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INNEN/439: Bürgerinformationsrechte sollen vorerst nicht ausgeweitet werden (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände

EU-Koordination - 21.04.2010

Bürgerinformationsrechte sollen vorerst nicht ausgeweitet werden


Die EU-Kommission hat einen Bericht über die Erfahrungen der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Aarhus-Konvention veröffentlicht. Einige Mitgliedstaaten hätten die Konvention noch nicht oder noch nicht vollständig in nationales Recht übertragen. Eine Ausweitung der Anwendung der Bürgerrechte zum Zugang zu Informationen (Artikel 2) beziehungsweise eine Erweiterung des Anhangs I, der die Tätigkeiten auflistet, bei denen die Öffentlichkeit zu beteiligen ist, hält sie deshalb für "gänzlich verfrüht". Zum Anhang I zählen unter anderem Kraftwerke und Anlagen im Energiebereich, Metall- und Mineralverarbeitungsbetriebe, die chemische Industrie, Abfall- und weitere Industrieanlagen. Einige Mitgliedstaaten haben den ausführlichen Anhang I nur in reduzierter Form in nationales Recht übertragen.

Generell habe sich das Bewusstsein für die Beteiligung der Öffentlichkeit bei Planungen für Industrie- und andere Anlagen europaweit erhöht und auch die Durchführung mache Fortschritte, so die Kommission. Nur auf der Ebene der örtlichen Behörden sei die Umsetzung der Aarhus-Konvention noch nicht vollständig gelungen. Die Erfahrung in den Mitgliedstaaten zeige auch, dass eine breite Beteiligung mitunter Zeitpläne durcheinander bringe und zusätzliche personale Kapazitäten erfordere. Um den Kenntnisstand der Öffentlichkeit über ihre Rechte zu verbessern und eine größtmögliche Beteiligung der BürgerInnen an den Konsultationen zu erreichen, müssten weitere Maßnahmen in den Mitgliedstaaten ergriffen werden. Die Mitgliedstaaten seien auch dafür verantwortlich, dass ausreichend finanzielle und personelle Mittel zur Verfügung stünden, so die EU-Kommission in ihren Schlussfolgerungen. [jg]

Bericht KOM(2010)143 endgültig [1] : "Über die Anwendung und Wirksamkeit der Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten"

[1] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:0143:FIN:DE:PDF


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Quelle:
Newsletter zur EU-Umweltpolitik
Nr. 16/10, 22.04.2010
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination, 21.04.2010
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. April 2010