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AUSSENHANDEL/232: Transatlantische Freihandelszone - Große Risiken für wenig Wachstum (idw)


Hans-Böckler-Stiftung - 03.12.2013

Transatlantische Freihandelszone: Große Risiken für wenig Wachstum

IMK-Expertin: Kanada-Abkommen könnte Wirkungen vorwegnehmen



Eine gemeinsame Freihandelszone könnte der EU und den USA bestenfalls einige Hunderttausend neue Arbeitsplätze bringen - und das auch nur langfristig. Großkonzerne können allerdings im Rahmen des geplanten Handelsabkommens die Aushebelung von Arbeitnehmerrechten, Gesundheits- und Umweltschutzauflagen betreiben. Chancen und Risiken einer "Transatlantic Trade and Investment Partnership" (TTIP) stehen daher nach dem bislang bekannten Verhandlungsstand in keinem guten Verhältnis zueinander. Zu diesem Ergebnis kommt Dr. Sabine Stephan.(*) Ähnliche Probleme erwartet die Außenhandelsexpertin des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung auch beim Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA). Es ist bereits deutlich weiter verhandelt als TTIP und könnte dessen negative Wirkungen sogar schon vorwegnehmen.

Die USA und Europa pflegen traditionell enge Handelsbeziehungen; die Zölle für die Einfuhr der meisten Waren sind auf beiden Seiten des Atlantiks niedrig. Seit sich die asiatischen Länder und ehemalige Ostblock-Staaten zunehmend in den Welthandel integrieren, hat die Bedeutung der beiden Partner füreinander abgenommen (siehe Grafiken; Link unten). Dennoch versprechen sich sowohl die Europäische Union als auch die USA von einer gemeinsamen Freihandelszone eine Intensivierung des transatlantischen Handels.

Simulationsstudien beziffern die langfristigen Effekte eines umfassenden Handelsabkommens recht unterschiedlich, zeigt IMK-Forscherin Sabine Stephan. Das Centre for Economic Policy Research kommt im Schnitt auf ein zusätzliches jährliches Wachstum von etwa 0,03 Prozentpunkten für die EU und die USA. Studien des ifo-Instituts und der Bertelsmann-Stiftung sind da optimistischer: Hier legen Deutschland und die EU jährlich um 0,34 Prozentpunkte zu, die USA sogar um 0,96 Prozentpunkte. In einem Zeitraum von 15 Jahren würden aber laut ifo-Institut auch dann in der EU nur maximal 400.000 neue Arbeitsplätze entstehen - unter der Voraussetzung, dass das Handelsabkommen genauso weitreichend ausfällt wie ein EU-Beitritt der USA.

Alle Modellrechnungen beruhen entscheidend auf der Annahme, dass neben tarifären auch nichttarifäre Handelshemmnisse abgebaut werden - also Qualitätsstandards, technische Normen und Kennzeichnungspflichten angeglichen werden. Ein Beispiel wären hier genmanipulierte Lebensmittel. Die müssen in den USA nicht gekennzeichnet werden, was das deutsche Verbraucherschutzministerium und eine Mehrheit der Bürger vehement ablehnen. Angesichts solch gravierender Konfliktpunkte lasse sich also gar nicht sagen, wie weitreichend das Handelsabkommen ausfallen werde, so Stephan.

Hinzu kommt: "Die beiden Wirtschaftsräume planen nicht nur ein Handels- sondern auch ein Investitionsabkommen, das eine Investitionsschutzklausel beinhalten wird", so die IMK-Forscherin. Diese sei eigentlich dazu gedacht, ausländische Investoren gegen willkürliche Enteignung und Diskriminierung zu schützen. Erfahrungen in bereits existierenden Freihandelszonen zeigten aber, dass immer mehr ausländische Investoren gegen Gesundheits- und Umweltschutzauflagen sowie Entscheidungen der Sozial- und Wirtschaftspolitik klagen, wenn sie ihre geplanten Gewinne bedroht sehen. Solche Investor-Staat-Klagen können Entschädigungszahlungen in Milliardenhöhe nach sich ziehen.

Einen Vorgeschmack geben nach Stephans Analyse zum Beispiel Gerichtsprozesse im Rahmen des nordamerikanischen Freihandelsabkommens NAFTA. So verklagt die US-Firma Lone Pine den kanadischen Staat auf eine Entschädigungszahlung in Höhe von 250 Millionen Dollar. Grund ist das von Kanada verhängte Moratorium für das so genannte Fracking von Schiefergas und Öl. Auch innerhalb der EU gibt es bereits Investor-Staat-Klagen: Als nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima die Bundesregierung den beschleunigten Ausstieg aus der Atomenergie beschloss, verklagte der schwedische Energieriese Vattenfall Deutschland auf 3,7 Milliarden Euro Schadenersatz. Oft reiche aber auch allein die Androhung einer Klage, um Gesetze zu verhindern oder zu verwässern, warnt die Außenhandels-Expertin.

Nach Informationen der Welthandels- und Entwicklungskonferenz UNCTAD gab es bis Ende 2012 weltweit 514 solcher Gerichtsverfahren, Tendenz stark steigend. Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks zeichnen bereits jetzt für jeweils über die Hälfte der ausländischen Direktinvestitionen verantwortlich - daher ihr großes Interesse an einem Investitionsabkommen. Darüber hinaus hofften global operierende Großkonzerne, die Vereinbarung zwischen der EU und den USA möge als Blaupause für den Investitionsschutz auf der ganzen Welt dienen, so Stephan. "Das wird der Weg sein, auf dem Arbeits-, Sozial-, Verbraucherschutz und Umweltschutzstandards ausgehebelt werden."

Womöglich sei dieser Weg auch schon weiter beschritten als öffentlich oft wahrgenommen wird, so die Forscherin. Denn das künftige Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada soll eine ähnliche Investitionsschutzvorschrift umfassen. Die Verhandlungen mit Kanada sind bereits ziemlich weit gediehen. Und werden sie wie geplant abgeschlossen, könnten auch US-Unternehmen über den nördlichen NAFTA-Nachbarn verstärkten Einfluss in Europa nehmen - ganz ohne TTIP: "Vereinfacht gesagt, reicht dann eine Niederlassung in Kanada, um sich auf die Investorenschutzklauseln berufen zu können", erklärt Stephan.


Weitere Informationen unter:
http://www.boeckler.de/pdf/imk_vortrag_stephan_2013_10_15.pdf
- (*) Sabine Stephan: TTIP - Wagnis für wenig Wachstum, Vortrag beim Kolloquium der Bertelsmann-Stiftung, 15. Oktober 2013.

Infografiken zum Download:
http://www.boeckler.de/hbs_showpicture.htm?id=44817&chunk=1 und
http://www.boeckler.de/hbs_showpicture.htm?id=44824&chunk=2

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution621

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Hans-Böckler-Stiftung, Rainer Jung, 03.12.2013
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Dezember 2013