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GLEICHHEIT/2919: Afghanistan - Bundeswehr darf Zivilisten töten


World Socialist Web Site
Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale

Afghanistan: Bundeswehr darf Zivilisten töten

Von Peter Schwarz
13. Februar 2010


Die Bundesregierung stuft den Militäreinsatz in Afghanistan jetzt als Bürgerkrieg oder, wie es in der juristischen Fachsprache heißt, als "nicht internationalen bewaffneten Konflikt" ein. Das gab Außenminister Guido Westerwelle (FDP) am Mittwoch in einer Regierungserklärung vor dem Bundestag bekannt. Bisher hatte die Regierung von einer Stabilisierungsoperation zur Friedenssicherung gesprochen.

Die Neubewertung hat weit reichende rechtliche Folgen. Bei einem Bürgerkriegseinsatz gilt das Völkerkriegsstrafrecht und nicht, wie bisher, das deutsche Straf- und Polizeirecht. Bisher durften deutsche Soldaten theoretisch nur in einer Ausnahmesituation, etwa zur Selbstverteidigung, von der Schusswaffe gebrauch machen. Das Völkerstrafrecht ist wesentlich großzügiger und duldet sogar die Tötung unbeteiligter Zivilisten, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten "militärischen Vorteil" steht.

Deutsche Soldaten, die afghanische Zivilisten erschießen, müssen jetzt nicht mehr automatisch mit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft rechnen. Letztere muss nur noch tätig werden, wenn die Tötung "unverhältnismäßig" ist, wobei dieser Begriff höchst vage definiert ist. Die Bundeswehr erhält mit der Neubewertung zwar keinen Freibrief, wahllos Zivilisten zu töten, aber die Hemmschwelle wird deutlich herabgesetzt. Das Risiko, dass ein Soldat wegen der Tötung Unbeteiligter strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird, ist wesentlich geringer.

Seit am 4. September letzten Jahres bis zu 142 Afghanen, darunter zahlreiche Zivilisten, in einem von Bundeswehroberst Georg Klein angeordneten Luftangriff starben, haben führende Militärs systematisch für eine solche Neubewertung des Afghanistaneinsatzes geworben. An der Spitze dieser Kampagne stand Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), der schon kurz nach dem Massaker von Kundus von einem "nicht internationalen bewaffneten Konflikt" sprach. Nun hat die Bundesregierung diese Bewertung offiziell übernommen.

Begründet wurde die Forderung nach einer Neubewertung stets mit dem Argument, die Soldaten bräuchten "Rechtssicherheit". Auch Außenminister Westerwelle erklärte vor dem Bundestag: "Die Lage beim Namen zu nennen, sind wir all denen schuldig, die sich vor Ort den Gefahren aussetzen." Tatsächlich ist die Neubewertung mit einer massiven Eskalation des Krieges verbunden, die die Bundeswehrsoldaten in Afghanistan weit höheren Risiken und Gefahren aussetzen wird, als dies bisher der Fall war.

Die Gefechte zwischen deutschen Soldaten und Aufständischen haben in den vergangenen Monaten stetig zugenommen. Die Zeit, in der der Norden des Landes, für den die Bundeswehr zuständig ist, als relativ ruhig galt, ist längst vorbei. Im Rahmen der von der amerikanischen Regierung beschlossenen Truppenaufstockung werden außerdem 5.000 US-Soldaten in den Norden verlegt, die dort gemeinsam mit der Bundeswehr Krieg führen werden.

Im Rahmen der Untersuchungen über das Massaker von Kundus ist auch bekannt geworden, dass deutsche Elitetruppen gezielt Jagd auf die Führer der Aufständischen machen. So steht inzwischen fest, dass Oberst Klein den tödlichen Einsatz vom 4. September vom Kommandostand der "Task Force 47" aus leitete.

Die Tätigkeit dieser 200 Mann starken Elitetruppe unterliegt strikter Geheimhaltung. Sie besteht zur Hälfte aus Mitgliedern des Kommandos Spezialkräfte (KSK), das über eine eigene, unabhängige Befehlsstruktur verfügt. Ihre Aufgabe besteht im Aufspüren und der Verfolgung führender Aufständischer, über die die Nato eine so genannte "Joint Priority Effects List" führt. Wer auf dieser Liste steht, ist praktisch vogelfrei. Er darf von ausländischen Soldaten jederzeit festgenommen oder getötet werden.

Oberst Klein wurde in der Nacht des tödlichen Angriffs von mehreren Mitgliedern der "Task Force 47" beraten. Nach jüngsten Informationen befanden sich im Befehlsstand auch zwei Mitglieder des Auslandsgeheimdiensts BND in Zivil. Vieles deutet darauf hin, dass Klein den Angriffsbefehl gab, um führende Aufständische zu eliminieren, die von den Spezialtruppen und den Geheimdienstlern in der Nähe der bombardierten Tanklaster vermutet wurden. Der Tod Dutzender Zivilisten wäre dann billigend in Kauf genommen worden.

Nach einem jüngsten Bericht von SpiegelOnline, der sich auf geheime Nato-Unterlagen beruft, plante die "Task Force 47" am selben Tag die Festnahme von Mullah Shamsudin, der als einer der führenden Taliban-Kommandeure in der Region Kundus gilt. Die Operation sei aber auf Wunsch britischer Eliteeinheiten abgebrochen worden, die nur 50 Meter von Shamsudins Versteck entfernt den entführten Times-Reporter Stephen Farrell befreiten.

Es stelle sich nun "die heikle Frage, ob die Spezialeinheit KSK nach der Entführung der Fahrzeuge womöglich spontan die Chance sah, mit der Autorisierung durch Oberst Klein gezielt Taliban-Führer rund um die Tanker zu eliminieren", folgert SpiegelOnline.

Die Neubewertung des Afghanistan-Einsatzes durch die Bundesregierung dient nicht zuletzt dazu, derartige Einsätze besser vor der Öffentlichkeit zu verbergen und juristisch abzudecken. Experten sind sich einig, dass Oberst Klein voraussichtlich direkt von der Neubewertung profitieren wird. Die Bundesstaatsanwaltschaft prüft derzeit, ob sie Klein wegen des Massakers von Kundus anklagen soll. Beurteilt sie den Einsatz als bewaffneten Konflikt und bringt das Völkerstrafrecht zur Anwendung, wird Klein vermutlich straffrei ausgehen. Er muss dann höchstens eine Disziplinarstrafe wegen Verletzung der Nato-Einsatzregeln befürchten.

Klein selbst sagte am selben Tag, an dem Außenminister Westerwelle seine Regierungserklärung abgab, fünf Stunden lang vor dem Verteidigungsausschuss des Bundestags aus, der das Massaker von Kundus untersucht. Ursprünglich war erwartet worden, dass der Oberst von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch macht. Doch er beschloss, in die Offensive zu gehen. Laut seinem Anwalt verteidigte er das Bombardement als militärisch notwendig und rechtmäßig. Der Ausschuss tagte geheim, so dass Einzelheiten nicht bekannt wurden.

Mit der Neudefinition des Afghanistaneinsatzes hat die Bundesregierung die Verwandlung der Bundeswehr in eine imperialistische Interventionsarmee um eine weitere Stufe vorangetrieben. Seit das Bundesverfassungsgericht am 12. Juli 1994 überraschend festgestellt hatte, dass bewaffnete Einsätze der Bundeswehr im Auftrag der Vereinten Nationen oder im Rahmen der NATO vom Grundgesetz gedeckt seien, ist diese Verwandlung Schritt für Schritt vorangetrieben worden - meist über die Köpfe des Parlaments hinweg und gegen die öffentliche Meinung.

Auch jetzt diente der Bundestag wieder lediglich als Kulisse für eine Entscheidung, die die Bundesregierung ohne öffentliche Diskussion getroffen hat und die von der großen Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt wird. Laut dem ZDF-Politbarometer vom 29. Januar zweifeln 76 Prozent der Befragten am Erfolg des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan und 65 Prozent lehnen die jüngst beschlossene Truppenverstärkung ab.


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Quelle:
World Socialist Web Site, 13.02.2010
Afghanistan: Bundeswehr darf Zivilisten töten
http://wsws.org/de/2010/feb2010/afga-f13.shtml
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Februar 2010