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AUSSENHANDEL/284: Abkommen mit Ländern des Südlichen Afrika tritt in Kraft (Europäische Kommission)


Europäische Kommission - Pressemitteilung vom 10. Oktober 2016

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Ländern des Südlichen Afrika tritt in Kraft


Entwicklungsorientiertes Abkommen mit fünf Ländern des Südlichen Afrika sichert deren Exporten einen sofortigen zoll- und kontingentfreien Zugang zum EU-Markt.

Fünf Länder des Südlichen Afrika - Botsuana, Lesotho, Namibia, Südafrika und Swasiland - und die EU schlagen heute mit dem Inkrafttreten ihres Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) ein neues Kapitel ihrer bilateralen Beziehungen auf. Ab heute gilt das Abkommen für den Handel zwischen der EU und den fünf Ländern. Mosambik ist dabei, das Abkommen zu ratifizieren und wird ihm beitreten, sobald der Ratifizierungsprozess abgeschlossen ist.

Handelskommissarin Cecilia Malmström dazu: "Als ich im Juni anlässlich der Unterzeichnungszeremonie in Botsuana war, konnte ich mit eigenen Augen sehen, wie wichtig es ist, eine stabile Handelspartnerschaft zwischen Europa und Afrika aufzubauen. Heute machen wir einen wichtigen Schritt, damit das Wirklichkeit werden kann. Das Abkommen, das wir umsetzen, wird das nachhaltige Wirtschaftswachstum und die regionale Integration im südlichen Afrika fördern und ist dafür konzipiert, den Menschen in den kommenden Jahren aus der Armut zu helfen. Afrika ist der aufstrebende Kontinent und die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sind auf die Maximierung dieser Dynamik ausgerichtet."

Der Kommissar für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung, Neven Mimica, fügte hinzu:"Arbeitsplätze und nachhaltiges Wirtschaftswachstum - dazu kann das WPA beitragen. Die Entwicklung des Privatsektors und des Handels sind wichtige Motoren, um den Menschen aus der Armut zu helfen und die neue globale Agenda mit Zielen für nachhaltige Entwicklung umzusetzen. Das WPA kann zur regionalen wirtschaftlichen Integration, zur Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Region beitragen."

Beim WPA wird der unterschiedliche Entwicklungsstand der Partner berücksichtigt. Damit erhalten Botsuana, Lesotho, Mosambik, Namibia und Swasiland einen zoll- und kontingentfreien Zugang zum europäischen Markt. Auch für Südafrika werden die Marktzugangsmöglichkeiten - über das bestehende bilaterale Abkommen mit der EU hinaus - erweitert.

Die Märkte im südlichen Afrika werden nach und nach teilweise für EU-Exporte geöffnet und erhalten so für ihre Industrien die Intermediärprodukte, die sie zur Ankurbelung des Wachstums benötigen. Außerdem ist im Abkommen eine Reihe von Schutzmaßnahmen in diesen Ländern vorgesehen, etwa für im Entstehen begriffene, anfällige Industriezweige oder aus Gründen der Lebensmittelsicherheit. Es bringt überdies für Hersteller aus Ländern des südlichen Afrikas mehr Flexibilität. Wenn sie Waren mit Bestandteilen aus verschiedenen Ländern erzeugen, laufen sie nicht mehr Gefahr, ihren freien Zugang zum EU-Markt zu verlieren.


Hintergrund

Der WPA-Gruppe der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC) gehören sechs der 15 SADC-Mitglieder, nämlich Botsuana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Swasiland und Südafrika, an. Angola hat Beobachterstatus und kann dem Abkommen in der Zukunft beitreten.

Die EU ist der größte Handelspartner der WPA-Gruppe der SADC. Im Jahr 2015 führte die EU Waren im Wert von fast 32 Mrd. EUR aus der Region ein, hauptsächlich Mineralien und Metalle. Die Ausfuhren der EU, vor allem technische Investitionsgüter sowie Erzeugnisse der Automobil- und der chemischen Industrie, hatten annähernd denselben Wert. Das Volumen des Handels zwischen der EU und der WPA-Gruppe der SADC (einschließlich Angola) beläuft sich auf 63 Mrd. EUR.

Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung verpflichten sich alle Parteien, im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu handeln; dies schließt auch die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards ein. Der Zivilgesellschaft kommt bei der Überwachung der Auswirkungen des Abkommens eine besondere Rolle zu. Das Abkommen ist auch insofern neuartig, als es sich um das erste Handelsabkommen handelt, das die wirtschaftliche Integration einer bestimmten Region unmittelbar unterstützt und damit engere Beziehungen innerhalb der sechs beteiligten Länder des Südlichen Afrika fördert.

Das WPA begründet gemeinsame Institutionen zur Förderung des Dialogs sowie einer unkomplizierten Abwicklung von Handelsangelegenheiten und zur Überwachung der Auswirkungen des Handelsabkommens. Die EU wird sich mit ihren Partnern aus der SADC und in Zusammenarbeit mit regionalen und nationalen Organisationen aus der Entwicklungszusammenarbeit um eine reibungslose Durchführung des Abkommens bemühen.

IP/16/3338


Weitere Informationen:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-3338_de.htm?locale=en

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Quelle:
Europäische Kommission
Pressemitteilung vom 10. Oktober 2016
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-3338_de.htm?locale=en
Kontakt: Europe Direct
Telefon: 00 800 67 89 10 11
Internet: http://europa.eu/europedirect


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Oktober 2016

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