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GLEICHHEIT/5657: Landesarbeitsgericht verbietet Pilotenstreik


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Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale

Landesarbeitsgericht verbietet Pilotenstreik

Von Gustav Kemper
10. September 2015


In einem Eilverfahren hat das Landesarbeitsgericht Hessen gestern den Streik der Piloten untersagt und damit das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt vom Vortag aufgehoben.

Das Gericht unter Vorsitz von Richter Dr. Michael Horcher begründete das Streikverbot damit, dass die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit e.V. mit dem Streik nicht nur eine Verbesserung der Übergangsversorgung ihrer Mitglieder erreichen, sondern das Low-Cost-Konzept des Konzerns verhindern wolle. Das sei rechtswidrig.

Das Landesarbeitsgericht folgte damit vollständig den Argumenten des Lufthansakonzerns. Die Unternehmensleitung hatte der Pilotengewerkschaft vorgeworfen, einen "Mogel-Streik" zu führen. Es gehe bei dem Streik nicht in erster Linie um die Übergangsversorgung, sondern um das Lufthansa-Billigkonzept "Wings".

Nahezu wortgleich heißt es in einer Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts, "die Vereinigung Cockpit e.V. verfolge nicht in erster Linie den Abschluss eines neuen Tarifvertrags zur Übergangsversorgung des Cockpitpersonals. Der Arbeitskampf richte sich auch gegen das so genannte Wings-Konzept des Lufthansakonzerns. ... Es sei in diesem Einzelfall aufgrund einer Vielzahl von Umständen davon auszugehen, dass über das formelle Streikziel hinaus auch um Mitbestimmung bei dem Wings-Konzept gestreikt werde. Dies sei kein tariflich regelbares Ziel der Gewerkschaft. Damit sei der Streik rechtswidrig."

Die Entscheidung des Gerichts hat weitreichende Konsequenzen. Sie führt das Streikrecht ad absurdum. Arbeiter dürfen zwar für bessere Tarifverträge streiken, aber sie dürfen nicht dagegen kämpfen, dass Unternehmen diese Verträge aushebeln und mit Hilfe von Billigkonzepten massive Verschlechterungen durchsetzen.

Die Vereinigung Cockpit kämpft gegen die Pläne der Lufthansa AG, Piloten schrittweise in die neue Konzerntochter Eurowings Europe GmbH mit Sitz in Österreich einzugliedern, wo das Gehalt der Piloten vierzig Prozent unter dem Niveau bei der Lufthansa liegt.

In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Frankfurt, wie auch zuvor das Arbeitsgericht Köln, den Antrag der Lufthansa auf einstweilige Verfügung gegen den Streik abgelehnt.

Das Landesarbeitsgericht reagiert mit seinem Streikverbot auf den massiven Druck von Arbeitgeberverbänden, Regierungsvertretern und Medien. Am Mittwoch hatte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Ingo Kramer, den Pilotenstreik attackiert. Er sagte der Passauer Neuen Presse, der erneute Streik "untergräbt die Tarifautonomie und schädigt die gesamte Volkswirtschaft". Die tatsächlichen Ziele, die Cockpit mit dem Arbeitskampf verfolge, seien "rechtlich höchst fragwürdig".

Der jüngste Pilotenstreik war der dreizehnte in diesem Tarifkonflikt. Gleichzeitig betonte die Gewerkschaft aber Verhandlungs- und Kompromissbereitschaft. Im Juli hatte die Vereinigung Cockpit ein Kompromissangebot vorgeschlagen, das Kürzungen in Höhe von 500 Millionen Euro vorsah. Jetzt wird klar, dass diese Kompromissbereitschaft den Lufthansavorstand zu noch schärferen Angriffen ermutigt hat.

Bereits am Dienstag kündigte das Unternehmen an, die Vereinigung Cockpit auf 60 Millionen Euro Schadenersatz zu verklagen, weil - wie es in einer Pressemitteilung der Unternehmensleitung heißt - bereits der Pilotenstreiks im April 2014 "unrechtmäßig" gewesen sei. Damals hatte die Vereinigung Cockpit die Lufthansa Cargo bestreikt, obwohl nach Ansicht der Unternehmensleitung der entsprechende Tarifvertrag noch galt. "Der Schaden für den Lufthansa-Konzern aus dem Streik im April 2014 belief sich auf insgesamt rund 60 Millionen Euro."

Der Lufthansavorstand teilte ebenfalls mit, dass die Vergütung der Piloten der konzerneigenen Firmen Lufthansa Passage, Lufthansa Cargo und Germanwings auf dem derzeitigen Stand eingefroren werden soll. "Aufgrund mangelnder Wettbewerbsfähigkeit" sollen keine neuen Piloten zu den bisherigen Bedingungen eingestellt werden. Neue Piloten werden demnach nur noch bei Eurowings zu 40 Prozent niedrigeren Gehältern eingestellt, bei gleichzeitiger Erhöhung der Arbeitstage.

Die Gerichtsentscheidung ist Teil der massiven Angriffe, die gegenwärtig von Seiten der Regierung und der Unternehmer gegen die Arbeiterklasse geführt werden. Im Juli verabschiedete die Bundesregierung das Tarifeinheitsgesetz, das jede selbstständige Regung der Arbeiter außerhalb der DGB-Gewerkschaften verhindern soll. SPD-Arbeitsministerin Andrea Nahles arbeitete dabei eng mit dem DGB und den Arbeitgeberverbänden zusammen.

Lokführer, Paketzusteller [1] und die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsbereich [2] sahen sich massiven Angriffen ausgesetzt. Wie die WSWS berichtete, haben die Gewerkschaften die Arbeitskämpfe systematisch hintertrieben und ausverkauft.

Im Juni 2015 brach die Gewerkschaft Ver.di den Streik der Paketzusteller ab, die sich gegen die Ausgliederung in eine neu gegründete Delivery GmbH wehrten, wo für gleiche Arbeit 20 Prozent niedrigere Löhne gezahlt werden als bei der Post. Der Postvorstand hatte sich damals auf die "unternehmerische Freiheit" berufen, die Struktur des Unternehmens und damit auch die Bezahlung der Arbeiter zu bestimmen.

Markus Wahl, der Pressesprecher der Vereinigung Cockpit, sagte gegenüber der WSWS: "Auch wenn es nichts mit dem Streik und dem aktuellen Beschluss zu tun hat, so ist die Lage bei der Lufthansa und der deutschen Post durchaus vergleichbar. In beiden Fällen sollten und werden Arbeitsplätze ins Ausland verlagert. Ein wichtiger Grund hierfür ist der Versuch, sich dem deutschen Tarifgefüge zu entziehen und maximal Kosten zu sparen. Im Falle von Lufthansa sogar trotz 'des besten Sommers der Firmengeschichte' [Lufthansa-Chef Carsten Spohr] und einem prognostizierten Jahresergebnis von über 1,5 Milliarden Euro."

Zum weiteren Vorgehen sagte Wahl: "Um sinnvoll bewerten zu können, wie es jetzt zum einen juristisch und zum anderen im Tarifkonflikt weitergeht, werden wir jetzt in einem ersten Schritt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Erst nach juristischer Analyse dieses Schreibens können wir über weitere Schritte beraten."

Eine Ausweitung des Streiks auf andere europäische Fluglinien lehnte er aber entschieden ab und sagte: "Das ist rechtlich nicht möglich!" Stattdessen rief die Vereinigung Cockpit ihre Mitglieder auf, "unverzüglich" ihren Flugdienst wieder anzutreten und den Streik zu beenden.


Anmerkungen:
[1] http://www.wsws.org/de/articles/2015/07/08/post-j08.html
[2] http://www.wsws.org/de/articles/2015/06/26/kita-m26.html

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Quelle:
World Socialist Web Site, 10.09.2015
Landesarbeitsgericht verbietet Pilotenstreik
http://www.wsws.org/de/articles/2015/09/10/pilo-s10.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. September 2015

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