Schattenblick →INFOPOOL →EUROPOOL → WIRTSCHAFT

SUBVENTION/030: Kommission genehmigt staatliche Bürgschaften (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 27. September 2007

Glos: Genehmigung der Kommission zu staatlichen Bürgschaften erlaubt unbürokratische Unterstützung der Wirtschaft


Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, begrüßt die Entscheidung der Europäischen Kommission zu staatlichen Bürgschaften in Deutschland.

Bundesminister Glos: "Ich freue mich über diesen wichtigen Schritt, mit dem Brüssel unter Beihilfegesichtspunkten wieder grünes Licht für das mittelstandsfreundliche Bürgschaftsinstrument gibt."

Bundesweit können Bürgschaften für Investitionsfinanzierungen nunmehr ohne vorherige Genehmigung durch die Kommission vergeben werden, wenn die Bürgschaft nicht über bestimmte, vom Unternehmensrating abhängige Grenzen hinausgeht. Zugleich wird für Investitionen in strukturschwachen Gebieten Rechtssicherheit über die Berechnung des zu berücksichtigenden Beihilfewertes einer Bürgschaft geschaffen.

Mit der Genehmigung der Europäischen Kommission ist eine wichtige Hürde genommen. Deutschland hatte sich energisch dafür eingesetzt, dass die seit 2005 laufende umfassende Reform des Europäischen Beihilferechts mit Augenmaß erfolgt und nicht die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere des Mittelstandes gefährdet. Bundesminister Glos setzte sich vor allem dafür ein, dass das gegenüber Zuschüssen deutlich weniger wettbewerbsverzerrende Instrument staatlicher Darlehen und Bürgschaften nicht durch übermäßig rigide Vorgaben der EU entwertet wird.


*


Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 27. September 2007
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 01888-615-6121 oder -6131
E-Mail: buero-p2@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. September 2007