierung und Weiterbildung der Frauen bis zum Studium und zu Promotionen besondere Aufmerksamkeit schenkte.

Für die Kinder und ihre Persönlichkeitsentwicklung war von erstrangiger Bedeutung, dass sie, ganz gleich aus welchem Stand, aus welchen Elternhäusern sie kamen, alle die gleichen Möglichkeiten für eine gute Schulbildung, auch für eine höhere Schulbildung und ebenfalls für ein Fach- oder Hochschulstudium erhielten.

Tatsache ist, dass in der DDR nicht wenige Kinder aus ärmeren Verhältnissen hoch qualifizierte Fachleute, auch Professoren wurden, was ihnen unter anderen gesellschaftlichen Verhältnissen kaum, bestenfalls in einzelnen, besonderen Fällen, möglich geworden wäre.

Das war eine Bildungsrevolution ohne Beispiel.

Schon die DDR-Verfassung von 1949 und noch deutlicher die von 1968 haben die vorgenannten Errungenschaften verfassungsrechtlich verankert und gesichert.

Der "Beitritt", die Einkassierung der DDR und Unterwerfung ihrer Bürger unter frühere kapitalistische Verhältnisse, machte all diese Errungenschaften der DDR von Grund auf kaputt - was auch an der in meinem Buch untersuchten veränderten Rechtslage unübersehbar wurde.

Schließlich erscheint eine knappe Erläuterung des Umgangs des Rechts mit nichtehelichen Kindern geboten. Denn auch dies ist eine Frage der Gleichberechtigung, sowohl der Gleichberechtigung von Mann und Frau, als auch infolge dessen der Gleichberechtigung von ehelichen und nichtehelichen Kindern.

Ohne auf Einzelheiten einzugehen, war seit Jahrhunderten üblich, dass die Söhne der Herrschaften sich mit den Mädchen der unteren Schichten, besonders den noch unberührten, vergnügten. Trug das Mädchen das Kind aus, war das aus solcher Beziehung (mit der Entjungferung der Kindesmutter) erwachsene Kind tatsächlich und rechtlich unehelich - mit all den sich daraus ergebenden nachteiligen Auswirkungen für Mutter und Kind. Viele Romane und Geschichten sprechen davon und schildern die Situation der Betroffenen.

Das BGB spricht von einer "standesgemäßen Versorgung" des so gezeugten Kindes und seiner Kindesmutter. Nun war völlig klar und auch die Wirklichkeit, dass der Rechtsbegriff "standesgemäß" sich auf den Stand des Mädchens, nicht auf den des Herrn Erzeugers bezog. Ebendeshalb bewegte sich im Einklang mit der Rechtsordnung die Übung, dass die Söhne der Herrschaften die "leidige Angelegenheit" mit "ein paar Gulden" erledigten und so die Kindesmutter auf Lebenszeit abspeisten. Eine Rechtssicherheit für einen durchsetzbaren Anspruch auf Kindesunterhalt, wie es dann später juristisch geregelt wurde, gab es nicht.

In der BRD hatte es Jahrzehnte gedauert, bis die im Art. 3 GG nur sehr allgemein festgelegte Gleichstellung aller Menschen vor dem Gesetz - somit auch von ehelichen und nichtehelichen Kindern - in greifbare verbindliche Gesetze umgesetzt wurde.

In der DDR war demgegenüber der Gleichheitsgrundsatz der Verfassung von 1949, damit auch der gleichen rechtlichen Stellung ehelicher und nichtehelicher Kinder, mit dem 7. Oktober 1949 uneingeschränkt verbindlich.

Erich Buchholz

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OFFEN-SIV INTERN

Anna C. Heinrich und Frank Flegel: In eigener Sache

Die offen-siv hat sich von ihrem langjährigen Herausgebergremium, dem "Verein zur Förderung demokratischer Publizistik e.V." getrennt, konkret gesagt, die offen-siv verzichtet auf die Herausgeberschaft.

Das Ganze hat mit den Entwicklungen der letzten Monate zwischen Kommunistischer Initiative (KI) und offen-siv zu tun. Der "Verein zur Förderung demokratischer Publizistik e.V." ist in diese Entwicklungen insofern eingebunden, als er mehrheitlich aus KI-Mitgliedern besteht.

Das soll nun näher erklärt werden, was aus drei Gründen aber nicht ganz einfach ist. Wir haben nämlich erstens keine inhaltlichen Differenzen mit der KI, es geht eher um Organisationspolitisches bzw. Sozialpsychologisches, wir können zweitens bestimmte Interna aus der KI bzw. der offen-siv nicht veröffentlichen, dazu ist der Klassenfeind zu aufmerksam, und wir gießen drittens ungern Jauchekübel über Genossen aus.

Im Bewusstsein dieser Einschränkungen wollen wir versuchen, die Ursachen für die entstandene Situation aufzuzeigen:

Frank war zum Bildungsbeauftragen der KI bestimmt worden, seine Aktivitäten in und für die KI waren aber wenig erfolgreich. So musste zunächst das am Ende der Kaderschulung geplante Festival "Kommunistische Kultur" wegen Unrealisierbarkeit gestrichen werden (2010), dann brach die Kaderschulung komplett zusammen (2011). Als sich organisationsintern ideologische Schwächen in der Frage des Antiimperialismus zeigten, hier insbesondere in der Einschätzung des Staates Israel, damit des Zionismus und gleichzeitig in der Einschätzung der unterschiedlichen Spielarten des politischen Islam, vor allem Hisbollah, Hamas, Iran, wurde die Organisierung eines internen Klärungsprozesses beschlossen. Die Konzepte, die Frank dazu entwarf, konnten leider nicht umgesetzt werden. Der Klärungsprozess starb schon, bevor er begonnen hatte (Anfang 2012). Das bewog Frank zum Rücktritt von seinen Funktionen als Bildungsbeauftragter (März 2012). Weitere von Frank getroffene strittige Entscheidungen sowohl als Redakteur der offen-siv als auch in der Auseinandersetzung mit Gegnern der KI führten zu seinem Rückzug aus der praktischen Politik der KI und damit zum Austritt (Mai 2012).

In diesen Monaten deprimierender Selbstzweifel entstand die Überlegung, die offen-siv den besten Genossen, also den führenden Kadern der KI, zu übergeben (März/April 2012). Die Prüfung der Übergabemöglichkeiten an diese Genossen (Mai/Juni 2012) zeigte, dass es keine gab.

Nachträgliche, nicht nur den Selbstzweifel betreffende Reflexionen über die Situation bzw. über die jeweiligen Stillstände, Handlungsschranken usw. führten zu folgenden Problemanzeigen:

In der KI hat sich eine eigenartige Organisationsstruktur herausgebildet: es gibt einerseits ein jeweils gewähltes, offizielles Leitungsorgan und es gibt andererseits eine informelle Führung, die nicht gewählt und damit nicht rechenschaftspflichtig oder gar abwählbar ist, für die keine Aufgabenbereiche abgesteckt sind und für die es deshalb auch keine Schranken gibt. Das führte u.a. dazu, dass die gewählten Leitungsorgane recht schnell als inkompetent bezeichnet wurden, als Organe, die ihren Aufgaben nicht gewachsen seien. Unzweifelhaft stimmte das in einigen Fällen. Die interessante Frage ist aber die nach den Ursachen, denn das eben geschilderte Szenario wiederholte sich in der Geschichte der KI insgesamt vier Mal! Eine informelle Führung, deren Handeln und Entscheiden nicht reflektiert werden kann, führt organisationspolitisch zum Stillstand. Es bildet sich bei den Mitgliedern nämlich etwas ähnliches heraus, wie es die Sozialpsychologie mit der Erscheinung des "Autoritären Charakters" beschreibt: Das einzelne Mitglied wagt keinen eigenständigen praktischen Vorschlag, keine Einschätzung, äußert keine Idee, so lange die informelle Führung nicht die Linie vorgegeben hat. Tatkraft und Energie werden gelähmt, Angst vor Fehlern ist die bestimmende Emotion.

Nach dem Scheitern des Übergabeversuches der offen-siv an die führenden Genossen der KI ging es für die Redaktion darum, Bedingungen dafür herzustellen, zukünftig konstruktiv und ohne im eigenen Umkreis lauerndes Misstrauen an der Zeitschrift arbeiten zu können.

Deshalb war die organisatorische Trennung unumgänglich.

Mehr ist es aber auch nicht. Es gibt keine inhaltliche Differenz zur KI, und die offen-siv wird, herausgegeben von Frank Flegel, bleiben, was sie früher war und heute ist.

Anna C. Heinrich und Frank Flegel


P.S.: Wir haben von Gerüchten gehört, denen zufolge wir die Absicht hätten, die offen-siv zum Jahresende einzustellen. Diese Gerüchte sind falsch. Wahrscheinlich sind sie daraus entstanden, dass bruchstückhafte Informationen aus den Verhandlungen zur Übergabe der offen-siv an die führenden KI-Genossen "durchgesickert" sind, denn dabei ging es unter anderem um einen Übergabetermin zum Jahresende. Da es aber keine Übergabe geben wird, erscheint die offen-siv weiter wie bisher mit der gleichen Redaktion - und das unbefristet.

P.P.S.: Der "Verein zur Förderung demokratischer Publizistik e.V." hat sich zum 1. August 2012 aufgelöst. Der Verein hat mehrheitlich beschlossen, das vorhandene Vereinsvermögen von rund 550,00 Euro, das ausschließlich durch die Mitgliedsbeiträge und nicht durch offen-siv-Spenden zusammengekommen ist, der KI für die Bildung junger Genossinnen und Genossen zur Verfügung zu stellen.

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IMPRESSUM

offen-siv, Zeitschrift für Sozialismus und Frieden

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Quelle:
Offensiv Nr. 7/2012 - Zeitschrift für Sozialismus und Frieden
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. September 2012