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TELEKOMMUNIKATION/039: Öffentliche Mobilfunknetze in der EU (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 29. Juni 2007

Zum 30. Juni 2007 neue Roaming-Verordnung für öffentliche Mobilfunknetze in der EU

Kurth: "Neue Wahlmöglichkeiten gründlich prüfen und Chancen zum Sparen bei Auslands-Roaming schnell ergreifen"


Die Bundesnetzagentur kontrolliert in Deutschland, dass die vom EU-Parlament und vom Europäischen Rat verabschiedete Roaming-Verordnung von den Unternehmen gesetzeskonform für ihre Kunden umgesetzt wird. Diese Roaming-Verordnung ist heute im Amtsblatt der EG veröffentlicht worden und tritt am morgigen Samstag in Kraft. Damit erhält jeder mobil im Ausland telefonierende ("roamende") Kunde - egal, ob Prepaid- oder Vertragskunde - das Recht auf preiswertere Tarife.

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, appellierte sowohl an die Mobilfunkunternehmen als auch an die Verbraucher, die neuen Regeln rasch umzusetzen bzw. die Vorteile zu nutzen. "Nach der langen Diskussion hat der Verbraucher jetzt die Chance, seine Roaming-Kosten im Ausland wirksam zu begrenzen. Wichtig ist, sich genau zu informieren und neue Angebote kritisch zu prüfen. Wer jetzt schnell handelt, kann früher umgestellt werden und daher mehr sparen. Die Regelungen sind komplex und so ist eine Aufklärung der Mobilfunkkunden über Vor- und Nachteile der neuen Wahlmöglichkeiten dringend geboten", sagte Kurth heute in Bonn.

Die Verordnung sieht eine Preisobergrenze für Endkundenpreise ("Eurotarif") vor. Auch auf Vorleistungsebene werden Preisobergrenzen festgelegt, diese betreffen die Entgelte der Anbieter untereinander. Die sukzessive sinkenden Preisobergrenzen wurden wie folgt festgelegt:

Höchstbetrag des Eurotarifs für im Ausland ausgehende Anrufe:

Sommer 2007 = 49 Cent
Sommer 2008 = 46 Cent
Sommer 2009 = 43 Cent

Höchstbetrag des Eurotarifs für im Ausland eingehende Anrufe:

Sommer 2007 = 24 Cent
Sommer 2008 = 22 Cent
Sommer 2009 = 19 Cent

Höchstbetrag des Großkundenentgelts (Vorleistungsentgelt):

Sommer 2007 = 30 Cent
Sommer 2008 = 28 Cent
Sommer 2009 = 26 Cent
Tarife pro Minute ohne MWSt.

Die Verordnung sieht eine Umsetzung in mehreren Schritten vor. Als erstes wird jeder Kunde individuell und leicht verständlich von seinem Anbieter - Netzbetreiber oder Diensteanbieter - über den neuen Eurotarif informiert und erhält innerhalb eines Monats, d. h. bis 30. Juli 2007, ein Angebot hierüber. Er hat längstens zwei Monate Zeit, sich für den Eurotarif zu entscheiden. Nach Eingang des Auftrags beim Anbieter wird der Kunde innerhalb eines Monats auf diesen Tarif umgestellt. Die Umstellung sollte unkompliziert erfolgen. Sofern ein Kunde nicht reagiert, wird er automatisch am Ende der zweimonatigen Entscheidungsfrist umgestellt. So sollten spätestens ab Oktober 2007 alle Kunden in den Genuss des Eurotarifs von höchstens 0,49 Euro (ohne Mehrwertsteuer) für abgehende und 0,24 Euro (ohne Mehrwertsteuer) für angenommene Gespräche kommen.

Kunden, die sich vor dem 30. Juni 2007 für ein spezielles Roamingangebot ihres Anbieters entschieden hatten, können ebenfalls den Eurotarif wählen, müssen dies aber ausdrücklich ihrem Anbieter mitteilen, d. h. sie werden nicht automatisch umgestellt. Diese Kunden sollten von ihrem Anbieter darüber informiert werden, dass sie einen solchen besonderen Tarif haben, so dass sie sich dann bewusst für den Eurotarif entscheiden können, wenn dieser für sie günstiger ist.

Neukunden sollten bei Vertragsabschluss auf den Eurotarif hingewiesen werden. Sofern dieser noch nicht verfügbar ist, sollten Neukunden wie Altkunden behandelt, d. h. in entsprechender Weise informiert und umgestellt werden.

Den Anbietern obliegt ferner eine Reihe von Transparenzverpflichtungen gegenüber ihren Kunden. Insbesondere werden ab 30. September 2007 alle Kunden bei Grenzübertritt eine Information über die Höchstentgelte für Telefonate erhalten. Außerdem müssen die Anbieter eine kostenfreie Hotline einrichten, bei der sich die Kunden zusätzlich informieren können.

"Wir werden über die Einhaltung dieser Informations-, Umstellungs- und Transparenzverpflichtungen der Anbieter gegenüber ihren Kunden wachen und bei eventuellen Verstößen einschreiten", sagte Präsident Kurth abschließend.

Bei Anfragen und Beschwerden können sich die Kunden zunächst an ihren Anbieter und in der Folge an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur wenden


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Quelle:
Pressemitteilung vom 29. Juni 2007
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Tel: +49 (0) 228 14-9921, Fax: +49 (0) 228 14-8975
pressestelle@bnetza.de, www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juli 2007