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KAZ/199: Leiharbeit gesetzlich verbieten!


KAZ - Kommunistische Arbeiterzeitung, Nr. 343, Juni 2013
Proletarier aller Länder und unterdrückte Völker vereinigt euch!

Leiharbeit gesetzlich verbieten!

von Ludwig Jost



Davon will die große Mehrheit unserer Gewerkschaftsführer nichts wissen. Sie sind zu feige, um diese immer mehr in den Betrieben erhobene Forderung aufzugreifen und die Gewerkschaftsmitglieder dafür zu mobilisieren, um sie dem Kapital und der Regierung um die Ohren zu schlagen. Im Gegenteil, statt gegen die damit gesetzlich verordnete Spaltung der Arbeiterklasse endlich vorzugehen, erklären sie nach wie vor bei jeder Gelegenheit. dass sie nichts gegen Leiharbeit haben - sie muss nur "fair" gestaltet sein und darf von den Kapitalisten nicht "missbraucht" werden. Um die "faire Gestaltung" kümmert sich hierbei die "Tarifgemeinschaft der DGB Gewerkschaften für Leiharbeit" mit der Vereinbarung von Mindestlöhnen (8,50 Euro Std.) und die IGM z.B. mit Branchenzuschlägen. Dadurch wurden und werden die in aller Regel von den Belegschaften, auf linken Flugblättern und nicht nur in der linken Presse als "Sklavenhändler" bezeichneten Verbände der Arbeitskrafthändler, wie der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) und der "Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ)" zu Tarifvertragsparteien aufgewertet. Die praktische Konsequenz daraus ist, das Geschäft mit dem Verkauf der Arbeitskraft der Lohnabhängigen über Zwischenhändler ist vom DGB zur Normalität erklärt. Die sich vornehm als "Zeitarbeit" ausdrückende Dealerei mit der Arbeitskraft wird dabei durch die nach dem Tarifvertragsgesetz geltenden Vorschriften wie z. B. "Friedenspflicht", "Nachwirkung von Tarifverträgen" usw. gepflegt und salonfähig gehalten (siehe Kasten).


Grundsätzliches zu den Tarifverträgen mit den Arbeitskrafthändlern
Der Mitverfasser von Kommentaren zum Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht und bei Gewerkschaftsseminaren immer wieder als Referent eingesetzte Professor Wolfgang Däubler von der UNI Bremen hat dazu festgestellt: "Seit zehn Jahren sorgen Tarifverträge - auch die der DGB-Gewerkschaften - dafür, dass Leiharbeiter enorme Zumutungen hinnehmen müssen. Ich kann nicht erkennen, dass ein neuer Tarifvertrag diese Situation wesentlich verbessern würde.
Mindestlohn und Branchenzuschläge sind kein Problem mehr, wenn Equal Pay gilt, wie es im Gesetz vorgeschrieben ist. Weiter überzeugt der Hinweis auf Scheingewerkschaften mit Dumping-Verträgen nicht. Sie können auch dann auftauchen, wenn es DGB-Tarife gibt. Dagegen helfen genau wie im Fall der Christlichen Gewerkschaften Zeitarbeit (CGZP) nur gerichtliche Mittel. Nichts anderes gilt für ausländische Billigtarife. Abgesehen davon, dass das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nur nach deutschem Recht abgeschlossene Tarife vorgehen lässt: Eine solche Entwicklung lässt sich nicht dadurch verhindern, dass man den Verleiherverbänden durch Abschluss von Tarifverträgen eine Freude bereitet. Die EU-Leiharbeiterrichtlinie verlangt außerdem, dass der 'Gesamtschutz' der Leiharbeiter nicht schlechter sein darf als der der Stammbeschäftigten - es gibt daher ein beträchtliches Risiko, dass die DGB-Tarife später für unwirksam erklärt werden.
Schon 2003 war es ein großer Fehler, sich mit den Verleihern einzulassen. Man sollte ihn nicht ein zweites Mal begehen. Stattdessen sollten die DGB-Gewerkschaften erklären, dass sie jetzt und in Zukunft nicht mehr über Leiharbeitstarife verhandeln. Damit wäre die Verdrängungswirkung gegenüber dem gesetzlichen Equal Pay und Equal Treatment weg, in diesem Punkt gäbe es keine Nachwirkung mehr. Wer stattdessen wieder verhandelt, verhindert die Gleichstellung der Leiharbeiter. Und viele werden unterstellen, man wolle in Wahrheit flexible Arbeitskräfte, die im Ernstfall als Erste gehen müssen." (W. Däubler in ver.di/Druck-Papier 03 2013. Wolfgang Däubler ist Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen)
Mit den Worten Däublers ist eigentlich alles gesagt. Doch unbeirrt davon begeht die DGB-Tarifgemeinschaft für Leiharbeit die oben angesprochenen Fehler durch Verhandlungen mit den Verleihern nach 2003 zum zweiten Mal. Sie beruft sich dabei auf die Nachwirkung von Tarifverträgen als in dem Fall durch Arbeitsgerichte ungeklärter Rechtsfrage. Die entsprechenden Tarifverträge mit den Arbeitgeberverbänden der Verleiher wurden zum 30. April 2013 gekündigt. Dazu hat u. a. der Leiter der für die Tarifpolitik zuständigen Abteilung beim Vorstand der IGM, Stefan Schaumburg, erklärt: "Mit den Tarifverträgen über Branchenzuschläge haben wir uns bewusst entschieden, den tariflichen Weg weiterzugehen. Da wir uns jetzt nicht mehr mit den 'christlichen' Gewerkschaften herumschlagen müssen, haben wir gute Ausgangsbedingungen, um weitere Verbesserungen zu erreichen. Wenn wir die Tarifverträge jetzt enden ließen, hieße das auch, die weitere Gestaltung allein dem Gesetzgeber zu überlassen. Das kann nicht in unserem Interesse sein. Wir müssen beides weiterverfolgen: Bessere Gesetze und bessere Tarifverträge..." (Interview mit Schaumburg am 13. März 2013 bei der IGM)
Jetzt müssen sich die von Leiharbeit Betroffenen weiter mit dem "herumschlagen" was Schaumburg und die anderen DGB-Tarifpolitiker bei der Verfolgung der "besseren Gesetze" und "besseren Tarifverträge" herausholen. Sie setzen hierbei über eine sogenannte "Öffnungsklausel" - die Verschlechterungen durch Tarifverträge zulässt außer Kraft, was in den §§ 3 und 9 des AUG, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz über die Gleichbehandlung von Leiharbeitern und Stammbelegschaft "einschließlich des Arbeitsentgelts" ausgesagt und damit geregelt ist. IGM- und DGB-Vertreter müssen sich dabei selbst von der christlichen Spaltergewerkschaft Metall, die Frage stellen lassen, warum sie eigentlich noch Tarifverträge abschließen. "Wir fallen doch jetzt als Ausrede weg", hat der Bundesvorsitzende des CGM, Adalbert Ewen festgestellt und erklärt: "Wir haben Fehler in der Zeitarbeit gemacht, und wir haben unsere Lehre daraus gezogen... Diejenigen, die uns über Jahre hinweg vorgeworfen haben, die prekäre Situation in der Zeitarbeit verschuldet zu haben, haben es jetzt in der Hand: Wenn keiner mehr einen Tarifvertrag in der Zeitarbeit abschließt, dann gilt equal pay!" (Pressemitteilung CGM 28.03.2013).


Was hierbei den angeblichen Missbrauch der Leiharbeit durchs Kapital angeht, haben wir auf Grundlage des im Januar/Februar in der Zeitung "junge Welt" (jW) erschienenen Artikels darüber berichtet, dass die DGB-Führung die eigene Organisation jahrelang dafür missbraucht hat, sich in der Branche Arbeitskrafthandel mit einer eigenen Leiharbeitsfirma zu beteiligen. Erst die durch diesen Skandal in der Öffentlichkeit und in den Gewerkschaften ausgelöste Empörung und entsprechende Proteste haben die DGB-Verantwortlichen gezwungen, diesen Laden, die "Weltblick-Personalpartner GmbH", abzuwickeln. Nur kurze Zeit danach, im März 2013 (Bericht in der jW vom 21.03.2013) wurde bekannt, dass der DGB bei diesem Missbrauch der gewerkschaftlichen Organisation nicht "einsame Spitze" ist bzw. war, sondern dabei assistiert wird von ver.di, die als Einzelgewerkschaft Mitglied im DGB ist. Die ver.di Führung hat hierbei wohl im Kopf, dass die "Dienstleistungsgewerkschaft" auch mit dafür zuständig ist, dem Kapital die durch Rausschmiss aus Betrieben und/oder Verwaltungen (Öffentlicher Dienst) u. a. erwerbslos gewordenen Gewerkschaftsmitglieder unterhalb der eigenen Tarifverträge für Hungerlöhne anzubieten (s. u.). Das von ihr betriebene Leiharbeitsgeschäft läuft hierbei über die "DAA-Zeitarbeit", einen Tochterbetrieb der "DAA-Stiftung Bildung und Beruf". Die Stiftung ist ein Bildungswerk der ehemaligen und in den Betrieben und DGB-Gewerkschaften als Spaltergewerkschaft diskutierten Deutschen Angestellten-Gewerkschaft DAG, die 2001 der ver.di beigetreten ist. Auf Nachfrage hat der ver.di Sprecher Christoph Schmitz erklärt, die DAA wäre kein Tochterunternehmen von ver.di, sondern eine "wirtschaftlich und organisatorisch eigenständige Stiftung". Dabei hat er zugegeben, die Organisation zu kennen.

Das muss wohl auch so sein, denn bei den Erklärungen der Stiftung zu ihrer Organisation heißt es: "Die Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Durch beide Organe ist die Nähe zur Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sicher gestellt."

Die Sicherstellung durch ver.di Funktionäre in den "Organen" sieht aus der Nähe betrachtet so aus: Vorsitzender der Stiftung ist Gerd Herzberg. Er war bis im September 2011 stellvertretender Bundesvorsitzender. Seine Steilvertreterin im aus drei Personen bestehenden DAA-Vorstand ist Dina Bösch. Sie ist im ver.di Bundesvorstand zuständig für betriebliche und Unternehmensmitbestimmung sowie für gewerkschaftliche Bildung. Im Aufsichtsführenden Stiftungskuratorium sind von den 9 Mitgliedern ebenfalls 6 ver.di Funktionäre: Die stellvertretende Bundesvorsitzende Andrea Kocsis, Bundesvorstandsmitglied Lothar Schröder, die baden-württembergische Landesvorsitzende Leni Breymaier, die stellvertretenden Vorsitzenden des ver.di Gewerkschaftsrates Andrea Pohl und Werner Filiposki sowie ver.di Mitglied Gabriele Platscher.


Das soziale Mäntelchen - die "eigenständige Stiftung"

Im Wirtschaftslexikon heißt es zu "Stiftung": "Von einem Stifter zu einem bestimmten Zweck zur Verfügung gestellte Vermögenswerte ... Stiftungen zu kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken werden steuerlich bevorzugt behandelt." (Wirtschaftslexikon, Werner Rittersberger, dtv-Verlag München 2002)

Dann ist ja alles klar und es kann nichts mehr passieren. Abgesehen von den Steuervorteilen können sich die ver.di-Führer der Situation entsprechend ja wahlweise dafür entscheiden, ob sie den gewerkschaftlichen Zwischenhandel mit der Arbeitskraft Lohnabhängiger als "gemeinnützig" oder "mildtätig" oder als "mildtätige Gemeinnützigkeit" bezeichnen wollen und damit ihr Gewissen und "Klassenbewusstsein" beruhigen, denn, so stellt die Stiftungstochter im Internet fest: "Die DAA Zeitarbeit arbeitet nach den Gütekriterien sozialverträglicher Zeitarbeit."

Von den "Gütekriterien" betroffen sind rd. 80.000 Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter, hauptsächlich aus Pflegeberufen. Sie sind Festangestellte der bei der DAA-Zeitarbeit integrierten "DAA Job Plus GmbH". Und für sie heißt es: "Eine Beschäftigung in der Zeitarbeit erhöht Ihren Marktwert auf dem Arbeitsmarkt. Sie beweisen Flexibilität, Lernbereitschaft und Einsatz. Durch wechselnde Einsätze lernen Sie verschiedene Fachbereiche und Arbeitsplätze kennen." (2013 DAA Deutsche Angestellten-Akademie)

Hierbei versuchen die "gemeinnützigen Mildtäter" von der DAA-Zeitarbeit im Internet unter der Spalte "Für Arbeitgeber", die Arbeitskraft ihrer "flexiblen und lernbereiten" Achtzigtausend mit der folgenden Werbung an die Kapitalisten zu verhökern. Dort heißt es z.B.: "Wir stellen die passenden Mitarbeiter (...) und sie zahlen für die geleistete Arbeit. Sie tragen kein Arbeitgeberrisiko, z. B. für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Urlaub." Und weiter: "Dadurch sparen sie sich die aufwendige und langwierige Personalsuche, Personalauswahl und Personaleinstellung." U. a. steht dabei unter der Überschrift "Herzlich Willkommen!": "Der Einsatz von Mitarbeiter/-innen auf Zeit bindet Personalressourcen nie länger als nötig."

Na, wenn das kein qualifiziertes Angebot "sozialverträglicher Zeitarbeit" ist und auch noch abgesegnet von der Dienstleistungsgewerkschaft und unter die Kontrolle ihrer Kuratoriumsaufsicht gestellt. Was mit anderen Worten heißt: He' ihr Kapitalisten, aufgepasst: Seid nicht blöd, macht keine Festeinstellungen! Nehmt euch Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter aus unserer Reservearmee von 80 Tsd. Ihr könnt sie heuern und feuern, so wie es die Auftragslage erfordert.

"Wir verdienen nicht an Leiharbeit", hat der o. g. ver.di-Sprecher Schmitz erklärt: Die ver.di-Vertreter in den Stiftungsgremien müssten sich an die gewerkschaftlichen Leitlinien halten: Leiharbeit dürfe nur "der Absicherung von Auftragsspitzen und nicht der Verdrängung von Stammbeschäftigten" dienen.

Soweit es hierbei ums Verdienen geht, verdienen diese Funktionäre von den ver.di-Mitgliedern einen kräftigen Tritt hinten rein, und das möglichst bald. Dabei geht es dann um die "Absicherung" der ver.di Satzung vor solchen Gewerkschaftsvertretern, um zu verhindern, dass Leiharbeit darin nicht als gewerkschaftliche Leitlinie und Aufgabe erklärt wird, um damit die letzten Reste der Ziele der Arbeiterbewegung zu "verdrängen".

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Innergewerkschaftliche Diskussion und Proteste gegen "Leiharbeit" und Lohndumping per Tarifvertrag

Am 3. Juni 2013 berichtete "junge Welt" (jW), dass in den vergangenen Wochen hunderte Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter Petitionen unterzeichnet und Dutzende Gewerkschaftsgremien - hauptsächlich bei ver.di - Resolutionen gegen die Fortsetzung der Tarifvertragsverhandlungen des DGB mit den "Leiharbeitgeberverbänden" verabschiedet haben. Die massiven Proteste von der Gewerkschaftsbasis haben den ver.di-Vorstand gezwungen, darauf mit einem "Offenen Brief" zu reagieren. Darin wird z. B. entgegen den Argumenten des Arbeitsrechtlers Professor Däubler und der Kritik aus den eigenen Reihen die Fortsetzung der Tarifvertragspolitik mit wenig schlüssigen Argumenten als notwendig begründet. Hierbei dürfte klar sein, dass eine Verweigerung des DGB, Tarifverträge mit den Arbeitskrafthändlern abzuschließen, einer Kampfansage und damit der Forderung nach Verbot der Leiharbeit nahe käme. In den Verdacht, diese Forderung zu unterstützen, möchte die Mehrheit der Gewerkschaftsführer offensichtlich nicht geraten.

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Quelle:
KAZ - Kommunistische Arbeiterzeitung, Nr. 343, Juni 2013, S. 31-33
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juli 2013