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WIRTSCHAFT/081: Mehr E-Geld oder nicht? (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Newsletter vom 21. November 2008

Mehr E-Geld oder nicht?


Viele Bürger haben ihn im Portemonnaie: den kleinen zusätzlichen Chip auf der EC-Karte, den man mit Geld beladen kann, um damit beispielsweise Fahrkarten am Automaten oder Handyguthaben zu kaufen. Die Geldkartenfunktion ist nur ein Beispiel für sogenannte E-Geld-Produkte.

E-Geld gibt es in Europa seit fast 20 Jahren, doch wirklich durchgesetzt hat es sich nicht. Im August 2007 belief sich der E-Geld-Umlauf gerade einmal auf 1 Mrd. Euro. Demgegenüber gingen 637 Mrd. Euro Bargeld durch die Hände der Europäer.

Laut Kommission bremse die aktuelle E-Geld-Richtlinie die Entwicklung neuer und innovativer Dienstleistungen, statt den Markt für E-Geld-Anbieter weiter zu öffnen und die Nachfrage nach E-Geld-Produkten zu erhöhen.

Dem hält die Bundesregierung entgegen, dass die angeregten Änderungen eine Gefahr für die Bürgerinnen und Bürger bergen. Solange sich Kunden und Verbraucher fragen, wie sie ihr Erspartes und Ihre Einlagen krisenfest machen, sind gelockerte Rahmenbedingungen für neue Geldarten nicht dazu geeignet, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Finanzinstitute zu erhöhen.

Denn was passiert beispielsweise mit dem Geld auf dem Chip, wenn eines der Institute, das nach neuen Regeln zugelassen wurde, Insolvenz anmeldet? Ist das Geld dann weg? Ist es nicht, aber um hier Unsicherheiten zu vermeiden, ist es nach Ansicht der Bundesregierung wichtig, eine effiziente Solvenzaufsicht zu gewährleisten.

Gelockert werden darf diese Regelung nur unter ganz bestimmten Umständen - wenn die Ausgabe von E-Geld eines Anbieters auf dem Chip zum Beispiel auf 150 Euro begrenzt ist.


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Quelle:
BMF-Newsletter vom 21.11.2008
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 682-33 00
Telefax: 030/18 682-44 20
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. November 2008