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AUSSENHANDEL/303: Japan-EU-Abkommen - Deutschland muss gegen die Unterzeichnung stimmen (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 25. Juni 2018

Japan-EU-Abkommen:
Deutschland muss gegen die Unterzeichnung stimmen


Berlin - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert die Bundesregierung auf, gegen die Unterzeichnung des Japanisch-Europäischen Freihandelsabkommens (JEFTA) zu stimmen, da in der derzeit vorliegenden Fassung des Abkommens Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltstandards nicht ausreichend geschützt sind.

Hintergrund ist, dass der EU-Wirtschaftsministerrat der Unterzeichnung des Japan-EU-Abkommens in diesen Tagen seine Zustimmung geben soll. JEFTA ist ein sogenanntes "EU-only"-Abkommen, das ohne Abstimmung der Parlamente in den Mitgliedstaaten unmittelbar in Kraft treten könnte.

"Die Bundesregierung darf dem Abkommen in dieser Fassung nicht zustimmen. Es schützt die öffentliche Daseinsvorsorge noch deutlich weniger als CETA und lässt die Interessen der Beschäftigten völlig außen vor", betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Andreas Scheidt.

Vielmehr entfalte es infolge der Liberalisierung weiteren Privatisierungsdruck auf die öffentliche Daseinsvorsorge und öffentliche Infrastrukturen, wie im Bereich der Wasserwirtschaft, die in Deutschland ganz überwiegend in kommunaler Hand liegt. Verschlechterungen für die Bürgerinnen und Bürger seien nach allen gemachten Erfahrungen zu erwarten. Gleichzeitig wird das EU-Vorsorgeprinzip nicht einmal erwähnt, was zu dessen Gefährdung führt.

"Der sogenannte Goldstandard, den CETA nach Auffassung der Bundesregierung gesetzt hat, wird hier nicht eingehalten", kritisiert Scheidt. "Wirtschaftsminister Altmaier muss mindestens diesen Standard durchsetzen - und endlich die konstruktiven Forderungen für gerechten Welthandel aufgreifen." Dazu sei die intensive Beteiligung des Parlaments und der Öffentlichkeit nötig. Diese demokratische Beteiligung würde durch die Zustimmung verhindert.

Eine Bewertung der Wirkung von Freihandelsabkommen auf die öffentliche Daseinsvorsorge finden Sie hier:
https://bit.ly/2JXAV8C

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Quelle:
Presseinformation vom 25.06.2018
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juni 2018

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