Schattenblick →INFOPOOL →EUROPOOL → WIRTSCHAFT

AGRAR/1561: Grundsatz der EU-Agrarreform kommt durch (UBS)


Unabhängige Bauernstimme, Nr. 365 - April 2013
Die Zeitung von Bäuerinnen und Bauern


Grundsatz der EU-Agrarreform kommt durch Parlament und Rat bestätigen Ansatz, wollen Greening aber im Detail aushebeln

von Ulrich Jasper



Im März haben zuerst das Europäische Parlament und dann auch der EU-Rat der Agrarminister jeweils ihre Verhandlungsposition zur aktuellen Reform der europäischen Agrarpolitik festgelegt. Parlament und Rat haben den Reform-Ansatz der EU-Kommission dabei fast vollständig bestätigt, versuchen aber gleichzeitig, mit einer Vielzahl an nationalen Sonderregeln und Ausnahmen, die Wirksamkeit der Reform in der Praxis zu verflüchtigen. So haben Frau Aigner und ihre Ministerkollegen allein die Greening-Vorschriften auf mehr als das Dreifache aufgebläht. Bürokratie soll blühen, mehr nicht.

Im Folgenden geben wir eine Übersicht über die Positionen von Kommission, Parlament und Rat zum Greening und auf der nächsten Seite zu Maßnahmen für eine ausgewogenere Verteilung der Zahlungen. In der nächsten Ausgabe beleuchten wir den Stand zur Marktordnung und zur zweiten Säule (Ländliche Entwicklung).


Greening

Allen Widerständen, insbesondere des Bundesministeriums und des Deutschen Bauernverbandes, zum Trotz kommt das Greening. 30 Prozent der Direktzahlungen werden direkt daran gebunden, dass die Betriebe auf ihrer gesamten Betriebsfläche drei Mindeststandards einhalten: eine Mindestzahl an Fruchtarten auf dem Acker, den Erhalt des Dauergrünlandes und eine "Nutzung im Umweltinteresse" auf einem, bestimmten Prozentsatz der betrieblichen Ackerfläche. Wer das zwei Jahre hintereinander nicht einhält, dem werden auch mehr als die 30 Prozent gekürzt. Weil sich die Nichteinhaltung betriebswirtschaftlich für so gut wie keinen Betrieb lohnen wird, wird das Greening faktisch für alle verbindlich.


Fruchtarten-Vielfalt

Eine echte Fruchtfolge wollen Kommission, Parlament und Rat bisher nicht. Die Betriebe müssen auf der Summe ihrer Ackerflächen lediglich mehr als eine Frucht anbauen, wenn sie eine Mindest-Hektarzahl Acker haben. Die Kommission hat als Mindestzahl 3 ha Ackerland vorgeschlagen, das Parlament will hier 10 ha und der Rat, tja, der Rat macht es kompliziert. Die Minister sagen zwar auch 10 ha, aber nehmen alle Betriebe aus, die auf 75 Prozent ihrer Betriebsflächen Grünland haben, Gras anbauen oder an "gleichwertigen" Agrarumweltmaßnahmen der 2. Säule teilnehmen. Bei einem 2.000 ha-Betrieb mit 1.500 ha Grünland heißt das also, er kann die restlichen 500 ha mit Mais-Monokultur nutzen - wenn es so kommt, wie Ministerin Aigner und ihre KollegInnen es wollen. Man darf gespannt sein, ob die EU-Kommission und die juristischen Dienste das so mitmachen.

Wie viele Kulturen sollen es sein? Die Kommission will mindestens drei verschiedene Kulturen, Parlament und Rat sagen: zwei Kulturen für Betriebe mit 10-30 ha Ackerland, drei Kulturen bei über 30 ha Acker.

Wie viel Anteil darf eine Kultur maximal haben? Die Kommission ist mit 70 Prozent schon zu hoch reingegangen, Parlament und Rat wollen sogar 75 Prozent (und das Parlament sogar 80 Prozent für Betriebe unter 30 ha Ackerland). Ein Mindestanteil Leguminosen in der Fruchtfolge, wie ihn die AbL fordert, fehlt bei allen drei EU-Institutionen.


Dauergrünland

Zum Erhalt von Dauergrünland (Wiesen und Weiden, die mindestens fünf Jahre nicht Acker waren) will die EU-Kommission nun jeden einzelnen Betrieb verpflichten, nicht mehr nur die Mitgliedstaaten. Das Parlament hat widersprüchliche Beschlüsse gefasst, meint aber wohl, dass nicht die Einzelbetriebe, sondern - wie bisher - die Mitgliedstaaten für den Dauergrünlanderhalt verantwortlich sein sollen. Die Agrarminister wiederum wollen den Mitgliedstaaten freistellen, ob die Verpflichtung einzelbetrieblich oder gesamtstaatlich greifen soll. Auch das ist ein Fall für Juristen bzw. die weiteren Verhandlungen, denn wie passt eine einzelbetriebliche Zahlung (30 Prozent) mit einer lediglich gesamtstaatlichen Einhaltung zusammen?

Einig sind sich Kommission, Parlament und Rat darin, den Grünland-Stand 2014 zur Grundlage der Regelung zu machen und darauf 5 Prozent Umbruch zu erlauben. Der Rat sieht allerdings auch hierzu noch eine Vielzahl möglicher nationaler Alternativregelungen vor.


Flächen im Umweltinteresse

Bekanntlich schlägt die Kommission vor, dass jeder Betrieb mit Ackerflächen (ohne Freigrenzen) auf mindestens 7 Prozent seiner Ackerflächen eine "Nutzung im Umweltinteresse" nachweisen muss. Dafür hat die Kommission lediglich eine kleine, nicht abschließende Liste von Beispielen aufgeführt, u.a. Brachflächen, Landschaftselemente, Pufferstreifen.

Das Parlament will diese Verpflichtung nur für Betriebe mit mehr als 10 ha Acker. Der Anteil soll im Jahr 2015 nicht 7, sondern nur 3 Prozent betragen, ab 2016 dann 5 Prozent. Für 2018 und folgende soll die EU-Kommission im Jahr 2017 einen Bericht vorlegen und gegebenenfalls (erneut) vorschlagen, auf 7 Prozent zu gehen...

Der Agrarrat will 2015 gleich mit 5 Prozent beginnen, folgt für die Folgejahre aber dem Parlament. Allerdings sollen wieder alle Betriebe freigestellt werden, die auf mindestens 75 Prozent ihrer Flächen Grünland haben, Gras anbauen oder an "gleichwertigen" Agrarumweltmaßnahmen der 2. Säule teilnehmen (siehe oben). Bei der Liste anzuerkennender Nutzungen will das Parlament eine Erweiterung vor allem um Flächen, auf denen "stickstoffbindende Pflanzen" (Leguminosen) angebaut werden, sowie um Flächen "ohne Verwendung und Einsatz von Pestiziden und Dünger". Dabei schwebt dem Parlament aber vor, dass z.B. ein Hektar Leguminosen nicht als ein ganzer Hektar ökologische Vorrangfläche gewertet wird. Vielmehr sollen Mitgliedstaaten und Kommission eine ökologische Gewichtung der Flächennutzungen vornehmen. Dann könnten z.B. zum Nachweis von einem Hektar "Umweltfläche" drei Hektar Leguminosen erforderlich sein. Außerdem sollen die Mitgliedstaaten beschließen können, ab dem Jahr 2016 drei Prozentpunkte der Flächennutzungen im Umweltinteresse überbetrieblich bzw. "auf regionaler Ebene" umzusetzen, indem z.B. "angrenzende" Hecken, Gehölze oder ähnliches mit angerechnet werden, ohne dass diese in der Antragsfläche des Einzelbetriebes liegen.


Ökologische Gewichtung

Die Agrarminister wollen die Liste anrechenbarer Nutzungen noch wesentlich erweitern, u.a. um Zwischenfruchtanbau und Winterbegrünung sowie sämtliche Flächen mit Agrarumweltmaßnahmen. Auch Hecken etc. auf Nachbarflächen sollen generell anrechenbar sein, damit wohl auch Straßenbegleitgrün an Autobahnen? Wie das Parlament, will auch der Rat den Mitgliedstaaten und der Kommission eine ökologische Gewichtung der Flächennutzungen ermöglichen sowie den Mitgliedstaaten erlauben, die Hälfte der "Umweltflächen" nicht einzelbetrieblich, sondern regional nachzuweisen. Wieder gilt hier, dass offen ist, ob die EU-Kommission das mitmachen wird. Generell zeigt sich, dass es (auch) beim Greening erhebliche nationale Gestaltungsmöglichkeiten geben wird. Die Debatte wird mit einer für Juni angestrebten Einigung in Brüssel also nicht enden.

*

Quelle:
Unabhängige Bauernstimme, Nr. 365 - April 2013, S. 4
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft - Bauernblatt e.V.
Bahnhofstr. 31, 59065 Hamm
Telefon: 02381/49 22 20, Fax: 02381/49 22 21
E-Mail: redaktion@bauernstimme.de
Internet: www.bauernstimme.de
 
Erscheinungsweise: monatlich (11 x jährlich)
Einzelausgabe: 3,30 Euro
Abonnementpreis: 39,60 Euro jährlich
(verbilligt auf Antrag 28,40 Euro jährlich)


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juni 2013