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TELEKOMMUNIKATION/045: Reform des Rechtsrahmens für Telekommunikation verabschiedet (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 24. November 2009

Bundeswirtschaftsminister Brüderle begrüßt Zustimmung des Europäischen Parlaments zur Reform des Rechtsrahmens für Telekommunikation


Das Europäische Parlament verabschiedete heute mit überwältigender Mehrheit das EU-Telekom-Reformpaket. Genau vor zwei Jahren legte die EU-Kommission Änderungsvorschläge zum Richtlinienpaket vor, über die bis zuletzt intensiv verhandelt wurde. Der Durchbruch mit dem Parlament wurde am 5. November in einem Vermittlungsverfahren erzielt. Im zuletzt noch strittigen Punkt einigten sich Rat und Parlament auf die Gewährleistung eines wirksamen Rechtsschutzes für Internetnutzer sowie auf eine neue Bestimmung zur Internetfreiheit, wodurch die Rechte der Internetnutzer beträchtlich gestärkt werden. Der Ministerrat stimmte dem Paket bereits in zwei Stufen am 26. Oktober und am 20. November 2009 zu.

Die neuen Bestimmungen greifen deutlich über den verbesserten Rechtsschutz für Internetnutzer hinaus und werden sowohl den Wettbewerb als auch die Verbraucherrechte auf den europäischen Telekommunikationsmärkten spürbar verbessern. Der neue Rechtsrahmen sorgt dafür, dass diejenigen Unternehmen, die in schnellen Internetzugang investieren, auch eine angemessene Rendite erzielen können. Damit werden durchschlagende Impulse für einen Anstieg der Investitionen im Bereich des Netzausbaus und der Netzmodernisierung erwartet. Der überarbeitete Rechtsrahmen für Telekommunikation tritt noch in diesem Jahr in Kraft, sobald die Vorschriften im Dezember 2009 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden sind. Ab dann läuft für die Mitgliedsstaaten eine 18-Monats-Frist, innerhalb derer sie die Richtlinien in jeweiliges nationales Recht umsetzen müssen.

"Wir werden sogleich mit der Umsetzung der neuen Vorgaben aus Brüssel beginnen und die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes einleiten. Die heutige Verabschiedung des Telekom-Reformpakets ist ein deutliches Signal für mehr Wettbewerb und Investitionen in schnellere Telekommunikationsnetze und -dienste. Darüber hinaus werden die Rechte der Verbraucher und der Internetnutzer erheblich gestärkt. Es konnte die Aufnahme einer Schutzklausel zur Internetfreiheit durchgesetzt werden, womit ein klares Signal in Bezug auf die Wahrung der Grundfreiheiten in der Informationsgesellschaft gesetzt wird", erläuterte Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, das Abstimmungsergebnis. "Die investitionsstimulierende Wirkung des Gesamtpakets kommt angesichts der immer noch andauernden Wirtschafts- und Finanzkrise zur rechten Zeit und wird sich positiv auf die gesamtwirtschaftliche Lage auswirken", so der Bundeswirtschaftsminister weiter.


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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 24. November 2009
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: buero-L2@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. November 2009