Schattenblick →INFOPOOL →EUROPOOL → WIRTSCHAFT

BINNENMARKT/199: Durchsetzungsfähige Verbraucherrechte stärken Binnenmarkt (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 221 vom 22. September 2009

Aigner: Durchsetzungsfähige Verbraucherrechte stärken Binnenmarkt


"Verbraucherrechte sind nur so gut, wie sie auch erfolgreich durchgesetzt werden können", sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner im Vorfeld der Tagung des EU-Wettbewerbsrates am 24. September 2009. "Deshalb freut es mich, dass die Europäische Kommission dem effektiven Schutz der Rechte der Verbraucher bei der Stärkung des Binnenmarktes eine zentrale Rolle einräumt."

Die Kommission hat unter anderem den gemeinschaftlichen Besitzstand im Verbraucherschutz auf die Tagesordnung des Wettbewerbsrats gesetzt.

"Nur dann, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher im Streitfall ihre Rechte rasch, wirksam und kostengünstig einfordern können, werden sie das riesige Potential des Binnenmarktes - auch grenzüberschreitend - nutzen", sagte Bundesministerin Aigner. "Das Vertrauen der Verbraucher in ihre Rechte und deren wirksame Durchsetzung ist unverzichtbar für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum, dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise."

"Deutschland ist, was die Durchsetzung von Verbraucherrechten angeht, bereits gut aufgestellt", so Aigner weiter. "Wir werden aktiv bei den Verhandlungen in Brüssel mitwirken, um den Rechtsschutz auch auf europäischer Ebene weiter zu verbessern."
In diesem Zusammenhang könne auch das von der EU-Kommission erstellte "Verbraucherbarometer" Hilfe leisten. Das Verbraucherbarometer soll dazu dienen, politische Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene auf der Basis aussagekräftiger Daten und Fakten unter anderem zu Verbraucherbeschwerden, Preisen, Verbraucherzufriedenheit, Anbieterwechsel und Produktsicherheit ergebnisorientierter auszugestalten. Dies setze aber voraus, dass aussagekräftige, verlässliche und europaweit vergleichbare Daten erhoben werden, so die Bundesministerin. Mit Blick auf die von der Kommission angestrebte Klassifizierung von Verbraucherbeschwerden, die ebenfalls auf der Ratstagesordnung steht, erklärte Ministerin Aigner: "Ich lege Wert darauf, dass unnötige Bürokratie vermieden und die unbestreitbaren Probleme hinsichtlich der Vergleichbarkeit und Verifizierbarkeit der Daten beachtet werden, damit das Verbraucherbarometer sein Ziel nicht verfehlt".


*


Quelle:
Pressemitteilung Nr. 221 vom 22.09.2009
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressestelle, Hausanschriften:
Rochusstraße 1, 53123 Bonn
Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 529-3171 bis 3177, Fax: 030/18 529-3179
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Internet: www.bmelv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. September 2009