Schattenblick →INFOPOOL →EUROPOOL → RECHT

MELDUNG/036: EuGH-Urteil entzieht umfassender Vorratsdatenspeicherung den Boden (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 8. April 2014

Anlässlich des EuGH-Urteils zur Vorratsdatenspeicherung erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:



"Mit dem EuGH-Urteil wird dem Konzept einer umfassenden und undifferenzierten Vorratsdatenspeicherung der Boden entzogen. Der EuGH unterstreicht - wie zuvor bereits das Bundesverfassungsgericht - das Gewicht des Menschenrechts auf Datenschutz. Mit der Unwirksamkeit der Richtlinie entfällt das europarechtliche Erfordernis einer nationalen Umsetzung.

Die Bundesregierung sollte im Licht des Urteils von der im Koalitionsvertrag umrissenen nationalen Regelung Abstand nehmen. Die dort vorgesehenen Beschränkungen des Zugriffs und der Speicherdauer räumen nicht die menschenrechtlichen Bedenken hinsichtlich der undifferenzierten Speicherung von Verkehrsdaten der Kommunikation nahezu der gesamten Bevölkerung aus."

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 8. April 2014
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. April 2014