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AGRAR/1478: EU-Agrarreform - Weitere Vorschläge der Kommission (UBS)


Unabhängige Bauernstimme, Nr. 349 - November 2011
Die Zeitung von Bäuerinnen und Bauern

EU-Agrarreform
Weitere Vorschläge der Kommission
Neben dem "Greening" schlägt die Kommission weitere Änderungen bei den Direktzahlungen vor

von Ulrich Jasper


Die 70 Prozent Direktzahlungen, die nicht direkt ans Greening gekoppelt sind, werden in Abhängigkeit von der Höhe der Zahlungssumme und in Abhängigkeit der betrieblichen Lohnkosten gestaffelt bzw. gedeckelt. Dazu wird zunächst die Summe sämtlicher tatsächlich gezahlter und ausgewiesener Lohn- und Lohnnebenkosten (inkl. Abgaben und Lohnsteuern) vom Betrag der 70 Prozent Direktzahlungen abgezogen. Überschreitet der dann verbleibende Betrag 150.000 Euro im Jahr, erfolgt eine progressiv gestaltete Kürzung:

- Abzug um 20 Prozent für den Betrag, der zwischen 150.000 und 200.000 Euro liegt (also maximal 20 Prozent von 50.000 EUR = 10.000 EUR),

- Abzug um 40 Prozent zwischen 200.000 und 250.000 EUR,

- Abzug um 70 Prozent zwischen 250.000 und 300.000 EUR,

- Abzug bzw. Kappung um 100 Prozent über 300.000 EUR.

Die Mitgliedsstaaten sollen - wie auch immer - Regelungen erlassen, die verhindern, dass Betriebe "künstlich die Voraussetzungen" schaffen, um diese Kürzungen zu umgehen, etwa durch Betriebsteilungen.


Staffelung & Arbeitskraft

Die EU-Kommission geht davon aus, dass in Deutschland gut 2.800 Betriebe über 150.000 Euro Basisprämie bekommen werden und nur 100 Betriebe vor die Entscheidung gestellt werden, entweder Kürzungen hinzunehmen oder Arbeitskräfte einzustellen bzw. die Lohnkosten zu erhöhen.

Die AbL begrüßt, dass mit diesem Vorschlag die Berücksichtigung des Faktors Arbeit bei den Direktzahlungen erstmals so deutlich in einem Gesetzesvorschlag aufgenommen worden ist. Sie kritisiert aber, dass die Form ungenügend ist. Die Grenzen sind zu hoch angesetzt, außerdem hält die AbL es für falsch, die vollen Lohnkosten anrechnen zu lassen. "Landwirtschaft muss Wirtschaft bleiben, auch in Großbetrieben", kommentierte Maria Heubuch. Vor allem aber muss den Mitgliedsstaaten und Bundesländern die Möglichkeit gegeben werden, dass sie über diesen Vorschlag der Kommission hinausgehen und den Faktor Arbeit auch in kleiner strukturierten Betrieben und Regionen zur Berechnung der Zahlungshöhen heranziehen. Dass das technisch geht, machen die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften vor, denn sie berechnen die Beiträge zur Unfallversicherung, die die Betriebe zahlen müssen, nunmehr maßgeblich nach einem kalkulatorischen Arbeitszeitbedarf der Betriebe. Die Berufsgenossenschaften nutzen dabei sogar zum Teil schon die Angaben aus den Prämienanträgen der Betriebe.


Aktiver Landwirt

Insgesamt will die Kommission Direktzahlungen nur noch an "aktive Landwirte" vergeben. Wer weniger als 5.000 Euro Direktzahlungen im Jahr erhält, soll automatisch als aktiver Landwirt gelten (im Jahr 2009 erhielten in Deutschland 49 Prozent aller Zahlungsempfänger weniger als 5.000 Euro). Wer Zahlungsansprüche von mehr als 5.000 Euro hat, soll nur dann als aktiver Landwirt gelten und also nur dann Zahlungen bekommen, wenn die außerlandwirtschaftlichen "Einkünfte" im jüngsten Steuerjahr die errechneten Direktzahlungen nicht um mehr als das 20fache übersteigen. Bei 10.000 Euro Zahlungsansprüchen dürfen also die außerlandwirtschaftlichen Einkünfte 200.000 Euro im Jahr nicht übersteigen. Einkünfte sind nach dem Steuerrecht nicht Umsätze, sondern das, was nach Abzug der zur Einkunftserzielung veranlassten Aufwendungen übrigbleibt.


Klein Landwirte

Besonders auf die Situation in Rumänien und Bulgarien, aber auch in einigen anderen EU-Staaten ist der Vorschlag gemünzt, Kleinlandwirten eine vereinfachte Pauschalzahlung ohne Greening- und Gross-Compliance-Anforderungen anzubieten. Die Mitgliedsstaaten können selbst entscheiden, ob sie das anbieten. Die Höhe der Pauschalzahlung richtet sich am Prämiendurchschnitt im Mitgliedsstaat aus. Sie soll maximal den Zahlungen für 3 Hektar entsprechen, darf aber nicht unter 500 und nicht über 1.000 Euro pro Betrieb und Jahr liegen. Betriebe, die diese Zahlung beantragen, können keine anderen Zahlungen aus der 1. Säule mehr beantragen; die Betriebe müssen sich im Jahr 2014 entscheiden (für immer). Die Mitgliedsstaaten dürfen bis zu maximal 10 Prozent ihrer Direktzahlungssumme dafür einsetzen. In Deutschland würde die Zahlung nach Berechnungen des BMELV zwischen 900 und 1.000 Euro betragen. Laut EU-Kommission erhielten im Jahr 2009 in Deutschland 25 Prozent aller Zahlungsempfänger weniger als 1.250 Euro Direktzahlungen.


Junglandwirte

Anders als bei der Kleinlandwirte-Regelung will die EU-Kommission die Mitgliedsstaaten dazu verpflichten, eine Sonderzahlung für Junglandwirte einzuführen. Als Junglandwirt gilt, wer unter 40 Jahre alt ist und vor höchstens fünf Jahren einen landwirtschaftlichen Betrieb übernommen oder gegründet hat. Für diese soll der Mitgliedsstaat einen Aufschlag auf eine begrenzte Anzahl Zahlungsansprüche pro Betrieb gewähren und zwar für höchstens die ersten fünf Jahre nach Betriebsgründung. Die Höhe des Aufschlags soll 25 Prozent der durchschnittlichen betrieblichen Zahlungsansprüche im jeweiligen Jahr betragen. Der Aufschlag wird begrenzt auf eine Hektarzahl pro Betrieb, die sich an der durchschnittlichen Betriebsgröße im Mitgliedsstaat orientiert. In Deutschland liegt die Grenze derzeit bei 46 Hektar pro Betrieb. Insgesamt soll der Mitgliedsstaat höchstens 2 Prozent der gesamten Direktzahlungen für die Junglandwirtezahlung einsetzen.


Benachteiligte Gebiete

Die Kommission ist dabei geblieben, auch in der ersten Säule eine gesonderte Flächenzahlung für Betriebe in "naturbedingt benachteiligten" Gebieten vorzusehen. Sie überlässt es aber den Mitgliedsstaaten, ob sie diese Regelung anwenden. Die Mitgliedsstaaten können sowohl über die Zahlungshöhe je Hektar entscheiden als auch darüber, ob sie die Zahlung zwischen den benachteiligten Gebieten unterschiedlich hoch bemisst. Die Kommission begrenzt die Zahlungen auf die Gebiete, die sie nach neuen Kriterien festsetzen will, was für Deutschland nicht nur auf eine veränderte, sondern insgesamt auch deutlich verringerte Gebietskulisse hinausläuft. Die Mitgliedsstaaten dürfen für diese Zahlungen höchstens 5 Prozent der Direktzahlungen ausgeben.


Weitere Umverteilungen

Die Kommission schlägt weitere Umverteilungen von Zahlungen vor. Übergeordnet ist die Anhebung der Gesamtsummen für jene Mitgliedsstaaten, deren Zahlungsdurchschnitt pro Hektar unterhalb von 90 Prozent des EU-Durchschnitts liegt. In diesen Ländern sollen die Summen schrittweise angehoben werden, bis die Differenz zu diesen 90 Prozent des EU-Durchschnitts um ein Drittel reduziert ist. Abgeben müssen die Länder, die über dem EU-Durchschnitt liegen, wobei sie umso mehr abgeben müssen, je stärker sie über dem Durchschnitt liegen. Den höchsten Aufschlag bekommt dadurch laut EU-Kommission Lettland (+ 48 Prozent), die größten Abzüge haben Malta (-11 %) und die Niederlande (- 8 Prozent); Deutschland verliert "nur" 4 Prozent.

Innerhalb der Mitgliedstaaten führt eine Regelung zu deutlichen Umverteilungen, die in Deutschland schon Gesetz ist: der Übergang von historischen Betriebsprämien hin zu regional einheitlich hohen Zahlungsansprüchen pro Hektar. In Deutschland wird das im Jahr 2013 erreicht sein; laut BMELV werden dadurch zwischen 500 und 600 Millionen Euro vom Ackerland auf Grünland verlagert.


Außerhalb der Zahlungen

Beschrieben sind damit die für Deutschland wichtigsten Vorschläge bezüglich der Direktzahlungen. Dass die Kommission den Mitgliedsstaaten weiterhin die Möglichkeit einräumen will, einen Teil der Zahlungen an der Produktion gekoppelt zu gewähren, spielt eher in anderen Mitgliedsstaaten eine Rolle, nicht aber in Deutschland.

Andere Vorschläge der Kommmission, die auch für Deutschland große Bedeutung haben, beziehen sich auf andere Bereiche als die Direktzahlungen: Sie betreffen die Förderung in der 2. Säule (einschließlich Agrarumweltmaßnahmen und Stallbauförderung) sowie die Marktordnungen (Erzeugergemeinschaften, Branchenorganisationen, Zuckerquoten und mehr). Dazu mehr in weiteren Ausgaben der Bauernstimme.


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Quelle:
Unabhängige Bauernstimme, Nr. 349 - November 2011, S. 12
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft - Bauernblatt e.V.
Bahnhofstr. 31, 59065 Hamm
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(verbilligt auf Antrag 26,00 Euro jährlich)


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Januar 2012