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GLEICHHEIT/3372: Gericht verbietet Pilotenstreik


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Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale

Gericht verbietet Pilotenstreik

Von Ulrich Rippert
25. November 2010


Das Arbeitsgericht Frankfurt hat der Pilotenvereinigung Cockpit (VC) am Dienstagabend einen Arbeitskampf untersagt. Die Vorsitzende Richterin Frauke Denecke erklärte in ihrer Begründung, die Streitpunkte seien aus Sicht des Gerichts nicht konkret genug, um einen Streik zu rechtfertigen.

Damit folgt das Gericht der Argumentation der Geschäftsführung von Air Berlin, der zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft, die zuvor eine einstweilige Verfügung gegen die ab Mitte der Woche angekündigten Streiks der Piloten beantragt hatte.

Der Tarifkonflikt zwischen der Vereinigung Cockpit (VC) und Air Berlin über die Arbeitsbedingungen der Piloten zieht sich bereits seit über einem Jahr hin. Es geht dabei um verbesserte Dienst-, Ruhe- und Bereitschaftszeiten. Außerdem haben die Parteien über einheitliche Arbeitsbedingungen für alle Piloten der Air Berlin Group verhandelt, zu der seit 2007 auch die LTU gehört.

Nachdem die in der VC organisierten Piloten bereits Mitte August in einer Urabstimmung für Streikmaßnahmen gestimmt hatten, machte die Geschäftsführung von Air Berlin Zugeständnisse, die in einem so genannten Vorvertrag festgeschrieben wurden. Nach Angaben der Pilotengewerkschaft bestand damit in "wesentlichen Eckpunkten" Übereinstimmung. Unter anderem beinhaltet das damalige Verhandlungsergebnis eine schrittweise Angleichung der Arbeitsbedingungen der Air-Berlin-Piloten an das bessere Niveau der Tochtergesellschaft LTU bis 2013.

Bei der anschließenden redaktionellen Ausarbeitung des endgültigen Tarifvertrags wurden die Vereinbarungen des Vorvertrags jedoch unterschiedlich auslegt. Die Unternehmensleitung sei plötzlich und unerwartet von den bereits vereinbarten Eckpunkten wieder abgerückt, sagte Cockpit-Sprecher Jörg Handwerg.

Die Piloten von Air Berlin und ihrer Tochter LTU sprachen sich daher am 15. Oktober in einer Urabstimmung mehrheitlich gegen die Inhalte des Vorvertrages aus. Seitdem befinden sich die Piloten nicht mehr in der Friedenspflicht. Schon im März 2010 waren Warnstreiks in letzter Sekunde abgewendet worden, weil sich die VC ernsthafte Hoffnung auf eine Tariflösung machte.

Air Berlin argumentierte vor Gericht im Wesentlichen, dass bei der Urabstimmung für den Streik nur über einen Teil und nicht über das Gesamtpaket des Ende August erzielten Verhandlungskompromisses abgestimmt worden sei. Damit sei die Abstimmung aus Sicht des Unternehmens ungültig, erklärte Air-Berlin-Sprecher Peter Hauptvogel.

Das Arbeitsgericht Frankfurt gab dem Antrag von Air Berlin auf eine Einstweilige Verfügung recht, begründete seine Entscheidung aber anders. Es behauptete, dass die Vereinigung Cockpit e. V. ausweislich ihres Streikbeschlusses vom 18. November 2010 ein "rechtswidriges Streikziel" verfolge. Dabei gehe es um die Forderung nach Abschluss eines Tarifvertrages "Verstärkte Flugbesatzung", wonach die Cockpitbesatzung auf Langstreckenflügen ab einer Distanz von 4.200 nautischen Meilen zur Reduzierung von physischen und psychischen Belastungen personell verstärkt werden solle.

Derzeit werde bei der Air Berlin allerdings kein Pilot auf derartigen Langstreckendistanzen eingesetzt. Es fehle der tarifliche Regelungsbedarf. Die Verfolgung dieses damit rechtswidrigen Zieles, bei dem es sich für das Gericht um eine von zwei Hauptforderungen der Vereinigung Cockpit e. V. handele, führe zur Rechtswidrigkeit des gesamten Streiks.
(Zitiert nach: http://www.kostenlose-urteile.de/ArbG-Frankfurt-am-Main-Pilotenstreiks-bei-Air-Berlin-untersagt.news10617.htm)

Die Vorsitzende Richterin Frauke Denecke rief beide Parteien zu neuen Verhandlungen auf, ließ aber keinen Zweifel daran, dass sie die Gewerkschaftsforderungen für überzogen hielt.

Ein Blick auf ihren beruflichen Werdegang und ihre Nebentätigkeiten macht deutlich, was von der viel beschworenen Überparteilichkeit der Justiz zu halten ist. Denecke ist seit vergangenem Jahr Richterin am Arbeitsgericht Frankfurt am Main und war vorher am Arbeitsgericht Offenbach tätig. In ihrer Biographie heißt es: "Die Vertretung und Beratung von Arbeitgebern im Bereich des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts hat Frauke Denecke in der Wirtschaftskanzlei LOVELLS LLP am Standort Frankfurt/M. übernommen."

Sie hält regelmäßig gut bezahlte Vorträge für Manager und Entscheidungsträger zum Beispiel im Rahmen der Managementcircle.de/weiterbildung. Ihr jüngster Vortrag Anfang November in Köln und Anfang Dezember in München trägt den Titel: "Arbeitsprozesse erfolgreich führen".

Das Frankfurter Streikverbot für die Pilotengewerkschaft muss noch in einem weiteren Zusammenhang gesehen werden. Keine der großen DGB-Gewerkschaften hat die Entscheidung als Angriff auf das Streikrecht verurteilt. Im Gegenteil. Insgeheim wird die Entscheidung vom DGB begrüßt. Seit Monaten versuchen die DGB-Gewerkschaften, ihren "Alleinvertretungsanspruch" in den Betrieben durchzusetzen und Konkurrenzgewerkschaften, die bestimmte Berufsgruppen vertreten - wie die Gewerkschaft der Lockführer (GDL), die Ärzte-Gewerkschaft Marburger Bund und eben auch die Pilotengewerkschaft (Vereinigung Cockpit VC) - auszuschalten.

Anfang Juni präsentierten DGB-Chef Michael Sommer und Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt in trauter Eintracht einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur "Tarifeinheit". Die ausdrückliche Aufgabe dieser gemeinsamen Gesetzesinitiative bestand darin, Arbeitskämpfe in den Betrieben zu unterdrücken. Selten zuvor hatte sich der DGB derart ungeschminkt als Ordnungshüter im Interesse der Unternehmer und als Betriebspolizei präsentiert.

Sommer betonte damals, dass in einem Betrieb grundsätzlich nur noch ein Tarifvertrag Anwendung finden solle. Wörtlich sagte er: "Wenn mehrere Tarifverträge von unterschiedlichen Gewerkschaften in einem Betrieb existieren, soll der Tarifvertrag gelten, der von der Mehrheitsgewerkschaft geschlossen wurde, die die meisten Mitglieder im Betrieb hat."

Es solle verhindert werden, dass Tarifverträge der mitgliederstärksten Gewerkschaften "durch den Abschluss so genannter spezieller Tarifverträge von Spartengewerkschaften beiseitegeschoben werden", fuhr Sommer fort und kam dann zum entscheidenden Punkt: Wenn die Mehrheitsgewerkschaft einen Tarifvertrag geschlossen habe, gelte auch für Gewerkschaften, die im Betrieb eine Minderheit der Belegschaft vertreten, die Friedenspflicht.

Die Mehrheitsgewerkschaft unter den 8.700 Air Berlin Beschäftigten ist Verdi. Das Frankfurter Urteil ist ein grundlegender Angriff auf das Streikrecht. Gleichzeitig dient es dazu, den Druck auf die Pilotengewerkschaft zu erhöhen und die Kontrolle von Verdi über die Beschäftigten im Luftverkehr zu festigen.


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Quelle:
World Socialist Web Site, 25.11.2010
Gericht verbietet Pilotenstreik
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. November 2010