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WIRTSCHAFT/101: Schlussfolgerungen des Europäischen Rates - 28.-29. Oktober 2010 (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 29. Oktober 2010

TEXT DES
EUROPÄISCHEN RATES - BRÜSSEL
28 & 29 Oktober 2010
SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die Delegationen erhalten in der Anlage die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (28.-29. Oktober 2010).


Zur Bewältigung der Herausforderungen, die durch die jüngste Finanzkrise zutage getreten sind, bedarf es grundlegender Veränderungen bei der wirtschaftspolitischen Steuerung in Europa. Zu diesem Zweck hat der Europäische Rat den Bericht der Arbeitsgruppe "Wirtschaftspolitische Steuerung" gebilligt. Die Umsetzung dieses Berichts wird ein wesentlicher Schritt hin zur Stärkung der wirtschaftlichen Säule der WWU sein: Die Finanzdisziplin wird gestärkt, die Überwachung der Wirtschaftspolitik ausgeweitet und die Koordinierung vertieft werden. Der Bericht enthält ferner die Leitprinzipien für einen soliden Rahmen für das Krisenmanagement und für stärkere Institutionen. Der Europäische Rat hat sich auf das weitere Vorgehen im Anschluss an die Arbeit der Arbeitsgruppe geeinigt. Wie auf seiner Tagung vom 16. September 2010 vereinbart, hat der Europäische Rat auch einen Gedankenaustausch zur Vorbereitung auf das G20-Gipfeltreffen in Seoul und die Klimakonferenz von Cancún sowie die Gipfeltreffen mit den Vereinigten Staaten, Russland und der Ukraine geführt.


I. ARBEITSGRUPPE "WIRTSCHAFTSPOLITISCHE STEUERUNG"

1. Der Europäische Rat billigt den Bericht der Arbeitsgruppe "Wirtschaftspolitische Steuerung". Durch die Umsetzung dieses Berichts wird es uns möglich sein, die Finanzdisziplin zu stärken, die Überwachung der Wirtschaftspolitik auszuweiten, die Koordinierung zu vertiefen und einen soliden Rahmen für das Krisenmanagement sowie stärkere Institutionen zu schaffen. Der Europäische Rat ruft zu einem beschleunigten Vorgehen bei der Annahme der sekundären Rechtsvorschriften auf, die für die Umsetzung eines großen Teils der Empfehlungen erforderlich sind. Ziel ist es, dass der Rat und das Europäische Parlament bis zum Sommer 2011 Einigung über die Gesetzgebungsvorschläge der Kommission erzielen, wobei zu beachten ist, dass die im Bericht der Arbeitsgruppe und die in jenen Vorschlägen behandelten Fragen nicht vollkommen deckungsgleich sind. Dadurch wird gewährleistet, dass die neuen Überwachungsregelungen so bald wie möglich wirksam umgesetzt werden. Dies wird zu einer erheblichen Stärkung der wirtschaftlichen Säule der WWU führen, was einen Vertrauenszuwachs bewirken und somit zu nachhaltigem Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit beitragen wird.

Der Europäische Rat ersucht den Rat, die Arbeiten zu der Frage, wie den Auswirkungen der Rentenreform bei der Durchführung des Stabilitäts- und Wachstumspakts Rechnung getragen wird, zu beschleunigen und dem Europäischen Rat im Dezember 2010 hierüber Bericht zu erstatten. In Anerkennung der Bedeutung der Reformen der Rentensysteme sollten gleiche Rahmenbedingungen innerhalb des SWP gewährleistet werden.

2. Vor dem Hintergrund des Berichts der Arbeitsgruppe "Wirtschaftspolitische Steuerung" und zur Gewährleistung eines ausgewogenen und nachhaltigen Wachstums sind sich die Staats- und Regierungschefs darin einig, dass die Mitgliedstaaten einen ständigen Krisenmechanismus zur Wahrung der Finanzmarktstabilität im gesamten Euro-Währungsgebiet einrichten müssen, und ersuchen den Präsidenten des Europäischen Rates, mit den Mitgliedern des Europäischen Rates Konsultationen über eine begrenzte Vertragsänderung zu führen, die hierzu erforderlich ist, wobei Artikel 125 AEUV ("no bail out"-Klausel) nicht geändert würde.

Der Europäische Rat begrüßt die Absicht der Kommission, in enger Absprache mit dem Präsidenten des Europäischen Rates Vorbereitungsarbeiten zu den allgemeinen Merkmalen eines künftigen neuen Mechanismus durchzuführen, unter anderem zu der Rolle der Privatwirtschaft und der Rolle des IWF sowie den äußerst strikten Auflagen, an die die Durchführung solcher Programme geknüpft sein sollte.

Der Europäische Rat wird sich auf seiner Tagung im Dezember 2010 erneut mit diesem Thema befassen, damit die endgültige Entscheidung über die Grundzüge eines Krisenmechanismus und eine begrenzte Vertragsänderung getroffen wird, so dass etwaige Änderungen spätestens Mitte 2013 ratifiziert werden können.

Der Präsident des Europäischen Rates beabsichtigt, anschließend im Benehmen mit den Mitgliedstaaten die Frage des Rechts der Mitglieder des Euro-Währungsgebiets auf Teilnahme an den Beschlussfassungsverfahren mit Bezug zur WWU im Falle einer permanenten Gefährdung der Stabilität des gesamten Euro-Währungsgebiets zu prüfen.

3. Die Staats- und Regierungschefs heben hervor, dass es - parallel zur Stärkung der Finanzdisziplin in der Europäischen Union - von entscheidender Bedeutung ist, dass der Haushaltsplan der Europäischen Union und der nächste mehrjährige Finanzrahmen die Konsolidierungsbemühungen widerspiegeln, die die Mitgliedstaaten unternehmen, um Defizite und Schulden auf einen nachhaltigeren Pfad zu führen. Unter Achtung der Rolle der verschiedenen Organe und der Notwendigkeit, Europas Ziele zu erfüllen, wird der Europäische Rat auf seiner nächsten Tagung erörtern, wie sichergestellt werden kann, dass mit der Ausgabenpolitik auf europäischer Ebene angemessen zu diesen Anstrengungen beigetragen wird.


II. G20-GIPFELTREFFEN IN SEOUL

4. Die Weltwirtschaft erholt sich allmählich von der Krise. Nach wie vor gibt es jedoch eine Reihe von Fragen, denen auf globaler Ebene weiterhin besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, darunter die Risiken für die finanzielle Tragfähigkeit, die unvollständige Instandsetzung des Finanzsektors, die hohe Arbeitslosigkeit, die Volatilität der Weltrohstoffpreise und wieder auftretende globale makroökonomische Ungleichgewichte. Der Europäische Rat hat die vom Rat vereinbarten Leitlinien bestätigt und die Prioritäten erörtert, für die sich die Vertreter der EU und der EU-Mitgliedstaaten, die der G20 angehören, auf dem Gipfeltreffen in Seoul einsetzen werden. Von dem Gipfeltreffen muss ein ehrgeiziges Signal für die konkrete und rasche Durchführung der Maßnahmen ausgehen, die in dem Rahmen für starkes, nachhaltiges und ausgewogenes Wachstum vereinbart wurden, insbesondere hinsichtlich der Pläne zur Haushaltskonsolidierung, der Reform der Finanzmarktregulierung, des sozialen Zusammenhalts, der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Notwendigkeit weiterer Strukturreformen. Auch muss besonders auf die Wiederherstellung eines ausgewogenen Weltwirtschaftswachstums geachtet werden. Die Europäische Union erwartet, dass die Baseler Vereinbarung, die einen wichtigen Schritt zur Stärkung der globalen Stabilität der Finanzmärkte darstellt, auf dem G20-Gipfeltreffen bestätigt wird. Die Europäische Union betont, dass die Märkte weiterhin offen bleiben müssen, den Doha-Verhandlungen neue Dynamik verliehen werden muss und eine wachstumsorientierte Entwicklungsagenda verabschiedet werden muss. Sie unterstreicht, dass Protektionismus in jeder Form ebenso wie Wechselkursmaßnahmen, die auf kurzfristige Wettbewerbsvorteile abzielen, vermieden werden müssen.

5. Die auf der G20-Ministertagung vom 23. Oktober 2010 erzielte Einigung über die Reform des Internationalen Währungsfonds wird dazu beitragen, die Wirksamkeit, Glaubwürdigkeit und Legitimität des IWF zu erhöhen, und ihn in die Lage versetzen, seine Rolle bei der Unterstützung des Funktionierens des internationalen Währungs- und Finanzsystems zu erfüllen. Die Quotenreform sollte zusammen mit der Reform der Führungsstruktur des Fonds zu einem einzigen und umfassenden Paket geschnürt und im selben Zeitrahmen beschlossen werden.

6. Weitere Arbeiten sind auf dem Gebiet der Abgaben und Steuern für Finanzinstitute sowohl auf internationaler als auch auf interner Ebene erforderlich. Im Einklang mit dem Bericht des Rates sollte eine weiter reichende Koordinierung zwischen den verschiedenen bestehenden Abgabesystemen erfolgen, damit Doppelbelastungen vermieden werden. Der Rat wird ersucht, dem Europäischen Rat im Dezember 2010 hierüber Bericht zu erstatten. Ferner sollten die verschiedenen Optionen zur Besteuerung des Finanzsektors wie auch bewährte Verfahren zur Verhinderung von Steueroasen und Steuerhinterziehung geprüft werden.


III. KLIMAKONFERENZ VON CANCUN

7. Mehr denn je sind Fortschritte bei der Bekämpfung des Klimawandels notwendig. Die Konferenz von Cancún muss daher eine bedeutsame Zwischenetappe sein, die auf dem Kyoto-Protokoll aufbaut und den Weg zu einem weltweiten und umfassenden rechtsverbindlichen Rahmen ebnet, wobei die politischen Vorgaben der Vereinbarung von Kopenhagen einbezogen werden. Es ist entscheidend, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten weiterhin eine konstruktive Rolle übernehmen und eine einheitliche Botschaft vermitteln. Der Europäische Rat billigt die Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Oktober 2010 zur Vorbereitung der Konferenz von Cancún und bestätigt die Bereitschaft der Europäischen Union, einen zweiten Verpflichtungszeitraum im Rahmen des Kyoto-Protokolls zu prüfen, sofern die in jenen Schlussfolgerungen genannten Bedingungen erfüllt sind. Die Europäische Union wird in Cancún und danach alljährlich einen umfassenden und transparenten Bericht über die Einhaltung ihrer Zusagen zur Anschubfinanzierung vorlegen, und sie wird auf die Bedeutung hinweisen, die der weiteren Verbesserung der Transparenz bei der Klimaschutzfinanzierung zukommt. Die Europäische Union wird die Lage nach der Konferenz von Cancún erneut beurteilen und dabei auch Optionen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen um mehr als 20 % prüfen, damit sie vorbereitet ist, auf die laufenden internationalen Klimaverhandlungen zu reagieren; der Rat wird ersucht, im Frühjahr 2011 hierüber Bericht zu erstatten. Parallel zu den Bemühungen um ein internationales Abkommen wird die EU ferner differenzierter an die Zusammenarbeit mit den maßgeblichen Partnern in Bereichen von beiderseitigem Interesse herangehen, die diesen helfen, ihre Emissionen zu verringern. In diesem Kontext unterstützt die EU regionale Initiativen wie die jüngste Mittelmeerinitiative zum Klimaschutz, um den Klimaschutz anzugehen und grünes Wachstum zu fördern.


IV. GIPFELTREFFEN MIT DRITTLÄNDERN

8. Der Europäische Rat hat im Einklang mit seinen Schlussfolgerungen vom September 2010 die zentralen politischen Botschaften erörtert, die der Präsident des Europäischen Rates und der Präsident der Kommission auf den bevorstehenden Gipfeltreffen mit den Vereinigten Staaten, Russland, der Ukraine, Indien und Afrika vermitteln werden.

Am Rande der Tagung des Europäischen Rates fand ein Sozialgipfel statt, bei dem - auf der Grundlage des Abschlussberichts der Arbeitsgruppe "Wirtschaftspolitische Steuerung" und vor dem Hintergrund der vom Rat (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) am 21. Oktober 2010 angenommenen Schlussfolgerungen - der Schwerpunkt auf der wirtschaftspolitischen Steuerung lag.



© Europäische Gemeinschaften, 1995-2010


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Quelle:
Pressemitteilung, 29.10.2010
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. November 2010