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MELDUNG/058: Politischer Durchbruch bei der Tabakproduktrichtlinie (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 308 vom 18.12.13

Politischer Durchbruch bei der Tabakproduktrichtlinie
Mitgliedsstaaten, Parlament und Kommission einigen sich

Die Verhandlungsführer von Rat, Europäischem Parlament und Kommission haben sich heute auf eine gemeinsame Position zur Änderung der Tabakprodukt-Richtlinie geeinigt.



"Heute haben wir den Durchbruch bei der Neuordnung der Tabakproduktrichtlinie erzielen können. Auch wenn wir uns an der einen oder anderen Stelle strengere Reglungen gewünscht hätten - entscheidend ist, dass das Gesamtpaket stimmt. Wir haben die Chance genutzt, Kinder und Jugendliche besser vor den Gefahren des Tabakkonsums zu schützen", sagte Dr. Robert Kloos, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zur Einigung. Vorausgegangen waren insgesamt fünf Trilog-Runden.

Die Europäische Kommission hatte im Dezember 2012 den Entwurf zur Änderung der Tabakprodukt-Richtlinie vorgelegt, der intensiv auf EU-Ebene diskutiert wurde. Nach der heutigen Einigung der Verhandlungsführer müssen nun noch das Europäische Parlament und der Ministerrat ihre Zustimmung zu dem vorgelegten Kompromiss geben. Erst dann kann die Richtlinie in Kraft treten. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Die Richtlinie enthält unter anderem folgende Neuregelungen:

Neu eingeführt werden Warnhinweise auf Zigarettenpackungen und Tabak zum Selbstdrehen, die künftig aus einer Kombination von Bild und Text bestehen, die 65 Prozent der Packungsfläche umfassen.
Außerdem werden europaweit einheitliche Regelungen zu Zusatzstoffen getroffen. Verboten werden charakteristische Aromen wie etwa Menthol. Auch andere Zusatzstoffe sollen verboten werden, die die Attraktivität, die Sucht erzeugende oder toxische Wirkung erhöhen. Verboten werden Werbeaktivitäten etwa in Form von Gutscheinen oder Gratisverteilungen.
Erstmals werden auch so genannte E-Zigaretten von der Richtlinie erfasst. Dies schafft mehr Rechtssicherheit für die Betroffenen, da diese Produkte künftig einheitlich in der gesamten EU geregelt sind. In E-Zigaretten dürfen keine verbotenen Zusatzstoffe (z.B. Vitamine, Koffein oder Stoffe, die die Inhalation oder Nikotinaufnahme erleichtern) enthalten sein. Zudem müssen E-Zigaretten mit einer Kindersicherung versehen sein. Bis zuletzt war die Ausgestaltung der Regelungen zur E-Zigarette umstritten.

Weitere Eckpunkte sind wissenschaftlich noch herauszuarbeiten: Unter anderem soll die EU-Kommission die Machbarkeit, den Nutzen und die möglichen Folgen der Einführung einer Positivliste für Zusatzstoffe überprüfen. Zudem muss die Wirtschaft für die wichtigsten Zusatzstoffe innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten der Richtlinie umfassende Studien vorlegen.

Für Deutschland war besonders wichtig, dass mit den Regelungen der Einstieg in das Rauchen bei jungen Menschen vermindert wird und Maßnahmen getroffen werden, die den Ausstieg erleichtern. Deshalb hat Deutschland die Einführung von kombinierten Warnhinweisen (Text + Bild) sowie die Harmonisierung der Regelungen zu den Zusatzstoffen unterstützt und auf ein Verbot von Zusatzstoffen gedrängt, die die Attraktivität, die Sucht erzeugende oder toxische Wirkung erhöhen. "Rauchen stellt das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko dar. Wenn wir vor allem Jugendliche wirksamer vor den Gefahren des Tabakkonsums schützen wollen, dann ist es von besonderer Bedeutung, den Einstieg ins Rauchen zu verhindern. Hierzu wird die heutige Vereinbarung einen wichtigen Beitrag leisten", so Staatssekretär Kloos.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 308 vom 18.12.13
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2013