Schattenblick → INFOPOOL → EUROPOOL → WIRTSCHAFT


AGRAR/1674: Revision Öko-Verordnung - Bundesminister Schmidt kann mit Neustart Bio retten (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 2. Mai 2017

Revision Öko-Verordnung: Bundesminister Schmidt kann mit Neustart Bio retten

Deutschlands Weiterverhandeln gefährdet Europas Öko-Branche Gemeinsame PM von BÖLW und DBV


Laut Medienberichten(*) forciert die Maltesische Ratspräsidentschaft für die bevorstehenden Trilog-Verhandlungen am 3. Mai die Beratungen für eine neue EU-Öko-Verordnung. Dazu soll die Verhandlungsposition der EU-Mitgliedsstaaten verändert werden. Dem Vernehmen nach stellten sich zahlreiche EU-Staaten dagegen, Deutschland forcierte jedoch die Fortsetzung der Verhandlungen auf Grundlage eines, aus Sicht der Bio-Branche, schlechten Kompromisses. Es kommentieren Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), und Dr. Heinrich Graf von Bassewitz, Öko-Beauftragter des Deutschen Bauernverbandes (DBV).


Felix Prinz zu Löwenstein, BÖLW

"Wir sorgen uns sehr um die deutschen Bio-Unternehmer, wenn wir auf den aktuellen Verhandlungsstand der EU-Öko-Verordnung blicken. Trotz eines dreijährigen Gesetzgebungsmarathons ist absehbar, dass ein neues Bio-Recht an entscheidenden Stellen schlechter wird als die bestehende Verordnung. Das Ziel der Revision würde von EU-Kommission, - Mitgliedsstaaten und -Parlament damit klar verfehlt. Aber noch ist es nicht zu spät, Bio zu retten. Wir appellieren daher an Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt, sich in Brüssel für einen Neustart der Bio-Recht-Weiterentwicklung einzusetzen. Dabei kann Deutschland auf den Rückhalt etlicher weiterer Mitgliedsstaaten bauen, die ebenfalls unzufrieden sind. Mit einem Neustart auf Basis des aktuellen Bio-Rechts, das in weiten Teilen hervorragend funktioniert, könnten wichtige Beratungsergebnisse aus dem Trilog gesichert werden."


Heinrich Graf von Bassewitz, DBV

"Ein vernünftiger neuer Rechtsrahmen für den Ökolandbau ist angesichts des aktuellen Verhandlungsstandes äußerst ungewiss. Das ist fatal, denn es gibt zahlreiche Landwirte, die sich für eine Umstellung interessieren und Rechtssicherheit brauchen. Mit der Öko-Verordnung wird darüber entschieden, ob der Ökolandbau weiterhin ein prosperierender Wirtschaftszweig sein wird, der vielen bäuerlichen Betrieben eine Zukunftsperspektive bieten kann. Wir fordern Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt auf, in Brüssel klare Kante zu zeigen und auf einen Neustart der Beratungen zu drängen. Schmidt darf sich keinesfalls mit faulen Kompromissen zufrieden geben, die die Situation für die Bio-Bauern in Deutschland und Europa verschlechtern würden."


Hintergrund

Seit über drei Jahren wird in Brüssel über eine umfassende Neufassung des zuletzt 2008 überarbeiteten Bio-Rechts verhandelt. Die nächste große und möglicherweise finale Entscheidung steht beim EU-Agrarratstreffen Mitte Juni an. Aktuell liegen die Positionen der Mitgliedstaaten untereinander und die von Parlament und Kommission weit auseinander, was einen guten Abschluss der Verhandlungen bis zur Sommerpause mehr als schwierig erscheinen lässt. Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt hat in den letzten Monaten mehrmals angekündigt, sich für einen Abbruch der Verhandlungen einzusetzen, wenn eine Einigung bis dahin nicht möglich und ein neues Recht nicht besser als das bestehende ist. Die Bundesländer hatten den Bund mehrfach und einmütig aufgefordert, die Verhandlungen zu stoppen und das Bio-Recht auf Grundlage der bestehenden Verordnung weiter zu entwickeln; zuletzt geschah dies im Januar 2017.

In den vergangenen Monaten hatte sich Deutschland als wesentlicher Treiber der Verhandlungen betätigt und damit die weiteren Verhandlungen überhaupt möglich gemacht. Damit stellte sich die Bundesregierung gegen die Bundesländer, die für die Bio-Kontrolle zuständig sind und wiederholt (und zuletzt bei der Agrarministerkonferenz Ende März) einen Abbruch der Verhandlungen in Brüssel forderten.

Nach wie vor ist davon auszugehen, dass die vorliegenden Vorschläge insgesamt zu einer Verschlechterung der Öko-Verordnung, die den Rechtsrahmen für über 400.000 Bio-Unternehmen in Europa bedeutet, führen.

Besonders kritisch wäre es, wenn

  • sich die Verhandler bei strittigen Punkten zunehmend von EU-weit einheitlichen Vorgaben verabschieden, was zu einer noch unterschiedlicheren Auslegung des Bio-Rechts und zu stärkeren Wettbewerbsverzerrungen führen kann;
     
  • geringste Spuren von unverschuldeten Kontaminationen zu sofortigen Warensperrungen und behördlichen Untersuchungen führen und so eine unkontrollierte Datenflut entsteht, die das Erkennen von den wirklich relevanten Richtlinienverletzungen verhindert;
     
  • ein festes zeitliches Ende für den Zukauf von konventionellem Saatgut oder Tieren ohne Rücksicht darauf festgelegt würde, ob genügend Öko-Saatgut und -Tiere verfügbar sind. Es funktioniert zudem generell nicht, dass sich die Öko-Züchtung vollständig vom Zuchtfortschritt im konventionellen Bereich abkoppelt.

Ein derartiges Bio-Recht hätte schädliche Auswirkungen für Wachstum und Beschäftigung im ländlichen Raum, beim Tier-, Umwelt- und Klimaschutz. Es würde die Versorgung mit regionalen Bio-Produkten mindern, obwohl der Bio-Markt deutlich wächst.


Anmerkung: (*) Malta wants new negotiating mandate on revamp of EU organic sector rules,
s. https://www.agra-net.com/agra/agra-europe/policy-and-legislation/cap/malta-wants-new-negotiating-mandate-on-revamp-of-eu-organic-sector-rules--1.htm.

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 2. Mai 2017
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 407
Fax: 030 / 31 904 431
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Mai 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang