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AGRAR/1386: Rechtsstreit um die Offenlegung der EU-Agrarzahlungen (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 25. Juni 2010

Veröffentlichungspraxis der Direktzahlung EU-rechtlich nicht akzeptabel

DBV fordert Bund und Länder zum Handeln auf


Am 17. Juni hat die Generalanwältin Eleanor Sharpston des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ihren Schlussantrag zum Rechtsstreit um die Offenlegung der EU-Agrarzahlungen vorgelegt. Bekanntlich hatte das Wiesbadener Amtsgericht im Frühjahr 2009 eine datenschutzrechtliche Prüfung der Veröffentlichung von Landwirten als Empfänger von EU-Zahlungen beim EuGH veranlasst. Die Klagen von hessischen Bauern hatten der Hessische und der Deutsche Bauernverband unterstützt. In anderen Bundesländern kam es ebenfalls zu Klagen von Landwirten mit Unterstützung der Bauernverbände.

Die Generalanwältin erklärte nun, dass es gegen den Datenschutz verstoße und einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre darstelle, die Empfänger von Direktzahlungen mit Namen, Ort und Postleitzahl im Internet zu veröffentlichen. Die Generalanwältin erklärte, dass der Steuerzahler erfahren sollte, was mit seinem Geld geschehe. Die EU-Kommission könne auch für Transparenz sorgen, ohne gleich alle Empfänger zu nennen.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat nunmehr das Bundeslandwirtschaftsministerium sowie die Agrarministerkonferenz der Länder aufgefordert, Vorkehrungen für eine rechtlich akzeptable Veröffentlichungspraxis zu treffen. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte müsse beachtet werden. Zwar ist ein Schlussantrag noch kein Urteil, aber in der Regel folge das Gericht nach einigen Monaten dem Antrag des Generalanwaltes. Die notwendigen Vorbereitungen sollten sofort beginnen.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 25. Juni 2010
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2010