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GLEICHHEIT/2739: Berliner Landesverfassungsgericht urteilt gegen rot-roten Senat


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Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale

Eine bemerkenswerte Entscheidung
Berliner Landesverfassungsgericht urteilt gegen rot-roten Senat

Von Emma Bode
16. Oktober 2009


Am 6. Oktober verkündete das Berliner Landesverfassungsgericht sein Urteil in zwei Gerichtsverfahren mit denen sich die Organisatoren von zwei Volksentscheiden gegen die Nichtzulassung ihres Begehrens von Seiten der Berliner Landesregierung zur Wehr setzten.

Das Gericht entschied gegen den Senat aus SPD und Linkspartei und bezeichnete seine Ablehnung der beiden Volksentscheide als Verstoß gegen die Landesverfassung.

Im März und im August vergangenen Jahres hatte der Berliner Senat zwei Volksbegehren gestoppt. Als Begründung gab er an, die Forderungen der angestrebten Volksentscheide seien unzulässig, weil sie gegen höherrangiges Recht verstießen. Mit dieser Begründung entschied der Senat gegen die weitere Sammlung von Unterschriften.

Das eine, auf diese Weise abgewürgte, Volksbegehren richtete sich gegen die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe, in deren Folge die Verbraucherpreise für Wasser exorbitant stiegen; das andere zielte auf die Verbesserung der Betreuung in Berliner Kindertagesstätten.

Durch das Urteil des Berliner Landesverfassungsgericht erfuhr der Senat nun eine eindeutige Niederlage, denn seine Entscheidungen zur Ablehnung der Volksbegehren wurden für nichtig erklärt. Der Versuch des rot-roten Senats, die Forderungen breiter Kreise der Bevölkerung nach konkreter Änderung seiner Politik zu unterdrücken, ist zumindest vorerst gescheitert. Beide Volksbegehren können fortgesetzt werden

Bezüglich der Berliner Wasserbetriebe lautet die Forderung der Initiatoren: Offenlegung der Geheimverträge, die im Jahre 1999, noch unter einem Senat aus CDU und SPD, mit den Firmen RWE und Veolia geschlossen wurden. Durch diese Verträge wurden 49,9 Prozent der Berliner Wasserbetriebe privatisiert. Die Folge waren: drastischer Personalabbau, Vernachlässigung der Instandhaltung des Wassernetzes und ein Anstieg der Verbraucherpreise um durchschnittlich 25 Prozent.

Es wird vermutet, dass in den Verträgen eine Gewinngarantie zugunsten der privaten Firmen vorgesehen ist. Unter der Losung "Wir Berliner wollen unser Wasser zurück" wurden über 36.000 gültige Unterschriften für eine Volksbegehren gesammelt. Ziel der Initiative "Berliner Wassertisch" ist die Rückabwicklung der Verträge, die für rechts- und sittenwidrig erklärt werden. Mit der Begründung, dass eine Veröffentlichung des Vertragswerkes unzulässig sei, weil damit gegen die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der beteiligten Wirtschaftsunternehmen verstoßen wird, stoppte der Senat das Volksbegehren.

Diese Begründung lehnte das Gericht ab und entschied, dass der Senat erst nach Durchführung des Volksentscheids prüfen dürfe, ob dadurch die Rechte Dritter eingeschränkt würden. Auch in der inhaltlichen Frage unterstütze das Gericht die Vertreter des Volksentscheids. Die Forderung nach Offenlegung der Verträge über die Berliner Wasserbetriebe seien rechtens, weil Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zentrale Bestandteile der staatlichen Daseinsvorsorge sind. Im Übrigen hatten die regierenden Parteien in ihrem Koalitionsvertrag selbst die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe beschlossen.

Das zweite von Innensenator Körting (SPD) gestoppte Volksbegehren wurde vom Landeselternausschuss Kita (Leak) unter der Losung "Kitakinder + Bildung = Gewinn für Berlin" initiiert. Der Senat gab zur Begründung an, dass der geplante Gesetzestext, für den bereits um die 60.000 Unterschriften gesammelt wurden, unzulässig sei. Es ginge nicht an, dass die Bürger in den Haushaltsplan des Landes eingriffen. Der Landeselternausschuss warf dem Senat daraufhin einen "asozialen, arroganten und verfassungsfeindlichen Politikstil" vor.

Inhaltlich zielte der zur Abstimmung vorgelegte Gesetzestext der Initiative auf eine Verbesserung der Betreuung in den Kindertagesstätten, u.a. durch gesetzlich festgeschriebene Betreuungsschlüssel ab. Jede Erzieherin soll im Vergleich zum aktuellen Stand, eine Erzieherin betreut 12 Kinder, ein Kind weniger betreuen. Ferner sind fünf Stunden pro Woche für die Vor- und Nachbereitung der geleisteten erzieherischen Betreuung einzuplanen und jedem Pädagogen jährlich drei Tage bezahlte Freistellung zur Fortbildung zu gewähren. Zur Umsetzung dieser Forderung wären 2450 neue Erzieher einzustellen.

Weiter soll der bisher bestehende Rechtsanspruch auf Betreuung ausgeweitet werden, beispielsweise sollen Kinder ab 3 Jahren einen Anspruch auf 7 Stunden Betreuung täglich haben, Kindern mit Migrationshintergrund soll dieser Anspruch schon ab zwei Jahren zustehen. Laut den Berechnungen der Bürgerinitiative entstünden dem Landeshaushalt zusätzliche Kosten in Höhe von 96 Millionen Euro. Laut den Berechnungen des Senats wären Kosten in Höhe von 166 Millionen Euro zu erwarten. Wenn alle Kleinkinder Berlins die Kita besuchten, wären sogar Mehrkosten in Höhe von 212 Millionen Euro bereitzustellen.

Der Senat bezeichnete diese Forderungen als unzulässigen Eingriff in das Budgetrecht von Landesregierung und Parlament. Dem widersprach das Gericht und entschied, dass Volksbegehren auch zulässig sind, wenn das Volk mit seiner Entscheidung in den Landeshaushalt eingreift. Das Landeshaushaltsgesetz, d.h. die Gesetzgebung des Abgeordnetenhauses, stehe demgemäß nicht über einer Volksgesetzgebung. Insofern sei die Budgethoheit des Landesparlaments durchaus zu beschränken. Mit einem Volksbegehren/Volksentscheid dürfe zwar nicht in den laufenden Haushalt eingegriffen werden. Aber für den künftigen Haushalt können per "Volksgesetzgebung" finanzielle Vorgaben unbegrenzt gefordert werden. Volk und Parlament seien als Gesetzgeber gleichberechtigt.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat nun vier Monate Zeit, den, von der Initiative vorgelegten Gesetzestext, zu übernehmen. Ansonsten muss die Initiative die notwendige Zahl an Unterschriften, das wären 171 000, für das Volksbegehren sammeln, damit es dann Ende 2010 zum Volksentscheid käme. Das will der Senat nach Möglichkeit verhindern. Er fürchtet, dass bereits die Wiederaufnahme der Unterschriftenaktion zu einer breiten Mobilisierung gegen den Senat führen könnte. Er sucht nach einer anderen Vorgehensweise und hofft mit Hilfe der Gewerkschaften und einigen vagen Versprechungen die Kitabeschäftigten zu beruhigen.

Die Berliner Zeitung zitiert die GEW-Vorsitzende Rose-Marie Seggelke mit den Worten: "Es ist Zeit die juristische Ebene zu verlassen." Laut Gewerkschaft gibt es bereits Signale des Entgegenkommens. Es sollen 50 Millionen Euro für 5 Prozent mehr Personal in den Kitas bereitgestellt werden. Leiterinnen von Einrichtungen mit mehr als 100 Kindern sollen, wie von der Initiative gefordert, von der erzieherischen Tätigkeit ganz freigestellt werden. Der Senat will in der nächsten Sitzung des Jugendausschusses einen Gesetzesentwurf einbringen, der die Situation in den Kitas entscheidend verbessern soll.

Doch diese Beschwichtigungs-Politik ist reine Augenwischerei. Alle angekündigten Verbesserungen stehen unter Finanzierungsvorbehalt und sind schon heute als bloße Makulatur erkennbar. Der Haushaltsplan des Senats zeigt deutlich, dass Einsparungen in allen Bereichen der Jugendarbeit vorgesehen sind.

Die Verfassungsgerichtsurteile basieren auf einer Änderung der Berliner Landesverfassung, die im Jahre 2006 mit einem Volksentscheid durchgesetzt wurde. Seit dem haben die Bürger von Berlin schon 17 Volksbegehren auf den Weg gebracht, von denen jedoch nur in zwei Fällen eine ausreichende Anzahl von Stimmen gesammelt werden konnte, so dass es überhaupt zur Bürgerabstimmung kam. Erfolgreich ist ein Volksentscheid dann, wenn mindestens 25 Prozent der Berliner Bevölkerung, das sind rund 614 000 Bürger, einem zur Abstimmung vorgelegten Gesetzesvorschlag zustimmen.

Die beiden durchgeführten Volksentscheide kamen auf Druck herrschender Eliten zustande, die keine Kosten scheuten, um für den weiteren Betrieb des innerstädtischen Flughafens Tempelhof (zugunsten reisender Geschäftsleute) zu werben bzw. für die Wiedereinführung von Religionsunterricht an staatlichen Schulen mobil zu machen. Beide Vorschläge wurden von den Berlinern abgelehnt.

Das Urteil des Landesverfassungsgerichts hat noch eine politische Dimension, die nicht unerwähnt bleiben sollte: Die Behauptung mancher politischer Gruppierungen, die sich als links und sozialistisch bezeichnen, es sei möglich die Linkspartei durch Druck von unten in fortschrittliche Richtung zu drängen, ist grundfalsch. Linkspartei und SPD reagieren auf den Druck von Seiten der Bevölkerung mit massiver Unterdrückung von Bürgerrechten und machen dabei auch vor Verfassungsbruch nicht halt.

Als wollte er das bestätigen, kommentierte Innensenator Körting den Urteilsspruch mit den Worten: "Wenn jetzt dauernd Volksbegehren, die mit enormen Kosten für das Land verbunden sind, organisiert würden, dann müsste man darüber nachdenken, sie wieder einzuschränken." (Berliner Zeitung vom 07. Oktober ) Körting spricht hier nicht nur für seine Partei, die SPD, sondern gerade auch für die Linkspartei, die schon in der Vergangenheit, als sie noch PDS und SED hieß, ihre Hauptaufgabe darin sah, jede selbstständige Regung der arbeitenden Bevölkerung zu unterdrücken.


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Quelle:
World Socialist Web Site, 16.10.2009
Eine bemerkenswerte Entscheidung
Berliner Landesverfassungsgericht urteilt gegen rot-roten Senat
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Oktober 2009