Schattenblick →INFOPOOL →EUROPOOL → WIRTSCHAFT

BINNENMARKT/153: Verbesserungen des freien Warenverkehrs (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 14. Februar 2007

Glos: "Verbesserungen des freien Warenverkehrs in der EU - ein Schwerpunkt deutscher Ratspräsidentschaft"


"Die heute von der EU-Kommission vorgelegten Vorschläge zu Verbesserungen des freien Warenverkehrs werden zentrale Verhandlungsthemen des Rates während der deutschen Präsidentschaft sein", erklärte der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos.

Ziel der Kommissionsvorschläge ist zum einen, das Regelungsmodell des sog. "Neuen Ansatzes" zu optimieren. Dieses innovative System gemeinschaftsweiter Harmonisierung, das auf die Eigenverantwortung der Wirtschaft beim Inverkehrbringen von Produkten setzt, ohne den Staat aus seiner Verantwortung zu entlassen, ist seit Jahren ein Garant für sichere Produkte und einen fairen Wettbewerb. Mit der Überarbeitung will die Kommission z.B. einheitliche Mindestanforderungen an Marktaufsichtsbehörden und die EU-weite Angleichung der Kompetenz von Prüfstellen einführen.

Bundeswirtschaftsminister Glos erläuterte, dass der Vorschlag nicht nur der Erleichterung des freien Warenverkehrs dienen, sondern auch das Vertrauen der Verbraucher stärken solle. "Von der Kaffeemaschine bis zum Sportboot, vom Spielzeug bis zum Bagger - das Regelungsmodell des "Neuen Ansatzes" betrifft mit einem jährlichen Handelsvolumen von 1.500 Mrd. Euro den größten Teil der Produkte, die in Europa auf den Markt gebracht werden. Ob in Athen oder Helsinki, in Warschau oder Lissabon - die CE-Kennzeichnung soll als "europäischer Reisepass für Waren" sicher stellen, dass mit ihr versehene Produkte hohen, europaweit einheitlichen Standards entsprechen."

Der andere Teil des Kommissionsvorschlags betrifft die nicht dem "Neuen Ansatz" unterfallenden und auch sonst nicht gemeinschaftsweit harmonisierten Produkte, wie z.B. industrielle Zwischenprodukte, verschiedene Lebensmittel und Verpackungen, Leitern, Gerüste oder Fahrräder. Um aber auch diese Produkte in der gesamten Gemeinschaft möglichst problemlos vermarkten zu können, will die Kommission mit dem Verordnungsvorschlag zur sog. "Gegenseitigen Anerkennung" der langjährigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in allen Mitgliedstaaten zum Durchbruch verhelfen.

Bundeswirtschaftsminister Glos: "Es geht um rechtstechnische Erleichterungen für die Unternehmen, die aber keine negativen Auswirkungen für die Bürger befürchten lassen. Wir müssen im Rat überlegen, wie wir einerseits Erleichterungen für die Unternehmen bei der europaweiten Vermarktung ihrer Produkte schaffen, ohne andererseits das hohe Umwelt-, Arbeits- und Verbraucherschutzniveau der Mitgliedstaaten in Frage zu stellen. Die Vorschläge der Kommission scheinen dazu gute Ausgangspunkte zu sein."


*


Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 14. Februar 2007
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 01888-615-6121 oder -6131
E-Mail: buero-p2@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Februar 2007