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MELDUNG/014: Haushaltsrückzahlung - EU-Länder sollen 1,3 Mrd. Euro für Flüchtlingshilfe nutzen (EP)


Europäisches Parlament - Pressemitteilung vom 07.07.2016 - 09:54

PLENARTAGUNG - Haushalt
Haushaltsrückzahlung: EU-Länder sollen EUR1,3 Mrd. für Flüchtlingshilfe nutzen


Die EU-Staaten sollen Mittelrückflüsse von 1,349 Milliarden Euro aus dem Haushalt 2015 einsetzen, um in zwei Treuhandfonds zur Bewältigung der Flüchtlingskrise einzuzahlen und so ihre Zusagen einzuhalten. So steht es in einer am Mittwoch angenommenen Entschließung. Das Parlament hat den Vorschlag der Kommission gebilligt, den Überschuss des EU-Haushalts 2015 in den Haushaltsplan 2016 einzustellen. Dieser muss in die Mitgliedstaaten in Form einer Verringerung ihrer Beiträge zurückfließen.

"Ich möchte darauf hinweisen, dass die Berichtigung des Haushaltsplans eine Verringerung der nationalen Beiträge zum EU-Haushalt in Höhe von insgesamt 1,349 Milliarden Euro zur Folge hat. Ich bin der Ansicht, dass die Mitgliedsstaaten diese unerwartete Rückzahlung nutzen sollten, um ihre Versprechen einzulösen und in die zwei Treuhandfonds einzuzahlen, die im Zuge der Flüchtlingskrise eingesetzt wurden", sagte der Berichterstatter José Manuel Fernandes (EVP, PT).

Die Abgeordneten stellen "besorgt fest, dass die Mitgliedstaaten im Frühjahr 2016 nur 82 Millionen Euro zum Treuhandfonds für Afrika und 69 Millionen Euro zu dem als Reaktion auf die Syrien-Krise eingerichteten Madad-Fonds beigesteuert haben, während sich die Beiträge der Union auf 1,8 Milliarden Euro bzw. über 500 Millionen Euro belaufen", so der Text der Entschließung.

Die positive Bilanz von 1,349 Milliarden Euro setzt sich aus einem positiven Ergebnis bei den Einnahmen (vor allem durch Wechselkursdifferenzen und Einnahmen durch Verzugszinsen und Geldbußen, die Ende 2015 gezahlt wurden) und kleineren Beträgen von nicht ausgeschöpften Mitteln zusammen.

Der Bericht wurde mit 591 Stimmen zu 68, bei 44 Enthaltungen, angenommen.


Hintergrund
Der Berichtigungshaushaltsplan (EBH) Nr. 2/2016 zielt darauf ab, den Überschuss des Haushaltsjahres 2015 in den Haushaltsplan 2016 einzustellen.

REF : 20160701IPR34491

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Quelle:
Europäisches Parlament
Pressemitteilung, 07.07.2016
E-Mail: presse-DE@europarl.europa.eu
Internet: www.europarl.europa.eu


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juli 2016

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