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AGRAR/1690: EU-Ökoverordnung - "Ausreichend guter Kompromiss" (UBS)


Unabhängige Bauernstimme, Nr. 416 - Dezember 2017
Die Zeitung von Bäuerinnen und Bauern

"Ausreichend guter Kompromiss"
EU-Ökoverordnung vor der Verabschiedung


Wer hätte es gedacht? Nun wird es wohl doch noch eine neue EU-Ökoverordnung geben. Die letzten Hürden scheinen gerade übersprungen zu werden: Am 20. November stimmten im Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) des EU-Agrarministerrates 19 Mitgliedsländer für den im Sommer zwischen EU-Ministerrat, Parlament und Kommission ausgehandelten Trilog-Kompromiss. Zwei Tage später folgte die Mehrheit im Agrarausschuss des Parlaments. Bis zuletzt hatte es vor allem aus Deutschland großen Widerstand vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), dem Dachverband der Ökoanbauverbände, gegeben. Gemeinsam mit dem Bauernverband drängte der BÖLW Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU), sich ein weiteres Mal bei der estnischen EU-Ratspräsidentschaft für eine Verschiebung der Abstimmung stark zu machen. Im September hatten sie bereits einen neuerlichen Minitrilog von Mitarbeitern der estnischen Ratspräsidentschaft gefordert. Der Bauernverband instruierte seine Partnerverbände in den anderen europäischen Staaten, ebenfalls auf ihre Regierungen entsprechenden Einfluss zu nehmen, um eine Entscheidung ein weiteres Mal zu verhindern. Am Ende allerdings führte die Totalopposition der deutschen Verbände in eine Sackgasse, inhaltlich wie auch atmosphärisch fliegen ihnen in Europa gerade nicht die Herzen zu.


Warum?

Ein zentraler Punkt der neuen Verordnung ist, inwieweit auch die Biobauern und -bäuerinnen in die Verantwortung genommen werden sollen, darauf zu achten, dass ihre Erzeugnisse nicht mit Pestiziden verunreinigt werden. Zwar ist das ursprüngliche Ansinnen der EU-Kommission, Grenzwerte für Pestizide in Ökoprodukten einzuführen, erst mal auch aufgrund des Drucks aus Deutschland vom Tisch. Es wurde ein Kompromiss gefunden - denn nicht wenige EU-Mitgliedsstaaten wünschen sich gerade solche Grenzwerte -, der die Thematik mit einer erst noch durchzuführenden Untersuchung in die Zukunft vertagt. Dass der Bauernverband kein Interesse an jedweden Verunreinigungs- oder gar Verursacherprinzipsdebatten in Sachen Pestizide in Bioprodukten hat, ist aus seiner Sicht nachvollziehbar. Warum aber die deutschen Bioverbände da mitgehen, ist unverständlich. "Woher soll denn auch der Druck kommen, auf Pestizide in Zukunft weitgehend zu verzichten, wenn der Biosektor es schon als Zumutung empfindet, Vorsorge zu treffen?", fragen die grünen EU-Abgeordneten Daniel Cohn-Bendit und José Bové in einem Text im Berliner Tagesspiegel. Bereits längst die marktwirtschaftliche Realität darstellende Untersuchungen von Vermarktern wie auch ein Rückstandsmonitoring in Baden-Württemberg sollten die Bioverbände eigentlich zuversichtlich stimmen: Verunreinigungen sind selten, unabsichtlich oder absichtlich finden sie kaum bei den Bauern und Bäuerinnen statt, sondern meist erst bei Transport, Verarbeitung und Vermarktung. Der von den Verbänden beschworene "Krieg auf den Dörfern" wird nicht stattfinden, wohl aber hoffentlich eine bessere Handhabe Betrügern gegenüber bieten.


/Gestaltungsspielraum

Zu wenig konkret sei die neue Verordnung in Sachen Kontrolle oder Tierschutz, war die jüngste Kritik am Verordnungskompromiss auch von einer Reihe deutscher Länderagrarminister. Das ist sicher nicht falsch, liegt es doch in der Natur eines Kompromisses, gerade an Stellen mit größerer Uneinigkeit eher vage zu bleiben. Die ablehnende Haltung negiert aber zweierlei: Zum einen ist die Alternative, die geltende EU-Ökoverordnung, auch nicht konkreter oder weit reichender, zum anderen kann und muss die neue - wie es auch bei der alten der Fall war - durch Durchführungsverordnungen, delegierte Rechtsakte, nationale Ausgestaltungen geschärft werden. Eine Aufgabe, zu deren Mitgestaltung ein Mitarbeiter der EU-Kommission die Beteiligten der Branche auf einer öffentlichen Veranstaltung aufgefordert hat. Er warb für die Habenseite des Kompromisses: einheitliche Importregeln, welche EU-Biobauern mehr Schutz vor Billigimporten zu mindestens schwierig zu prüfenden Standards bieten, bodengebundene Produktion in Gewächshäusern, ein einheitlicher und damit fairer Umgang mit Ausnahmen, was den Einsatz von konventionellem Saatgut angeht und damit verbunden ein eigenes Saatgutrecht, welches Biozüchtungen einen einfacheren Marktzugang ermöglicht. Letzteres lässt die österreichische Initiative für die Kulturpflanzenvielfalt Arche Noah die Zustimmung im SAL als "großen Tag für die Kulturpflanzenvielfalt" kommentieren. Obwohl Österreich sogar gegen die Verordnung stimmte, während Deutschland sich am Ende "nur" enthielt. Anbauverband BioAustria teilt Bedenken der deutschen Bioverbände, am Ende war ihnen aber kaum noch jemand anderes in Europa gefolgt. Arche Noah schreibt, man habe den neuen Text sorgfältig analysiert und sei überzeugt, "dass die Verordnung einen ausreichend guten Kompromiss - immerhin von 28 Mitgliedstaaten - darstellt. Ihre Verabschiedung brächte wesentliche Chancen für die Erhaltung und Weiterentwicklung der Vielfalt und die nachhaltige Entwicklung des Bio-Sektors mit sich." Ähnlich äußerte sich in Deutschland die Assoziation ökologische Lebensmittelwirtschaft (AÖL) in einer Erklärung: Eine harmonisierte Anwendung und die Weiterentwicklung des Regelwerks zum Ökolandbau seien essentiell für ein erfolgreiches Wachstum der ökologischen Anbaufläche und des Marktes für Bioprodukte in Europa. Die nächsten legislativen Schritte müssten nun unternommen werden, um Stagnation zu verhindern. "Die AÖL unterstützt die neue EU-Ökoverordnung."

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Quelle:
Unabhängige Bauernstimme, Nr. 416 - Dezember 2017, S. 7
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft - Bauernblatt e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Januar 2018

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